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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 4.

Stunde, dergleichen Nachforschung vergeblich. Indessenmochte ich meine Zusage nicht zurücknehmen. Ich fandaber nöthig, diese Lehre, wiewohl nach verjüngtemMaasstabe zu entwerfen; doch so, dass ich bey derTrierischen Einleitung die Zschackwitzische Wapenkunstzu Käthe zog: und dieses, wie ich meine nicht zurunglücklichen Stunde. Inmassen, was das Wesentlichein dem allgemeinen Theile diese Kunst betrifft, Zschack-witz viel tiefer eindringet und unumstösslich darzuthunbemühet ist, dass das Wappenwesen eben kein Spielwerkmüssiger Hände sey."

Inhalt: der Wapenkunde allgemeiner Theil. ErstesHanptstück. Von der Wappenkunde überhaupt, des-gleichen von ihren Arten, Nahmen, Anfange, Fortgangeund ihren Theilen. II. Hauptstück: Von der WappenErklärung, Benennung, Ursprünge, Fortgange, Anlass,Absicht und Nutzen; von dem Rechte ihrer Ertheilungund Gerechtsame. III. Hauptstück. Von den wesent-lichen Stücken eines Wapens. IV. H. Von eines Wapenswesentlichen Folgen und Zufälligkeiten. 1. Nebenstück.Von den Wapenfarben. 2 Nebeust. Von dem Wapen-felde. 3. Nebenst. Von den Wapenbildern. Des 3. Neben-stückes Anhang: Von den Beyzeichen eines Wapen-bildes. V. Hptst. Von den äussern Zufälligkeiten einesWapens 1) Von dem Helme. 2| Von der äussern Zier-rathen Farben.

Der Wapenkunde besonderer Theil. VI. Hst. Vonder Wapen Anordnung und Beschauung.

Am Schluss: Versuch eines 'Erklärenden und Be-schreibenden wapenkundlichen Wörterbuchs in einemAuszuge. (Das erste Wort lautet:Abendtheuer,Chimaera, Ungeheuer; ein widernatürlich Bild. Istso neu und selten nicht; auch kein Schimpfbild. Beydesschliess aus Dan. 7,3 sqq. z. E. vom geflügelten Löwen.")

§ 7. Die Wappenkunde ist ein hinlänglicher Unter-richt von den Wapen.

. . . Obige Erklärung unterscheidet klärlich dieWapenkunde von der Heraldik; massen jene nur einStück dieser ist, und also weniger, als diese unter sichbegreifet.

§ 8. Die Wapenkunde übet bald den Verstand,bald den Willen. Denn sie gehet bald mit Erkänntniß,bald mit Verfertigung eines Wappens um. Dadurch ent-springen verschiedene Arten derselben als Wapenlehre,Wapenwissenschaft und Wapenkunst.

§ 12. Jede Lehre, jede Wissenschaft, jede Kunsthat ihre Regeln. Diese Regeln sind entweder noth-wendige oder willkürliche. Jene fliessen aus dem Wesenund Eigenschaften der Wapenkunde: diese aber steifensich auf Umstände, welche hier zufälliger Weise ein-schlagen. Z. E. Eine nothwendige Regel ist: Ein Wapenmuss ein Zeichen seyn; ein Wapen muss etwas bedeuten.Eine willkürliche i der Wapen Farben zeichne man durchPunkte und Striche.

5 20. Wapen sind beständige Schildzeichen vor-züglicher Personen.

§ 29. ... ich zähle zu eines Wapens wesentlichenTheilen folgende drey: als I. vorzügliche PersonenII. deren Schildzeichen, III. dieser Schildzeichen Be-ständigkeit.

§ 31. Weil Wapen ein Werk für Menschen sind;so wird freylich niemand auch hier auf andere alsmenschliche Personen verfallen. Eine solche Person kannaber entweder blos sich selbsten, oder auch ganze Ge-sellschaften vorstellen.

B § 48 .....Feld, Farbe, Wapenbild (sind) wesent-liche Folgen des Wapens.

5 49. ... diese drey wesentlichen Folgen (sind)keine eigenen sondern gerne insame.

§ 96. Äussere Zufälligkeiten nenne ich alles, washie und da ausser dem Wäppenscbilde sich eräugnet.Man findet aber zuweilen gar nichts auswendig, um oder

an dem Schilde. Demnach sind besagte Zufälligkeitenweder wesentliche Stücke noch Folgen."

3ob,ann (Tobias Köfjler's, normaltgen profefforsber pbjfofopfyie ju (Söttmgen neue IHeynung t>on bem magrenUrfprung ber fjelmbetfen in ber IDapenfunft. In den Han-noverschen Beiträgen zum Nutzen und Vergnügen p. 1762und daraus in Schott's juristischem Wochenblatt 1772S. 282 ff.

Dass der Helm das zweyte Hauptstück einesWappens sey, wird niemand leugnen, dem nur die An-fangsgründe der Wappenkunst bekannt sind. Dem unge-achtet ist offenbar, dass der Helm nicht bey allen Völkern,unter welchen die Wappen in Gebrauch sind, in gleicherAchtung stehe."

Es ist mir sehr wahrscheinlich, was viele Wappen-verständige glauben, dass nehmlich die verschiedenenSchildestheilungen durch gerade Linien und die ver-stümmelten Figuren sowohl in dem Schilde als auf demHelme nichts anders, als Abbildungen der in einemtapfern Kampf empfangenen Stösse und Hiebe sind "

Der Verfasserwill mit allen dienlich scheinendenGründen glaubhaft zu machen suchen, dass die Helm-decken, aus einem alten Kopfputz, den man die Gubeloder Kugelhaube, lateinisch Cucullus genennet, ent-standen sey." Ganz dasselbe hatte schon 1726 derFreund seines Vaters, Professor Rink in Altdorf ver-sucht.

Ich schliesse dieses Capitel mit einem Autor, derzwar eine eigentliche Lehrschrift nicht geschrieben, je*doch in seinen zahlreichen Schriften Beiträge zu Theoriegeliefert hat, die nicht übergangen werden dürfen.

Samuel Wilhelm Oetter geb. 80. Novbr. 1707 zuGold-Cronach. 1744 Conrector des Gymnasiums zu Er-langen, 1749 Pfarrer zu Linden, 1756 kaiserl. Hof- undPfalzgraf. 1762 Pfarrer zu Markt Erlbach und Branden-burg-Ansbachischer Historiograph, 1763 Mitglied derbayerischen Akademie der Wissenschaften, 1757 charakt.Consistorialrath, f 7. Januar 1792.

Die Schriften, welche ich benutzt habe, sind diefolgenden:

Samuel IDilbelm Oetter s Derfucb einer (gefcfcirfjteber Burggraoen 3U ZTürnberg unb nadjmaltgen ITtarfgrafen3u Branbenburg in Jranfen. (Erfter Derfudj. Jranffurtunb feipjig 1751. 8«.

gmeiter Derfudj. Ebenda 1753.

Samuel ÜHljelm (Deiters Com. Pal. Caesar. n>5djent=lieben ZDappenbeluftigung 16. Stütf. Jütgsburg 17611764.

£jiftorifdje Beiradjtung über bas ^ofjenlofjifdjc ZDappertnon Sam. lütlrf. ©etter. mit 6 Kupfertafeln Hürnberg. 1780.8°. 118 S.

Es ist gefehlet, wenn die Wappen als Dinge an-gegeben werden, welche von den höchsten Regenteneines Staats den Personen und Ländern verwilliget'worden. Heut zu Tage ist es freilich so. Aber nichtalso war es ehehin, die Wappen sind vielmehr blosseBilder, womit man seinen 8child bezeichnet, um ihn voneinem andern zu unterscheiden. Und dieß stunde indem Belieben eines ieden, welcher einen Schild führendurfte." (Hohenloh. Wp)

Die Wappen sind theils von den Turniren, tbei»von den Kreuzzügen herzuleiten. Diejenigen, welcheeine Art von Waffen in ihren Wappen führen, derenUrsprung ist bei den Turnieren zu suchen; die aber inihren Wappen, Leoparden, Kreuze und dergleichen führen,

die haben ihr Absehen auf die Kreuzzüge..... dass

aber die Herren Grafen von Zollern just die schwarzeund weisse Farbe genommen, kann daher rühren, weildieses Hauptfarben sind, woraus alle andere gemachetwerden ... die schwarze Farbe hat ehehin die besondereVerehrung, die man gegen die Gottheit trägt, am Tag®legen sollen. Weil nun vielleicht die Herren Grafen von