Druckschrift 
Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
Seite
647
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

Geschichte der Heraldik. IV. 4.

647

nach denen dermahlen Reguln geschickt in einSchild hinein zu setzen und auch zu erklären."

Juimcrfung 31J bem nürnbergifcben Stobt WappenD °n 3. (S <5., ((Sonne) P. P. 0. Erlangische An-zeigen 1746. No. I.

So viel Scribenten wir von der Wappenkunstnahen, so unrichtig ist die Erklärung, welche sie vondem Wappen überhaupt geben, Speimann, Monetus,Limnaeus, Menestrier, Trier und verschiedene anderedefiniren die Wappen dergestalt, dass darunter dieZeichen der Kauffieute, Handwercker, und eintzelerauch unadelicher Personen, ja zum Theil selbst dieZeichen der Wirthshäuser, als eine Gattung der Wappen,angesehen werden müssen.

Wappen sind, ihrem Ursprünge nach willkührlichangenommen und auf Schild und Helm gesetzteZeichen gewisser Personen, Geschlechter, Gesellschaften,Gemeinen und Völcker.

In den Untersuchungen nach der Bedeutung derFiguren sei manum so embsiger geworden, nachdem die-jenigen, welche sich in neuern Zeiten auf die Wappen-Lehre geleget, die ungegründete Meinung aufgebracht,als ob ein jedes Wappen seine besondere heimlicheNebenbedeutung habe. Da doch ausser Zweifel ist,daß man in denen ältesten Zeiten mehr auf den Haupt-endzweck der Wappen bedacht gewesen; nehmlich einKennzeichen zu haben, einem (sie) von dem andernunterscheiden zu können.

Unterdessen wird uiemandt überhaupt leugnen,dass verschiedene Figuren in den Wappen auf eine be-sondere Begebenheit oder Umstand zielen und dass auchsolcher öffters zuverlässig dargethan werden kan. Nurdiejenigen sind zu straffen, die hieraus etwas allge-meines gemacht und fast aus ieden Punkt in den Wappen,aus ieder Feder in denen daselbst befindlichen Geflügel,und aus jedem Haar der viefüssigen Thiere, eine ver-borgene Deutung erzwingen wollen.

Es giebt also Wappen, welche .... zugleich ge-wisse besondere Umstände, Begebenheiten, Vorzüge undRechte derselben zu erkennen geben. Daher ein Wappenzugleich ein Herrschafts - Standes-Lehens-Geschlechts-etc. Wappen sein kann."

Doliftänbigc IDappcmKunft nebfi ber Blafonirung bes^ocbfürftl. Branbeub. Cufmbadjifcben Wappens, 3unt <Se-broud; feiner Dorlefungen f)crausgegeben t>ou 3 ot t- P a . ul^einfjarb, ber iDelttucisIictt öffentlichen Keiner auf bercfrtebrtcbs-llntocrfität 31t (Erlangen, unb ber 3euaifcbcn £a<teinifeben (Sefetifcbaft OTitgliebe. Nürnberg, Derlegrs 3obann«corg Socbner Ä. 1747. (8° 136 S.)

Ich habe mich beflißen die Heraldischen Satze, soviel möglich war in einer natürlichen Ordnung vorzu-tragen . . Freilich ist es in der Wappen-Kunst nichtmöglich wie in Mathematischen und PhilosophischenWissenschalten beständig einen Satz aus dem andernherzuleiten und zu beweisen. Es sind in dieser Kunstwillkührlich angenommene Begeln .... Wo ich auteine ungezwungene Weise den Zusammenhang derHeraldischen Sätze habe zeigen können, da habe ich esgethan, und deswegen die vorhergehenden Paragiaphos>n den folgenden wieder angeführt. Aber ich hottedass niemand so ungerecht, oder vielmehr so thorichtseyn, un(l m ir Schuld geben werde, als hatte ich dieso genannte strenge Lehr - Art in die Wappen - Kunstbringen wollen. Wenn die Anführung der Paragrapho-*um die strenge Lehr-Art ausmachte, so wurden vieleandere Bücher, als zum Exempel . . . (etc.) eben dieses

Ürtheil ausstehen müssen------- Die Verfasser aber

haben eben so wenig, als ich, ihren Werken einMathematisches Mode-Kleidgen anzuzwingen gesucht

I. Cap. Von den Wappen, und der WappenkunstÜberhaupt und von den Turnieren. IL Cap. Von dem

Schilde und den Tiucturen. III. Cap. Von des SchildesTheilungen IV. Von den Heroldsfiguren. V. Cap. Vonden gemeinen Figuren. VI. Cap. Von der Verbindungder Heroldsfiguren unter sich und mit den gemeinen.VII. Cap Von den Beizeichen. VIII. Cap. Von derAnordnung der Figuren. IX. Cap. Von dem Helme,den Helmzierathen und Helmdecken. X. Cap. Vou denSchildhaltern und übrigen Auszierungen der Wappen.XL Von den verschiedenen Arten ein Wappen zu er-langen, und von der Verbindung vieler AVappen miteinander. XII. Wie man sich beym Aussprechen zu ver-halten habe. XIII. Von den V\ ürkungen und Gerecht-samen der Wappen. XIV. Von den Hülfsmitteln, die zurHeraldik gehören. Anhang, welcher die vollständigeBlasonirung des hochfürstl. Brandenburg - Onolz- undCulmbachischen Wappens enthält.

§. 5. Aus diesen Kriegs-Zeicheu der Alten sind dieWappen entstanden . . Wappen sind überhaupt Sym-bolische Zeichen der Würden, der Gnade, des Schutzes,Geschlechts, Gesellschaft, oder des Besitzes der Länderund Güter, welche auf einem Schilde vorgestellet werden.

§. 19.Die Kunst, die Wappen zu verstehen undanzuweisen, heisst die Wappen-Kunst.

1)Man kan von niemand sagen, dass er ein Wappenverstehe, wenn er es nicht auszusprechen und Regel-mäsig zu beurtheilen im stände ist. Also muss in derWappen-Kunst gezeiget werden, die Wappen auszu-sprechen, zu beurtheilen und anzuweisen.

.§. 23. Obgleich in Ansehung der Proportion einesSchildes insgemein auf keine Begel Achtung gegebenwird: so verfahren doch diejenigen am alleraccuratesten,welche die Länge des Schildes um ein Sechstheil grössermachen, als die Breite.

§. 39.Viele suchen besondere Bedeutungen in denFarben. Es sind aber leere Grillen, welche von Leutenausgeheckt worden sind, die Entdeckungen machenwollen, wo doch keine zu machen sind.

§. 149 (Anm. 4).Die offenen mit Bügeln verwahrteHelme sind verschiedentlich in Ansehung der Zahl derBügel. Die Franzosen sind darinne sehr eigensinnig,und wollen einem mehr, dem andern weniger anweisen,nachdem er vornehmer oder geringer ist. Die Teutschenkehren sich aber nicht an diese Kleinigkeiten, die ihrenGrund nur in dem Gehirn dieses oder jenes Wappen-Kündigers haben. Man kan den Rost mit so viel Reifen,oder Bügeln machen, als man selbst will.

§. 155.Ob auch Herolds-Figuren auf dem Helmewiederhohlt werden können daran haben einige ge-zweifelt Es kan aber geschehen. Doch muss ein Feldda seyn, auf welchem sie vorgestellet werden; wozusich die Fahnen, Flüge und Schirme vortreflich schicken.

§. 156.Eben so wie die Wappenfiguren auf demHelme wiederholt werden können, so ist es mit demBeyzeichen. Ja, die Helmkleinode haben bisweilenBeyzeichen abgegeben, wenn man im Schilde selbstnichts hat zu einem Beyzeichen machen wollen.

Die Franzosen wollen es zwar nicht leiden, dassman die Beyzeichen auf dem Helme wiederhole. Weilaber ihr Wille nicht der Teutschen Gesetz ist: so istes unverwehrt, die Beyzeichen auf den Helm zu setzen,streitet auch nicht wider die Absicht derselben.

§. 158.Wenn ein Helm das Visir zur Seite kehrt,so muss sich das Kleinod auch dahin wenden; wenn esanders thunlich ist. Steht das Visier vorwärts so stehtdas Kleinod auch oft vorwärts; oft en profil. wenn esanders ein Bild ist, das en profil gesetzt werden kann.

§. 181.Blasoniren und Aussprechen ist einerley,und nicht mit dem Visiren zu vermengen Visiren istin der Heraldik nichts anders, als, einen Schild ein-theilen, und die Wappenfiguren in gehöriger Ordnungund Stellung einrichten. Viele vermengen Blasonirenund Visiren miteinander.