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Geschichte der Heraldik. IV. 3.
In einem Erlasse d. d. Königsberg 20. Febr. 1701■wird dann weiter der Anstoss gegeben zu einer Neuge-staltung des Wappens, zu der Einführung des Ron ig 1.Thronzeltes von dem bis dahin Deutschland keinBeispiel aufzuweisen hatte. Der fragliche Erlass trifftfolgende Anordnungen:
2) „Vor Uns aber habet Ihr zuforderst ein Siegelvon der ohngefährlichen grosse wie die Jenige seind,deren Wir Uns bissher gebrauchet haben, nach der vonEuch eingeschickten Zeichnung und denen von Uns dabeygethanen Erinnerungen aufs sauberste machen zulassen.
3) „Neben dem aber soll noch ein anders in dergrosse, wie der bissher gebrauchte so genandte grosseAdler ist und wovon ein Abdruck hiebey kömbt miteinem PavillonRoyal, welcherausswerts mit Krohnenparsemiret seyn muss, verfertiget werden, und könnetIhr den Dr. Spener, welcher in arteHeraldicagute Wissenschaft hat, darüber consuliren und Unsauch eine Zeichnung, so durch den Mahler Werner i) zumachen, davon einsenden.
„Auf denen alldortim Archiv vorhandenen Koni gl.fr antzösischen und dänischen Siegeln unddarzugehörenden Silbern Capseln werdet Ihr finden,wie selbige beyde'Könige Ihr Pavillon Royaleigentlich führen und erinnern Wir Uns in demBuch von den statutis des Elephanten Ordens, welchesUns der König in Dennemark vor einiger Zeit zuge-sandt und welches auch ins Archiv gegeben worden,davon einen guten abdruck oder Zeichnung gesehen zuhaben.
4) „Gedachter Spener kann auch vernommen wer-den, wie Er meinet, dass Unsere Brüder und Schwesternwie auch Unsere Tochter die Erb-Printzessin von Hessen-Cassel hinführo die Krohnen über Ihre Schilde zu tragen.Bissher haben dieselben einen Churhut mit eben so vielbügeln als wir selbst geführet und zwar solche Bügelin consideration der souverainität von Preussen dannen-hero dieselbe auch nunmehr, da aus Preussen ein König-reich geworden und Unsere Brüder das jus succedendider Königlichen dignität haben, nicht gerne eine schlech-tere Krohn als Vorhin führen wollen."
Dr. Phil. Jacob Spener erstattete darauf am 3. März1701 folgendes Gutachten:
„Auff allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Myt. undchurfürst. Dchl. mein unterthänigstes gutachten gehor-samlich abzugeben, praemittire zum forderst, dass zwahrauff unterschiedliche Veranlassung vor diesem einigeZeit auff artem heraldicam gewendet, aber haupt-sächlich allein wie sie zu der historie dienet,was vor lande, herrschaften, jura, dignitäten und der-gleichen durch jede figuren in feldern und auff helmenangedeutet werden und wie die familien darzu gelangetsind, was aber die cerimonialien anlaugt,habe ich mich darum nicht bekümmert, nochbin zu einer gründlichen erkenntnis in denselben zukommen beflissen gewesen, weswegen mein sentiment insolcher materia wenig reflexion meritiren mag. Abson-derlich das pavillon royal betreffend, hatte vor-her kein einige als das französische gesehenbiss nun das dänische auch auss gnädigstercom m unicat ion zu sehen bekommen. . . .
„Nur wo es noch nicht bereits allergnädigst resol-viret, dass das pavillon von aussen solle mit Krohnen,wie in dem dänischen zu sehen, parsemirt werden, möchtenoch zu ferner Überlegung in unmassgeblicher unter-thänigkeit vorstellen, ob nicht solches pavillon, so silber-
1) Derselbe war Director der Berliner Akademie.
stück sein müsste, von aussen mit schwartzen und rothenadlern, wegen Preussen und Brandenburg alternativezu bestreuen wäre, damit es diesem Königlichen hauss(das von den crohuen nicht gesagt werden könnte) eignvorstünde, wie Frankreich seine Lilien zu solchem endebrauchet . . . scheinets allerdings der analogia gemäss,dass das pavillon mit seiuen Ornamenten sich auff dieFiguren des Schildes beziehe. . . .
„. . . . Also auch wo die wilde Männer als Tela-mones oder supports annoch nicht festgesetzt, sollte ge-dencken, dass es füglicher, wo zwey adler ein schwartzerund rother wegen Preussen und Brandenburg (weil diemänner von Pommern hergenommen) an die beide seltengesetzt würden, vielleicht auch ieder in der einen Klaueein scepter tragen könnte.
„Die Krohne der Köngl. und churf. Herrn gebrüderund Frl. Schwester auch Frl. Tochter anlangend, gehetsolches über mein portee und verstand, und dependiretvon der gewohnheit Königlicher heuser, davon ich abernicht kundig bin.
„Von dem Königl. frantzösischen Hause ist mir alleinwissend, dass dem König allein die mit acht Büglemgeschlossene crohne gebräuchlich, dem Dauphin aberwerden viere gestattet, den andern Königlichen Kinderaber gar keine."
Ein Bericht der Geh. Räthe an den König d. <>•Colin an der Spree 5. März 1701 bemerkt dazu:
„Wass das Siegel mit dem Pavillon royal anlanget,desshalb haben wir des Dr. Speners gutachten schriit-
lich erfordert.....dessen unmasgebüches sentiment
dahin gehet, dass gleichwie das Königl. Dähnische Pa-villon mit Cronen wegen derer in dem Schild führendenCrone parsemiret ist, also E. K. M. das Ihrige mitSchwartzen und rohten Adlern parsemireu lassen könnten,Wormit Wir zwar in so weit einig seind, ausser dassWir unvorgreiflich dafürhalten, dass der SchwartzeAdler, alss das Zeichen des Königreiches unaweilen das Pavillon royal solches eigentlich in sich be-greift allein zu gebrauchen wäre."
„ - — Wobey Wir noch dieses beyzufüegen nötigermessen, dass bey nachsehung der Königl. frantzösischenund dänischen Pavillon Wir angemercket, dass das mdem Pavillon stehende Königl. Wapen mit dem Cordonund dem daran hangenden Ritter-Orden, so von Ionenverliehen wird, umbgeben ist; Weilen nun E. K. M-"gleichfalls einen neuen Ritter-Orden gestifftet, So werdendieselbe allgst. disponiren, ob selbiger ebenfalls umbdero Königl. Waapen gesetzet werden solle."
Die Entscheidung wurde dahin getroffen, dass derrothe Wappenmantel mit goldenen Kronen und schwarzenAdlern abwechselnd zu parsemiren sei.
Weitere Aenderungen innerhalb des Schildes wurdenerforderlich durch den Anfall der Oranischen Erbschaftwelcher mit dem Tode des Königs Wilhelm von Eng-land eintrat. Leider kann ich diesen Vorgang nichtactenmässig schildern, da in den Berliner Archiven dasActen-Material nicht vorhanden zu sein scheint. EmKönigl. Rescript an die Lehns-Kanzlei d. d. Cöln an derSpree 31. März 1702 bezieht sich nur auf den Titel:
„Demnach der Höchste Ihrer Königl. Majest. vonEngland aus dieser Zeitlichkeit abgefordert hat, und durchsolchen Todes-Fall Sr. Majest. gantze Verlassenschaltauf Uns als ihren eintzigen und wahren Universal-Erbendevolviret worden, so seynd Wir auch willens Unsernbisshero geführten Titul zu verändern und demselbendie zu der Orangischen Succession gehörende vornehmsteLande und Orte, von welchen das übrige insgesamt de-pendiret, inseriren zu lassen. Wir übersenden Euch auchcopiam solchen Tituls, wie Wir denselben ins küufftig eführen wollen und habt ihr die Vorsehung zu thun, das»