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Geschichte der Heraldik. IV. 4.
was für Staat und Parade damit gemacht wird, was fürbesondere Vorzüge und Gerechtsame damit verbundensind: so leitet ihn diese Betrachtung ganz natürlicherWeise auf die Frage: wenn ? wo ? und wie dieses allesseinen Ursprung bekommen. Aber die richtige Beant-wortung derselben ist vielen Schwierigkeiten unter-worfen.
„Die meiste Verwirrung scheint zu förderst daherzu kommen, weil man gemeiniglich die Charactereund Unterscheidungszeichen der ältestenVölker mit den e ig entlich enWapen für einer-lei gehalten. Der -Unterschied zwischenbeiden ist nicht geringe und wer ihn vor Augenbehält, gehet in Untersuchuug der Wapen viel glück-licher . . .
„Indessen ist es sehr wahrscheinlich, dass dieseZeichen in den folgenden Zeiten zur Erfindung und Ein-richtung der eigentlichen Wapen Anlass gegeben; daman sie nur in eine andere Form gebracht und dieWapen nach der heutigen Beschaffenheit daraus ver-fertigt hat.
„Es ist aus dem Ursprung der Wapen offenbar,dass Schild und Helm zum Wesen eines Wapens gehöre.Denn dieses waren die Waffen deren sich die Bitter inden Turnieren und zu Krigeszeiten bedineten und woraus die heutigen Wapen entstanden sind. Das übrige,was mit der Zeit dazu gekommen und was ausser demSchild und Helm erscheinet, sind nur zufällige Stücke.Jene, die wesentlichen Teile, müssen demnach von Rechts-wegen bei einem jeden Wappen sein."
Untevfucbung: (Db ber in ben IDappen öftermals cor»fommenbe Sirtfsfcbrägfaben ein Unterfdjeibungsjeicben berxmebdtcben Kbiber fey ?" — In: Dr. 3ob\ ^rtebr. 3 o a cb t m sprof. ber Hedjte u. <8efcbut;te 3U Ejalle, Sammlung cer-mifdjter 2Ibr,anbrangen. £ja(le 1753. 8«. S. 395 ff.
„Die Wappen sind, seit ihrer Erfindung und Ein-führung, Ehrenzeichen, durch welche sich der Adel vonandern unterscheidet. Daher ist nicht nur niemandenerlaubet, wenn er nicht zu Schild und Helm geborenist, oder diese Freyheit von der hohen Obrigkeit erhaltenhat, sich eigenmächtiger Weise ein Wappen anzunehmenund solches zu führeu: sondern es stehet auch niemandfrei eines andern Wappen sich nach Gefallen zuzueignenund selbiges zu gebrauchen."
„Da kurz vorher gemeldet worden, dass die in ab-steigender Linie Schild und Helm ihrer Vorfahren er-erben : so können hierunter nicht die unehelichen Kinderverstanden werden . . . Gleichwol wollen uns unter-schiedene Wappenkundige überreden, dass die unehe-lichen Kinder ihrer Väter Wappen führen könnten nurmusste solches mit einem Unterscheidungszeichengeschehen."
„Von (dem) Lincksschräg faden, merken dieWappenkundige an, dass die unehelichen Kinder selbigen
über das Väterliche Wappen ziehen müssten.....
Wenn der Linksschrägfaden ein Zeichen der unächtenGeburt ist: so ist doch falsch, dass der Linksschräg-balken eben dieses seyn soll. Dieses gehöret unterdie Heroldsfiguren oder Ehrenzeichen; jener aber machtnur ein Beizeichen aus."
„Haben aber (in Deutschland) die Bastards keinRecht gehabt Wappen zu führen, so fällt auch das Anderehinweg, nemlich dass sie keines Beizeichens benöthigtgewesen . . .
.... nun aber die Teutschen von den Frantzosen diedie Wappenkunst erlernet haben : so haben sie sich einge-bildet, dass solches ebenfalls in Teutschland müsse beo-bachtet sein . . . ."
(Einleitung in bie Kemttmfj bes Deutfcben £joben unbtltebeftt Zlbels entworfen con tarl .fric briet; paultb. W. W. u. 8. K. D. bes Staatsrechts unb ber (Sefcbicbts.fmtbe Cerjrer ber ^riebridjs fjobeti Schule. Ejalle 1753 bev
Johann 3 u f*' nus ©ebauern (176 S. mit XX heraldischenTafeln).
In der Vorrede polemisirt der Verfasser in folgen-der Weise gegen den „Assessor Hommel"
„Das Cap. IV ist eben so voll von Neuerungen.Dahin gehört:
1) dass ein Schild nicht eigentlich ein Schirm, diefeindlichen Waffen aufzufangen, sondern ein Gemähidesey, weil schildern und mahlen heutiges Tages gleichviel bedeuten. Ich glaube das letztere ist daher ent-standen, weil die Alten die Gemähide fast nirgend alsauf ihren Schildern anbrachten. 2) Es giebt Fahnen-und Schildlehen, daher wurde durch den Schild der Adelertheilt, die alten Deutschen hatten zu Taciti Zeitenbemahlte Schilde obgleich damals Deutschland noch keineSchildlehen hatte. 3) Die Kleinode auf denen Helmensollen kleine Lehen seyn, eben als ob Od eine Lehn be-deute. 4) Jeder von Adel bekommt ein Wappen; mitSchild und Helm wurden auch die Belehnungen verrichtet,aber desswegen sehe ich doch nicht die Folge ein: alsomuss jeder vom Adel auch in alten Zeiten ein Lehnhaben. Jeder von Adel hatte das Recht Waffen zuführen. Dahin gehörten vornemlich Schild und Helm.5) Weil es einige redende Wappen giebt, daher müsseneben uile Wappen ein Lehn-Gut anzeigen. Haben denndie von Adel in denen Provinzen, wo keine Lehne sind,auch keine Wappen? der Herr A. (Autor) frage einenOstfriesen ... 9) dass die Hörner, die auf dem Schildeund Helme der Adelichen vorkommen, die zu Lehn ge-reichte Jagd-Gerechtigkeit ausdrücken solle, ist gantzwillkührlich angenommen. Die alte Meinung ist weitbesser erwiesen. Wie viele führen kein Gewey, keineHörner, die doch die Jagd-Gerechtigkeit haben? Wieviele sind aber mit diesen Wappen Zierden versehen,von denen sich nicht erweisen lässt, dass sie jemalsdie Jagd zu Lehn gehabt .... 11) die Abhandlungbeschleust der Hr. A. mit einer Geschichte der Han-reyen .... Sollten die Adelichen, die Hörner imWappen führen, diesen Ursprung dem Hrn. A. wol ver-dancken ?
„Cap. V. bringt der A. neue Meinungen ... an.Dahin gehört 1) dass zu Conradi Salici Zeiten Lehneund Wappen erblich geworden. Ich könnte, wenn esdie Vorrede erlaubte, mit mehr als hundert Beyspielenerweisen, dass bis zu Fridr. I Zeiten, ja noch später,man vergebens eine völlige Erblichkeit der Wappensuche ... 3) Aus der Anmassung eines andern Wappensentstunden zwar Befehdungen; aber wo stehet, dasssolches wegen der Lehne, die durch alle Wappen vor-gestellet seyn sollen, geschehen. Die Wappen gehörtenzu eines jeden Eigenthum. Mit den Wappen wurde derAdel erwiesen. Wer sich an dem Wappen vergriff, be-leidigte die Ehre dessen, dem solches zuständig war.Dieß waren die eigentlichen Ursachen der Befehdungendieser Art. 4) Wer von einem andern adoptirt wurdebekam zwar auch dessen Wappen, aber nicht zugleichdessen Lehen. Das Wappen gehörte zu denen Allodial-Stücken des Ultimi gentis suae, das Lehen aber fiel anden dominum directum. —
„Cap. IL Von den Waffen und Wappen des Hohenund Niedern Adels (S. 44 ff.). § CIV. Jeder der zumhohen und niedern Adel gehörte, war ein Kriegsmann,Zu diesem Stande wurden sie gebohren, daher hattensie das Recht Waffen zu führen und sie waren dazugebohren, die sie im Scherz und Ernst brauchen konnten.S CVIII. „Die von Adel waren zu Schild und Helmgebohren, welche ihnen allein zu führen erlaubt waren.Den Schild ziereten sie lange, vor dem Ursprung derLehen, sehr prächtig mit Mahlerkunst, den Helm abermit Aufsätzen; theils ihren Feinden schreckbar, theilsden ihrigen kenntbar zur seyn.....Mit der Erblich-keit der Lehen aber kam auch die Erblichkeit der