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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 4.

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Im VIII. Capitel thue ich Eröffnung von denEhrenatücken in den Wapen der Gelehrten. Ich ge-denke darbey eines Zweifels, ob es recht sey, die Figurender sogenannten Ehrenstücke also zu benennen, zeigeaber inzwischen, dass man dergleichen in den Wapender Gelehrten aucli finde, sowohl der ersten als derandern Ordnung; doch sey mir noch kein lediges Wap-pen , wie bei einigen uralten Adlichen, vorgekommen,Und man finde auch die Ehrenstücken in den Wapender Gelehren nicht so häufig, als der Adlichen. Son-derlich treffe man so mancherley Kreuze bei ihnennicht an.

Das IX. Capitel handelt von natürlichen Figuren,so theils leblos sind, als am Himmel die Gestirne undPlaneten, auf der Erden Luft, Feuer, Wasser, Erde;theils belebt sind, und zwar aus dem MineralreicheBerge, Felsen Hügel, Steine, Erze; aus dem Reiche derGewächse Pflanzen, Stauden, Bäume und derselbenBlüthen und Früchte; aus dem Thierreiche theils unver-nünftige Thiere als Gewürme, Fische, Vögel, vierfüssigeThiere; theils vernünftige, als Menschen, und von allenihren Theilen.

Dem X. Capitel habe ich die Betrachtung derkünstlichen Figuren gewidmet, bey welchen ich ange-merkt solche, welche der Witz der Menschen wirklichniit der Hand zusammen gesetzt, wohin Hausgeräthe,Handwerkssachen, Kleidungen, Kriegsgeräthe und Waf-fen , Häuser, Buchstaben, Worte und Zeichen gehören,oder solche, welche die Einbildung im Gehirne erdacht,aus Bildern natürlicher Figuren zusammen verbunden,dergleichen sind die erdichteten Dinger, als Abgötteretc. etc.

Im XL Capitel ist die Vereinigung der Wapen derGelehrten in Betrachtung kommen. Ich finde zwarnicht viel Beyspiele unter Gelehrten davon, doch sindnrir zuweilen einige vorkommen, da entweder zweyWappen zusammengesetzt, oder auch wohl zusammengeschoben worden, welches sonderlich Gelehrte im Ge-brauche haben, die Prälaten und Aebte sind, und oftzweu Schilde führen, in welchem das zur Rechten ihrAmts- und das zur Linken ihr Personalwapen ist.Auch habe ich einige Wapen mit Mittelschildlein, odereingefasste, angemerket.

Das XII. Capitel eröffnet meine Gedanken über dieHelme und Helmkleinodien der Gelehrten. WeilGelehrte als Gelehrte nicht mit zu Felde ziehen, sobrauchen sie auch der Helme nicht; daher führen auchviel dergleichen bey ihren Wapen nicht. Weil aberdie Kaiser graduirten Personen die Freyheit ertheilet,offene Helme auf ihren Wapen zu führen; so habenandere ungraduirte Gelehrte ihnen nachgeahmet, undgeschlossener Helme sich bedienet. Es haben aberauch wohl einige offene Helme gebrauchet, welchegrosse Herren durch stillschweigende Erlaubniss gedul-det. Mau hat auch Beyspiele, dass einiger GelehrtenWapen wohl mit 2 Helmen prangen. Helmdecken undWülste auf denselben sind auch bey ihnen, doch etwass parsam, gebräuchlich.

Im XIII. Capitel komme ich auf die zufälligeStücke der .Wapen gelehrter Leute. Gehören unterdieselben die mancherley Kronen und Hüte regierenderLandesherren: so kanu man leicht erachten, dass sieGelehrten, als Gelehrten nicht zukommen. Man findetdaher dergleichen auf den wenigsten Wapen derselben;^eil aber gemeine Kronen Ehrenzeichen sind, so pfle-gen doch manche Gelehrte dergleichen über ihre Wap-pen setzen zu lassen. Weil aber Gelehrte durch ihreWissenschaft sich oft zu geistlichen Ehrenstellenschwingen, so können und pflegen sie auch bey ihrenWappen diejenigen Zeichen, welche ihr Amt, so sie be-

kleiden, anzeigen, brauchen, als die Pabstkrone, Cardi-nalshüte, Erzbischofs- und Bischofsmützen u. d. g. DieSchildhalter sind bei ihnen weniger gebräuchlich, dochfindet man sie bey einiger Gelehrten Wapen. Und daderselben gemeiniglich zween sind, so habe ich dochbey Gelehrten angemerkt, dass oft nur einer ihr Schildhält. Die Wapenmäntel sind bey ihren Wapen rar,doch nicht gar ungewöhnlich. So ist es auch mit denSinnsprüchen, welche zuweilen noch hinzugfügt werden."

Ejiftorifd^e lluterfudjung ber ehemaligen Kampf' Herrn«unb Hitter-Spicle, roeldje nidjt allein sur (grgctjlicijfeit berZJbelicbcn JJitterfdjafft, fonbern aüdj fünicmtid; sur nötigenKriegs>llebung finb gehalten roorben, nai} üjrem Anfang,Fortgang unb (Enbe, nebft rtadjricbt t>ou bem llrfprung berIDapcnfunft, ßerolbcn, perfenauten', Sdjilben unb Siegeln,ic. in mögligfter Kürrje »erfaffet oon3o'linn Cbriftoph,£ubmig Qymn. Nordhus. Coli. Sen. ZTorbbaufen, oer-(cgts 3ob. 2lugufi Coler 1750. 144 S.

Ein adeliches Wapen ist ein Ehrenzeichen, so daaus Figuren bestehet, von hoher Macht verliehen undausgegeben zum Unterschiede der Geschlechter undCommunen. Und diese Wappen werden ordinarie vonsouverainen Herren, als Kayserl. u. Königl. Majestätselbst, oder auf dero Befehl durch andere, nemlichComites Palatii oder Reichs-Hof-Grafen verliehen, er-theilet und confirmiret. Ein gemeines und eigenmäch-tiges Wapen ist nur ein blosses Kennzeichen, welchesein jeder von gewissen Farben ihm selbst erwehlet,dass er dadurch von andern könne unterschiedenwerden.

Iedennoch obgleich gantze Städte und Gemeindennicht eben geadelt werden, so können sie doch wol einVisirmässiges Wapen führen: denn alle Wapen, die einsouverainer Herr aus sonderbaren Ursachen, als adelicheKennzeichen verleihet, die müssen auch dafür passiren:Zumahlen die Gemeinden und Universitäten solchgrosse Geschlechter vorstellen, deren Stammherr derOberherr selbst ist."

3obanu (Seorgeftors DiceFan3lers ber llnicer-fität JTtarburg praftifdje ZInleitung 3ur Zlnenprobe fo beiben (Eeutfdjen er3= unb bodjfttftcn, ritterorben unb ganerb»fdjaften gcipönltd), nebft bar3u gehörigen Pupfern unb anen»bäumen. OTarburg, uerlegts Philipp <£afimir HtüUer 1750.(XX. u. 528 S. 4°).

Das Werk enthält zahlreiche eingestreute Bemer-kungen, die sich auf die Heraldik beziehen. Dann aberauch einige selbständige Capitel, wie folgende: ErsterTheil, 4. Haubst. vom beweise der ritterbürtigkeit§ 67. Herrn Erhard Georgens von und zu Lütter und Loss-hausen, nachricht von einigen adelichen geschlechten.Dritter Theil. Von der kunstmässigen Beschreibungder adelichen wapen. Vierter Theil. 6. Haubtst.Von der zeit, da die söhne ihrer väter wapen beibe-halten. 7. Haubtst. Vom gebrauche der scbildhalteroder wapenknechte, auch wapenmäntel und krönen aufden auenbäumen 8. Haubtst. Von der Anzahl derBigel am Helme.

£(eopbas Ejeinridj Otto Krügers, prebigers 311(Sifensborf, £id)terfelbe unb Stcgltt}, Ejcralbifdbe unb Btfto«rifefr/e Befdjreibung bes Königl. preuffifdjen unb Kub^rfürftl.Sranbenburgifcben tPapens 1753.

(Manuscript im Geheimen Staatsarchive, vondem Verfasser mit Schreiben d. d. 5. März 17 53 demKönig übersandt, mit der Bitte um Erlaubniss dieSchrift in Berlin drucken zu lassen, wenn nichts nach-theiliges darin enthalten).

Er sagt in derVorbereitung" :Wenn ein Lieb-haber der galanten Wapenwissenschaft die gegenwärtigeBeschaffenheit, die artige Einrichtung und das treflicheAnsehen eines Wapens betrachtet; wenn er bedenket,