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Geschichte der Heraldik. IV. 4.
und hey denen beygehrachten Beyspielen auch theilsauf die piuocothecam, theils auf Wapen meiner HerrenCorrespondenten, so sie auf ihren. Siegeln führen michbezogen Verhoffentlich wird man es mir, als einemGottesgelehrten, nicht übel auslegen, da ich durch Aus-arbeitung dieses Werkchens meinen ordentlichen Amts-geschafften keinen Abbruch gethan, und es denen beidenGottesgelehrten in Deutschland, D. Phil. Jac. Spenern,Probsten zu St. Nicolai in Berlin, und M. Casp. Bus-sing, Thumpredigern in Hamburg nicht zur Last gelegtworden, dass sie ihre Federn mit der Wapenkunst hoherHäupter und adlicher Personen beschäfftiget haben.Mir genüget inzwischen, in dieser Sache die Bahn ge-brochen zu haben, und ich theile hier einen kurzenBegriff von dem ganzen Inhalte des Werkchens mit, obetwa gelehrte Leute, denen an Vermehrung der Wis-senschaften gelegen, mir noch mehrern Beytrag darzugütig thun wollen. Es ist aber diese Wapenkunstder Gelehrten also eingerichtet.
„Im I. Capitel gebe ich eine Beschreibung von denWapen der Gelehrten. Sie sind gewisse Kennzeichengelehrter Leute, so sie entweder von andern erhalten,oder von sich selbst erwählet, und dadurch siedurch unterschiedene Tincturen und Figuren, welcheauf Schilde gesetzt sind, sich entweder von andernunterscheiden, oder ihre Geniüthsneigungen. Verdiensteoder Würden zu erkennen geben. Hier habe ich ge-zeiget , wie die Wapen der Gelehrten unterschieden,theils von andern Zeichen gelehrter Leute, welche inihren Siegeln verschlungene Namen, Figuren ohneSchilde und Tincturen, auch wohl Sinnbilder (wiemeistens bey Notariell zu geschehen pfleget) führen,und in eigentlichem Verstände keine Wapen genennetzu werden verdienen; theils von den Wapen grosserHerren und Adlicher. Grosse Herren führen ihre Wap-pen theils zum Zeichen ihrer Hoheit und Herrschaftüber die Länder, deren Zeichen sie in ihrem Wapenführen, oder doch der Ansprache, welche sie auf diesesoder jenes Land haben; da hingegen Gelehrte nursolche führen, sich von andern ihres Gleichen zu unter-scheiden. Die Adlichen erlangen ihren Adel durch dieAdelsbriefe, welche sie entweder von kaiserlicher Maje-stät, oder von Reichsständen, welche besondere Machtvom Kaiser bekommen, Edelleute zu machen; ob nunwohl zuweilen auch Gelehrte, auf solche Art in denAdelstaud erhoben werden, so erlangen doch die mehre-sten Gelehrten ihre Wapen nur von Hof-Pfalzgrafen,oder die allermeisten nehmen solche nach eigenem Be-lieben an. Die Adlichen erlangen durch ihr Wapendie Freiheiten des Adels zu adlichen Kitterorden, oderadlichen hohen Stiftern zu gelangen, welches auch ge-adelte Gelehrte angeht; allein andere Gelehrten, dieent weder von Hof-Pfalzgrafen, oder nach ihrem eigenenBelieben Wapen haben, werden dadurch solcher Vor-züge nicht fähig. Die Adlichen dürfen willkührlichihre Wapen nicht ändern, welches aber Gelehrte, dienicht geadelt worden, thun können. Die Adlichen füh-ren offne Helme, da hergegen bürgerliche Gelehrtegeschlossene haben. Wiewohl heute zu Tage auchmanche sich offener Helme bedienen, welches bloss derNachsicht grosser Herren zuzuschreiben.
„Im IL Capitel handele ich von der Zeit des Ur-sprunges der Wapen der Gelehrten. Ich zeigedaselbst, dass man eigentlich nicht wissen könne, wieund wenn die Wapen der Gelehrten aufkommen, dasses aber wahrscheinlich sey, es sey im 14. Jahrhundertenach Christi Geburt geschehen.
„Im III. Capitel untersuche ich die wirkendenUrsachen der Wapen der Gelehrten. Ich zeigehier, dass kaiserliche Majestät, oder diejenigen Reichs-stände , welche von derselben die Macht dazu bekom-
men, denen Gelehrten eigentlich Wapen geben können;dass aber auch dieselben ihren Hof-Pfalzgrafen die Er-laubniss gegeben, solches thun zu dürfen. Hierbey abermerke ich an, dass auch die meisten Gelehrten auseigener Willkühr Wapen annehmen, jedoch aber darbeyein Unterschied zu machen sey, zwischen Gelehrten,die eine akademische Ehrenstufe erlanget, und solchen,die keiue haben. Jene sind zu dem Rechte, Wapen zuführen von dem Kaiser begnadiget, diese aber thun esvor sich, weil die höchste Obrigkeit darzu still schwei-get. Darbey bemerke ich, dass Gelehrte eben sowohlmit der Feder, als Adliche mit dem Degen, sich um dasgemeine Beste verdient machen können, welches diehohe übrigkeit bewogen, diesen sowohl, als jenenWapen zu ertheilen; ich bemerke aber auch, dassgleichwohl ein grosser Unterschied sey zwischen demWapen, welche Gelehrte durch wirkliche Adelsbriefeüberkommen, wenn sie in den Adelstand erhoben wer-den, und zwischen den Wapenbriefen, so sie von kai-serlichen Hof-Pfalzgrafen erhalten.
„Im IV. Capitel eröffne ich meine Gedanken von derEintheilung der Wapen der Gelehrten, sowohl in An-sehung der Personen, als auch in Ansehung der Sachen.In Ansehung der Personen hat man Geschleehtswapen,die aber Gelehrte, wenn sie ein Geschlecht willkürlichangenommen, ändern dürfen. Hernach hat man darunterzu rechnen die Gesellschaftswapen, zum Exempel derUniversitäten, und die Facultäten derselben, gelehrterGesellschaften, der Klöster, der Orden, u. s. w. Nichtminder Personalwapen. In Ansehung der Sachen hatman unter den Wapen der Gelehrten wieder einenUnterschied zu machen. Bisweilen sind sie Standes-wapen, welche sie wegen ihres Amtes führen, wenn siezum Exempel Aebte, Pröpste etc. werden; zuweilenGnadenwapen, so sie ihrer Verdienste wegen von gros-sen Herren bekommen; bisweilen redende Wapen, dieunter gewissen Bildern entweder ihre Namen, oder ihreNeigungen zu erkennen geben. Auf solchen reden zu-weilen Bilder in den Feldern, oder die Bilder auf denHelmen. Wenn sie von den Namen reden, so zielensie bey einigen auf den Zunamen, bei einigen auf dieVornamen: und so sie Zunamen haben, welche aus zweiWorten zusammengesetzt sind, so reden sie wohl mitzwo Figuren. Man findet aber, dass einige deutlich,einige undeutlich, reden.
„Im VI. Capitel ziehe ich die Schilder der Wapender Gelehrten in Betrachtung, und richte meine Ge"danken sowohl auf ihre Gestalt, als auch auf ihre Lage,Abtheilung und Verbindung. Bey der Gestalt derselbenbemerke ich, dass die runden und länglichtrundem oderitalienischem bey den Gelehrten die gebräuchlichstensind, dass die deutschen, spanischen und französischenauch gefunden werden; dass ich aber noch keine herz-förmige, dreyec.kichte, viereckichte oder rautenförmig 8angetroffen. Die Lage derselben ist insgemein auf-recht, und man findet gelehnte nicht viel, gestürzteaber habe ich noch nicht gesehen. Die Abteilungender Schilde werden Felder genennet. Wapen mit vielenFeldern findet man bey Gelehrten nicht. Die mehrestenzeigen nur eines. Doch hat man auch welche nntzweyen und mehreren, doch habe ich über sechse inkeinem angetroffen. Sie werden abgetheilet entwederdurch gleiche Linien, so die Länge herab, oder dieQueere durch die Felder gezogen sind; oder sie werdenschräge gezogen. Hie haben auch wohl einen Mittel-schild. Was die Verbindung anbetrifft: so findet mansolche bey Gelehrten so häufig nicht, als bey grossenHerren, jedoch findet man zuweilen, dass sie woWzween bis drey Schilde führen, und jene entweder nebeneinander setzen, oder zusammenschieben, diese aberzusammen binden.