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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 4.

Sigillen, auf ihrem Krieges-Geräthe u. s. w. gnugsamanzutreffen gehabt, allein, das waren nicht Wappen,sondern nur schlechte Bilder, characteres und Zeichen."

Damit ich nun, an diesen Stein des Anstosses nichtselbst impingiren möge, so bleibe ich unbekümmert umalle dergleichen notas, signa, characteres, welche diealten Griechen, Römer, Aegyptier und andere mehr,auf ihren Waffen und was etwa gewisse Personen inihren Sigillen, ferner , was gautze Völker und Städteauf ihre Münzen u. s. w. mahlen oder prägen lassen."

Richtig sei,dass die adeliche Lehn-Wappen ohn-»treitig wol die Aeltesten und seit denen Zeiten Heinrichdes Voglers, bey Gelegenheit derer durch ihn renovirtenund nachgehends recht in Gang gebrachten Turnierenmögen aufgekommen seyn, doch mit dem Bemerck, dassvor dem X. Seculo keines noch erblich und beständigscheine gewesen zu seyn. Denn vor besagter Zeitwaren noch keine Zunahmen im Gebrauch, sondern indem XI. See. finden wir erst, dass die von Adel z. E.Domini de Apoldia, Comites de Schwarzburg u. s. w.geheissen und das von ihren feudis. Von welchen Zei-ten an, so dann die mode aufkommen, dass, gleich wiedie Nahmen derer Lehne denen Besitzern die Benennunggegeben, also auch aus Lehn-Wappen mit der ZeitFamilien-Wappen geworden. Nur ist zu bedauern, dasswir in Ansehen der Zeit, wenn nämlich solches geschehen,nichts gewisses sagen können sondern nur mit gantzgeneralen Nachrichten uns behelfen müssen."

Die Wappen differiren untereinander 1. in Ansehender Figuren, 2. deren Besitzer, 3. der Bedeutung, 4 der Be-nennung, 5. der Composition, 6. des Vorzugs den sie unter-einander haben, 7 derselben Stücken und Theilen u. s. w.

(ad 3) . .. so befinden wir, dass sie seyn: 1. Wap-pen besonderer Würde, 2. Herrschafts-Wappen, 3. An-spruchswappen, 4. Gedächtniss-Wappen, 5. Gnaden-Wappen, 6. Schutz-Wappen, 7. Heuraths-Wappen, 8.Erbschafts-Wappen, 9. Geschlecht- oder Stammwappen.

(ad 6: der Vorzug)bestehet nicht in der äusserlichenparade und Ansehen oder aber in der Menge der Fel-dungen, sondern findet sein Fundament in dem Unter-scheid sowol derer Besitzer, denen sie eigen, als auchin der Sache selbst die sie andeuten. Und also hatz. E. das Kayserliche vor einem Königlichen, eines

Königes vor einem Fürstlichen.....einen Vorzug,

ferner, ein würekliches Possessions Wappen hat einenVorzug vor einem, das nur eine praetension andeuthet,ein Wappen das eine gnugsam fundirte praetensionanzeiget hat mehr in recessu, als ein leeres Gedächtniss-Wappen n. s. w.

Schild und Helm gehören zum Wesen eines Wap-pens, das übrige was etwa auf, neben oder hinter einemWappen zu setzen , sind lauter accidentalische Theileoder Neben-Stücke. Und dieses giebet un3 die Ordnungan die Hand. . ."

Also heisst die Haupt-Regel: dass man niemalsMetall auf Metall Farbe auf Farbe machen solle ....Allein die guten Leuthe, so dergleichen Regel gegeben,müssen nicht viele Wappen gesehen haben sonst wür-den sie so albern nicht geschrieben haben. So viel istindessen richtig, dass die meiste Wappen, Metall undFarbe changiren. So haben sie auch nicht bedacht,daß bey dem Wappen-Wesen der Willktthr und Wohl-gefallen das prineipium gewesen . . . Ferner dass dieheraldischen Regeln nach denen Wappen und nichtdiese nach jenen richten müssen und sollen ..."

Aber das ist abgeschmackt, dass manche Heraldicigar auf eine mystische und symbolische Bedeutung ge-rathen und z. E. vorgeben wollen, ein Adler bedeutheHerrschafft, Grossmüthigkeit, Begierde was grosses zuwerden, ein Bahr, tapffere Krieger, ein BrunnenUeberfluss ... In soweit klinget diese Erfindung gartrefflich schön, aber was soll man nach dieser Meynung

sagen, wenn einer einen Esel, Hasen oder Schweinu. s. w. im Wappen führet, will man sodann auchdieser Thiere ihre Eigenschafften auf die Besitzer ad-pliciren? Das wäre ja artig gegeben.

Ebenso wird es auch bei denen Farben gewissnicht allezeit eintreffen, ich weiss Familien, die Goldund Silber in ihren Wappen führen, dabey weder gros-sen Reichthum noch Unschuld besitzen."

Eine neue Auflage, die fast unverändert gebliebenist, erschien im Jahr 1734 (Jena, bey Johann AdamMelchior).

Die oben S. 614 erwähnte Schrift Wagenseil'sHess der Professor Rink in Altdorf im J. 1719 zumBehufe seiner Vorlesungen wieder abdrucken.

Eucharius Gottlieh Bink (Sohn des Johann GeorgRink von Dorstig Erbherrn auf Steteritz und der Mar.Magd. v. Schmidefeld) geb. 11. Aug. 1670, aus einerFamilie, die von Kaiser Maximilian I. geadelt wordenwar. In Altdorf, wo er früher studirt hatte, erhielter um 1707 den Lehrstuhl für deutsches Staatsrecht,f 9. Febr. 1746 zu Altdorf.

Er ist der Erfinder der (übrigens nutzlosen) Schraf-firung für Eisen und Naturfarbe J. D. Köhler i) rühmtvon ihm, dass ersonderlich beflissen, gründlich darzuthun,was eigentlich die Teutsche Herolds-Kunst nach derrichtigen Proposition, Combination und Symmetrie z»der regulären Gestalt eines rechten alten und ächtenTeutschen Wappens erfordere und wie man solchesdurch keinen von den Frantzosen und Italienern ent-lehnten fremden Putz verunstalten dürffte. . . Ich kanndemselben nicht genug verdanken , dass er auch mi rhierinne die Augen geöffnet hat, sintemahl wir miteinander viele tausend uralte Teutsche Wappen aufGrabmahlen, Siegeln, Waffen, Fahnen, Teppichen, Klei-dern und andern Abbildungen genau betrachtet, undaus der Uebereinstimmung uns richtige Regeln gemachthaben, daraus wir beurtheilen geleruet, was mit derTeutschen ächten Wappen-Art übereinkommet odervon derselben abweichet."

Im Jahre 1726 erschien: I. I. De eo quod iustuf»est circa Galeam sub praesidio Dr. Eucharii Gott-Hb Rink juris publ. p p publice et solenniter disputabitA. B. Christoph. Andreas de Im-Höf ab et in Helm-staedt D. XI. Apr. A. S. MDCCXXVI. Altorf iiNoric. Typis Jod. Guil. Kohlesii Acad. Typogr. (4°49 S. mit 1 Siegeltafel)

Inhalt: Cap. 1. De Galea in genere. Cap II. deusu galeae.

Rinck ist der Meinung, dass Deutchland die Er-finderin der Wappenkunst sei, dass Deutschland dieersten Regeln derselben gegeben und das übrige Europadarin unterwiesen habe. Er stützt sich dabei auf dieAutorität des Menestrier, der aber nicht von der Er-findung der Wappenkunst sondern der Wappenspricht, ein wesentlicher Unterschied. Diese edleWissenschaft sei von den Deutschen auf die übrigenVölker Europas übergegangen; jede Nation habe sozu-sagen von ihren Geiste etwas hinzugefügt und dadurchseien erhebliche Aenderungen eingetreten. Den deut-schen sei insbesondere die Sorgfalt für den Helmverblieben und zwar nicht unverdienter Weise, denndas Haupt sei die Zierde und der wichtigste Theil desganzen Körpers.

Dann spricht er von den verschiedenen in Deutsch-land gebräuchlichen Helmen: dem offenen Helm ohneRost, dem offenen Helm mit Rost und dem geschlosse-nen Helm , ferner von der Stellung der Helme, denHelmdecken und Kronen.

Der Gebrauch des Helmkleinods bilde den wesent-

1) Münzbelustigungen XVII. 217 ff.