640
Geschichte der Heraldik. IV. 4.
M. Caspar (Sottfdjling's Eect. ber Xitter -Sdjulcnauff ber Burg bey Branbenburg, Knrfce (Einleitung 3U berBeroIbs<Kunft, IDorinne bem ftubirenben 21bel ber IDeg 3U«Erlernung biefer tOtffcnfdjafft orbentlidj, beutlidj unb grünb-lidj ge3eiget wirb. (Erfte 2lbtb,eilnng. 2Xnbere Edition.Heu'Sranbenburg brutfts <E. £. (geniemann, Kön. preujj.prinil. Bucbbrucfer 1706. ikl. 8° 69 S. mit Kupfern).
Gottschling ist am 28. Februar 1679 zu Lobendaugeboren; er war vorübergehend Adjunct der Philoso-phischen Pacultät zu Halle und ist-1739 gestorben.
Die Hamburger Nova Literaria Getmaniae wusstenschon im Februar 1704 zu melden, dass G. introductionemad artem heraldicain für die Presse vorbereitet habe.Vielleicht ist damals die erste Auflage erschienen, vonder ich ein Exemplar nicht habe auffinden können. Derzweite Theil') ist nicht erschienen.
Die Schrift ist in katechetischer Form verfasst.Inhalt: I. Von der Wappen-Kunst ins gemein.II. Von denen nothwendigen und wesentlichen Stückeneines Wappens. III. Von denen Tincturen. IV. Vonden Bildern und Figuren in denen Wappen. V. Vondenen Kunst-Wörtern, mit denen die Figuren und Bil-der benennet werden. VI Von denen Ursachen, warumman so viel Kunst-Wörter habe erfinden müssen. VII.Von der Ordnung, in welcher die Figuren in einemWappen stehen müssen. VIII. Von denen Stückeneines Wappens, welche nur zur blosen Zierde dienenund zwar von denen Helmen, Helm-Zeichen, Helm-Decken, Cronen, Schildhaltern, Krieges- oder Losungs-Wörtern und denen OrdensZeichen.
„Es ist zu verwundern, dass, ob schon etliche hun-dert Jahr her alle geistliche und weltliche Wissen-schafften durch die gelehrtesten Männer auf den höchstenGrad der Vollkommenheit gebracht worden sind, esdennoch an solchen Leuten gefehlet hat, welche diehöchst-nöthige Wissenschaft die Heraldica, oder wiewir sie auf teutsch nennen die Wappen-Kunst recht-schaffen empor zu bringen sich bemühet hätten. . . .Indessen ist es doch gewiss, dass die Heraldique einemGelehrten, absonderlich aber einem Jungen von Adelsehr erbaulichen Nutzen bringe. . . Ich unterstehe mich,zu behaupten, dass man durch Hülffe der Heraldik fasteine Glaubwürdigere und gründlichere Historie, als ausdenen bisher gebräuchlich gewesenen Büchern, verfer-tigen könne.
„Die Wappen sind Kennzeichen sonderbahrer Ehre,welche hohe Häupter sich entweder aus gewissen Ur-sachen selbst erwehlet une angenommen oder denen vonAdel wegen ihren Tugenden zugetheilet haben, damitsie mit gewissen Metallen Farben Figuren nnd Bildernsich von einander unterscheiden können."
„Ein vollständiges Wappen bestehet aus zweyerleyStücken. Etliche müssen nothwendig seyn; Etlichedienen nur zur blossen Zierart. Die nothwendigen Stückesind: der Schild, Tincturen, die Bilder oder Figuren.Die übrigen sind folgende: die Helme, Helmzeichenoder Kleinodien, Helm-Decken und Cronen, die .^child-halter und das Wahl-Wort. . . und die Ordenzeichen."(Das Wort Schild) „bedeutet heut zu Tage einengewissen Baum entweder auff einem Siegel, Petschafftund Pappier, oder anff einem säubern Holtz . Ertz und
1) Er sagt in der Vorrede: „Was die . . Wappenderer Fürsten und Herren anlanget von denen ich indiesem ersten Theil nichts gedenke; So wil ich die für-nehmsten davon bey anderer Gelegenheit nach allenUmständen gründlich und deutlich untersuchen und zumGebrauch des studirenden Adels iu dem andern Theildarstellen und darbey zeigen, wie dieselben nach derAnweisung des ersten Theils deutlich, ordentlich nndgründlich visiret werden müssen.
Eisen, welches in denen Kirchen und auch an etlichenOrthen auff die Särge auffgehangen wird."
D. 3ob,ann tt>oIffgang (Triers, ProfessorisPublici 3U £eip3ig, (Einleitung 3U ber IDapen-Kunft, barirt'nen biefe JDiffenfdjafft burd? beutlidje Hegeln unb (Ejempeloorgetragen, uub bie ü?apen ber gecrönien tjäuptcr ht(Europa, ber Stäube bes ZWm. Heidjs, wie aud; ber vovnebmften auslänbifdjen Jürften in Kupffer oorgeftellct unberläutert werben, nebfi einem Dorberidjt oon ber gefamm'ten fjerolbs-tDiffenfcr/afft ober £eb,re oon bem r/ofyiit unbniebern 21bel, infouberb.eit aber von ben b,ob,en Hegcntcn,berfclbeu ZDapen, (Scfdjledjten, £änbertt uub Hedjten. £eip'319, Derlcgts 3obann Jriebricb. Braun 1714. (8° 696 S.excl. Vorrede u. Register;.
Das Buch zerfällt in eine General- und eine Special'Abhandlung.
I. General-Abhandlung: Vorbericht von der gesainin-ten Heroldswissenschaft. 1. Von der Beschaffenheitder Wapen-Kunst. 2. Von dem Felde der W;ipen.3. Von den Tincturen. 4. Von den ledigen Wapen.5. Von den Figuren insgemein. 6. Von den Ehren-Stücken. 7. Von den natürlichen Figuren. 8. Von denkünstlichen Figuren. 9. Von den Beyzeichen. 10. VonVereinigung unterschiedener Wapen. 11) Von demHelm und den Helm-Kleinodien. 12. Von den zufälligenWapen-Stückeu.
II. Special Abhandlung: 1. Wapen der geciöntenHäupter. 2. Wapen der Churfürsten. 3) Wapen dergeistlichen Fürsten. 4) Wapen der weltlichen Fürsten.
5. Wapen der Reichs-Grafen, Wetterauische Banck.
6. dtto, Schwäbische Banck. 7. dtto, FränckisckeBanck. 8. dtto, Westphälischej Banck. 9. Wapen derReichs-Städte. 10. Wapen der ausländischen Fürsten.11. Wapen der Frey-Staaten.
Der von Trier aufgestellte Begriff der Herolds-Wissenschafit ist ein sehr weiter, er umfasst „die Lehrevon dem hohen und niedern Adel, insonderheit von denhohen Regenten, derselben Wapen, Geschlechtern Län-dern und Gerechtsamen," d. h. die Wapen-Kunst, Ge-schlechtskunde Länderbeschreibung und Heroldsrecht..
„Durch die Wapen- oder Blassnirungskunst ver-stehet man die Lehre von der Wapen Ursprung, Eigen-schafften, vorkommenden Kunst-Wörtern und den Regeln,welche so wohl in Aufreissung und Verfertigung, alsVisirung oder Erklärung derselben müssen in acht ge-nommen werden.
„Wapen sind diejenige beständige, und nach ge-wissen, fast in gantz Europa üblichen, Regeln einge-richtete Kennzeichen, wodurch die Geschlechter,Gesellschafften, auch eintzele Personen von einanderunterschieden werden."
„In Ansehung der Personen, von denen sie geführtwerden, können die Wappen eingetheilt werden iu Ge-s chech ts-Wapen (armes de famille) Gesellschafts-Wapen iarmes de communaute) Personal- Wappen(armes personelles).
„In Ansehung der Sache, welche durch diese Zeichenangedeutet wird: in Standes- Wapen (armes de dig-nite) Herr schaff ts-Wapen (armes de domaine) Gna-den-Wapen (armes de concession) Schutz- Wapen(armes de patronage) Heyrath- Wapen (armes d'aln-ance) Erbschaff t-Wapen (armes de succession) blosseUnterschieds-Zeichen (armes de simple distinetion)zu welchen letzteren Trier die bürgerlichen Wappenrechnet. . ,
„Die wesentlichen Stücke des Wappens sin«das Feld, die Tincturen und Figuren. Die gewöhn-lichen Stücke, welche bei einem Wappen zu sein pum-pen doch nicht sein müssen sind der Helm und dieHelm-Kleinodien. Die zufälligen Stücke sind dieStandeszeichen, die Ordenszeichen, Schildhalter, Wappen-zelte und Mäntel, Sinnsprüche und Losungsworte.