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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 3.

aller gelehrten und Professoren, aller Patricien undder sogenandten Siegelmäßigen, wie auch anderer ehr-baren Geschlechter in den Städten und auf dem Lande.Viele von diesen führen adeliche Wapen und auchwohl Kronen auf ihrem Haußgeräht und ihren Pet-schaften, welches jhnen nicht zukommt. Dieses müsstegeändert werden und wenn man ja einigen dergleichen zuführen zulassen wolte, so müsste es authoritate publicageschehen und von Sr. Mayt. vermöge einer erleidlicheuTaxe unterthänigst gesuchet werden.

Ja man Könte die Schilde der Häuser und Werck-stellen, die Petschaften aller burger und Handwercker,biss auf die Marques oder Nummer der Kauf - Leutewomit sie ihre Wahren und Ballots zu bezeichnenpflegen, untersuchen und vornehmen.

Theils weilen darin Viel Missbrauchs mit denKronen und andern Zierrahten vorgehet, indem mancherSchneider seine Petschaft oder auch seine Schere aufdem Schilde mit einer Krone zieret, sich selbst einHarnisch mahlen oder seinen Namen unter das Königl.bildniss setzen lässt; oder auch mancher Schusterseinen Stiefel mit dergleichen Kleinodien ausschmücket.

Theils auch dass die Eintragung solcher SchildePetschaften und Merckzeichen Zur desto grössern Ge-wissheit und Versicherung der Commercien, Contracten,Obligationen und Verschreibungen dienen möchte, indemKeiner alßdann sein Zeichen und Petschaft wederleugnen noch auswechseln Könte, nachdem er einmahlsolches in das Königl. Armorial eintragen und für dasSeine gleichsam Von Sr. Mayt. selbst erkennen lassen."

7) (französische Einrichtungen).

8) (die Taxe betr.)

Aus den von einem Rathe des Königs bearbeitetenAnmerkungen geht hervor, dass der König im All-gemeinen mit dem Projecte des v. Gehema einver-standen war. Erhebliche Bedenken wurden nur gegendie fiskalische Behandlung des Projects geltend ge-mach. Die Anmerkungen besagen :

Obwohl des Concipienten Meynung gantz gut ist,dass er durch die Wappen Affairen die KöniglichenRevenuen vermehren will, so laufft doch solches wiederSr. Mayt. allergnädigste Intention, als welche diesesInstitutum rühmlichst begonnen, nicht aus solcher Ab-sicht, wie in Franckreich geschehen, sondern theils anDero Königlichen Hoffe selbsten, theils unter der Nob-lesse gute Ordnung zu halten, also meist zu des Adelsund aller Königl. Länder eigenen Ruhm und bestenansehen ..."

Die Taxe blieb denn auch der schwierigste Punktin dem ganzen Werke. Dem König war es offenbargründlich zuwider, dass überhaupt dieser Punct vondem Unternehmen, das er aus einem reinen heraldisch-wissenschaftlichen Interesse begonnen hatte, untrennbarwar. Dreimal müsste die projectirte Taxe geändertwerden, weil sie dem König immer noch zu hochschien. Schliesslich wurde dieselbe, wie es in den Actenheisst, sowohl des Herrn Feldmarschalls alß auch desHerrn Ober - Marschalls Hochgräfl. Excellenz vorge-zeigt, welche darauf zur Antwort gegeben:

Da die Sache weder die Militz noch den Hofstaatangehet, Sie davon eben keine eigentliche Wissenschafthätten, sonsten aber dafür hielten, dass die taxe gantzraisonnabel und billich wäre und sie dabey nichts zuerinnern findeten."

Worauf sich Se. K. M. dieselbe ebenfalls gefallenließ. 6

Die auf die Errichtung des Oberheroldsamt be-züglichen amtlichen Publikationen 1 ) lasse ich um

1) Dieselben befinden sich handschriftlich im Geh.Staatsarchiv; meine Abschrift ist aber dem Corpusconstit. March. VI. 2. Abth. S. 63 ff. entnommen.

Wiederholungen zu vermeiden an dieser Stelle imWortlaut folgen.

Etablissement des Ober-Heralda- Amt und daBB

die ritterschaftliche Personen ihre "Wapen &n

an dasselbe einschicken sollen

16. Januar 1706.

Wir Friderich von Gottes Gnaden, König in Preussen.Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Rom. Reichs Ertz-Cammerer und Churfürst etc.

Entbieten hiemit allen und jeden Unseren Prälaten,Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft, Magistratenin den Städten und Flecken wie auch insgesamt allenUnseren Unterthanen, weß Standes, Condition und Würdesie seynd, Unsern gnädigsten Gruss, und fügen denen-selben hierdurch zu wissen, wasgestalt Wir vielfältig wahr-genommen , dass nicht allein verschiedene, welche UnserKönigliches Wapen beschrieben, dabey allerhand Fehlerund Unförmlichkeiten begangen, und von dessen U r "sprung, Rechten und Praerogativen, ein und andereszu Unserem Praejuditz und Nachtheil ohne den geringstenGrund debitirt und erzehlet, sondern dass auch insge-mein bey denen Hohen- und Niedrigen Familien undderselben Distinction, Wapen, Insignien, Cronen, Heini-decken Kleinodien und dergleichen, allerhand Mis s 'brauche eingerissen. Wann Wir dahin bedacht gewesen,welchergestalt allen solchen inconvenientien begegne*»das lustre Unsers Königlichen Hauses conserviret, dieStände distinguirt, der Adel und Rittermässige Familienbey ihren Rechten und Praerogativen maintenirt, alleConfusion derer Geschlechter verhütet, auch niemandeneines mehreren sich anzumassen, als ihnen zukommet,verstattet werden möge; Als haben wir gnädigst gntbefunden, nach dem Exempel anderer Reiche in Unsereralhiesigen Residentz zu Colin an der Spree zu solchemEnde ein Ober-Heraids-Amt einzurichten, und selbig 6mit qualificirten Personen zu besetzen, auch mit nöthigenInstructionen Statutis und Verordnungen zu versehen;Und wie hierbey Unsere Intention und Absicht einzigund allein dahin gehet, dass zuförderst Unser König-liches Wapen in seiner Reinigkeit erhalten, dann au°nder Adel- und Rittermässige Stand in Unserem König'reich, Churfürstenthum und Landen, je mehr und menrin beständigen Flor und Aufnehmen gebracht, und hm-künftig ein jeder so wol wegen seines Wapens, Ahnenund Geschlecht-Register, als auch wegen der Geschichteneines jeglichen Familie, und insonderheit welche sicnbei Unserem Königlichen und Churfürstlichen Hause,bey Friedens- und Krieges-Zeiten signaliret und meritifgemachet, Nachricht haben könne; Also haben Wir edahin gerichtet, dass bey sothanen Unserm Ober-Heralds-Amt ein vollkommenes Armorial verfertigenund in selbiges aller in gedachten Unserem KönigreicnjChurfürstenthum und Landen angesessenen oder aucnsonsten in selbigen sich aufhaltenden EdelleuteWapen, eingetragen und gemahlet werden sollen, degäntzlichen Zuversicht, dass in Consideration solc ?*zu des Adels- und Rittermässigen Standes, Ehr, Runmund Ansehen abzielet, niemand von ihnen sich ent-brechen werde, gedachte ihre Wapen entweder»Unser Ober-Heralds-Amt immediate oder aber an diin denen Provincien darzu getetzte Räthe und Bedienteinzusenden; allermassen Wir dann hiermit wollen unverordnen, dass sothane Einsendung der Wapen, j»Zeit von sechs Monathen von publication dieses Pat ? n . ean geschehen solle, worbey denen Auswärtigen, welcnsich etwan in vorigen Zeiten aus Unseren .k a , n £\.begeben, oder in selbigen zu Stifteren, geistlicheBeneficien oder auch zu Civil- und Militair-Bedienung 6 "zu gelangen suchen, frey gegeben wird, sich bey men