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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 3.

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derselbe iu allen von Euch au Uns abgehenden Berichten,auch andern unter unserm Nahmen emanirenden Expe-ditionen also gebrauchet werde."

Der Titel lautet:

Von Gottes Gnaden Friderich König in Preussen,Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Rom. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst, Souverainer Printz von Oranien,«u Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern,der Cassusen und Wenden, auch in Schlesien zu CrossenHertzog, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohenzollern,der Mark, Ravensberg, Bingen, Moers, Bühren und Lehr-dam, Marquis zu der Vehre und Vliesingen, Herr zuRavenstein, der Lande Lauenburg und Bütow, auch Arleyund Breda etc."

Das neue Wappen wurde mit Erlass d. d. Colin den13. Mai 1702 dem Kgl. Agenten zu Nürnberg B u i r e 11 evon Ohlenfeldt übersendetdamit es solcher gestaltdem zu Nürnberg neu ausgehenden Waapenbuch inse-riret werden möge "

Dieses Wappen dürfte dasjenige sein, welches sichim Siebmacher'schen Wappenbuche, Anhang zum sechstenTheile als erstes Blatt befindet. Die Aenderung bestehtlediglich in der Auflegung eines zweiten Mittelschildesmit dem Wappenbildern von Genf, Chalon und Oranien.

Dass das Wappen im Jahre 1703 einer abermaligenRevision unterzogen wurde, ersehen wir aus einer anden König gerichteten Vorstellung des Christian Maxi-milian Spener d. d. Berlin 16. Febr. 1709.

Hierauff begonnen Ew. Kgl. Maiest. im J. 1703einige Reflexion auf dero hohes Wappen zu nehmen undbegehrten dass solches unter Direction des Hr. von Mar-schalls corrigiret, und den Regeln der Herolds-Kunstgemäss ordiniret würde: da ich denn ein general-be-dencken von vielen Bogen auffgesetzet, welches auchdamahlen von Ew. Königl. Maiestät nebenst DEro Er-lauchten Minister approbiret worden, worauff die ersteOrdinirung der Aenderung dero Hohen Königl. Wappenserfolget."

Bei dieser Gelegenheit dürften die von Gehema ge-rügten Irrthümer vorgekommen sein, welche ich amSchlüsse dieser Erörterung erwähnen werde. Ich be-merke indess, dass es mir nicht geglückt ist, eine Dar-stellung dieser Wappen-Variante zu Gesichte zu be-kommen.

Grafschaft Höllenstein.

Durch einen Zufall wurde die Aufnahme der aufdie Grafschaft Hohenstein bezüglichen Wappenbilder inAnregung gebracht. Zur Vorgeschichte dieses Besitzesbemerken wir das Folgende.

Der Kurfürst Friedrich Wilhelm schenkte durchUrkunde d. d. Cleve 27. März 1647 dem ehemaligen, zuden General - Friedens - Tractaten nach Osnabrück undMünster abgeschickten Geh. Rath Johann Grafenzu Sayn und Witgenstein die Grafschaft Höllen-stein, soviel derselben von dem Stift Halberstadt zuLehen rührt, bestehend in den Aemtern Lohra undOlettenberg und dem Städtlein Bleicheroda, als Mann-leb, en, wogegen er dem Kurfürsten das Amt Wettaohne Entgelt und mit Rücklassung des darauf haftendenPfand-Schillings wiederum abtreten soll.

Johann Graf zu Sayn erlangte von K. Ferdinand IIIdurch Diplom d. d. Regensburg 11. Aug. 1653. Xitelund Wappen der Grafen von Hohenstein zu Lohra undClettenberg:

Ein quartierter Schild, dass hinter untertheil über-zwerch in Zween Theil also unterschieden, dass deruntere schachtweiss roth und weiss, obertheil aber weiss°der Silberfarb, in welchem gegen der abteilung einlaufender Schwartzer Hirsch, mit einem Schwartzen

gestähmb jedes mit vier Zinken, Vorder Oberfeidungroth ist, durch welche überzwerg drey gelbe Balcken,und der Obern einwerts ein zum grümmen geschickterLow, mit offenen Rachen roth ausschlagender Zung, undüber sich werffenden Schwantz, Vorter untertheil weisdadurch der Länge noch drei Schwartze Palken, vomVortern untern: gegen dem hintern Ober Eck, derschrege noch eine gelbe breite Strasse in welcher nacheinander drei schwartze mit den Rüsseln über sichstehende Eber- oder Schwein-Köpfe im hintern obernRothen theil, ein weisses Porthal mit zweyen auf derSeiten habenden runden thürmen mit drey Zinnen undetzlichen Fensteren oder Schiesslöchern, in mitten derquarthierung ein roth oder rubinfarbes Hertzschildel,in welchem aufrecht fürwerths ein Zum grümmen ge-stelter gelb oder goldfarber Low, mit offenen Rachenrothauschlagender Zungen doppelt über sich gewundenenschwantz und für sich werffenden Prancken erscheinet,uff dem Schild vier gegen einander einwärts gekehrteoffene adeliche Thurniers Helm jeder mit einer gold-farben Kön. Krön gezierdt, dan allerseits mit Weissschwartzen, gelb und rother abgewechselter Helmdeckengezieret, aus der hintern ersten Crohn über sich einPfauenschwantz mit seinen Spiegeln, auf der andernCrohn daß unten im rothen feld stehende weisse Porthalmit den Zweyen Thürmen, aus der dritten Crohn zwischenZweyen über sich stehenden Hirschgestähmben, derendes hinder Roth, vordere weiß und jedes mit vierZincken erscheinet, ein gelbes grummes gewundenesHörn, mit dem Spitz fürwerts gehende, aus der vierdenvorder ersten Crohn entspringen Fünft' mit den Giffelnoben etwas abhängende Straußenfedern, deren diehinderste erste dritte und fünffte vorthere erste weis,andere und vierde Schwartz ist."

Diese Grafschaft Hohenstein nun hatte der König,damals Kurfürst Friedrich III. im J. 1699 von denGrafen zu Sayn-Wittgenstein für 100,000 Thaler zurück-gekauft und zur Kammer eingezogen.

Die zur Regierung der Grafschaft Hohnstein ver-ordneten Landeshaubmann und Rähte berichteten demKönig: s. d. Elrich den 12. October 1703.

Nachdemahl aus Ew. Königl. Majestät vorigenRescriptis wir wahrgenommen, dass Se. Churfürstl.Durchl. zu Braunschweig-Lünebur«'-Hannover sich zwarohne den geringsten grund Rechtens anmassen, als obwegen des vor Jahren von der Graffschafft Hohnsteinper Spolium disniembrirten Ambts Neustadt, worin diealte rudera des Schlosses Hohnstein belegen, dieselbeund dero Hauß Braunschweig-Lüneburg Successores inder Graffschafft Hohnstein wäre."

Nun sei ihnen von der Hannoverschen Regierungunter churfürstl. Siegel ein Schreiben insinuirt worden,dessen Aufschrift:an die Königl. Preussische undChurfürstl. Brandenburgische zur Regierung der AembterLohra und Clettenberg verordnete Rähte" inscribiretwar; wegen Umgehung des Titels der Grafschaft Hohn-stein sei jedoch die Annahme für praejudicirlicherachtet und das Schreiben unerbrochen wieder zurück-gesendet worden. Die Regierung fragt nun an:

ob solchen inconvenientien vorzukommen, Ew.Königl. Mayt. das völlige Hohnsteinische Wapen, wiees die alten Graffen von Hohnstein geführet, und wiees von Weilandt Kayser Ferdinando III. ao 1654 perDiploma denen Grafen zu Wittgenstein dero altenStamm Wapen inseriret worden, in E w. Königl. Mayt.grösseres Siegel anzunehmen geruhen möch-ten, gleichwie es die Hertzogen von BraunschweigLüneburg seither ao 1593 nach absterben der altenGraffen von Hohnstein, da Weiland Hertzog HenrichJulius und dessen Sohn Hertzog Friederich Ulrich,diese beyde Herrschaffteu Lohra und Clettenberg, wie