620
Geschichte der Heraldik. IV. 8.
rinnen von denen Schild-Haltern, Helm-Decken, Hüten,Hauben, etc. soviel deren zu haben, auf das gründ-lichste, sowohl Historice, Politice als auch Juridice ge-handelt. Deren Anderer Theil aber begreifft in sichein special-kurtz-verfasstes Wappen-Buch, in welchemaller Europäischen Häupter, als Kayser, Königen, undanderer Potentiell; ingleichem der Churfürsten, Ertz-und Bischöffe, Fürsten und Stände des H. Köm. Teut-schen Reichs, wie auch der vornehmsten ausländischenMächten, Wappen, Cronen und Ritter-Orden, nebst einervollständigen Abbildung der meisten Nationen und für-nehmer See- und Handels-Städten in allen Theilen derWelt gewöhnliche Schiff-Flaggen oder See-Zeichen, aufdas accurateste in Kupffer vorstellig gemacht, und aufsdeutlichste beschrieben worden von J. A. Rudolphi.Franckfurth und Leipzig, bey Johann Leonhard Buggel,Buchhändlern in Nürnberg. Anno 1718. fol. (326 u. 166Seiten).
Die Eintheilung des I. Tlieils ist, wie auch der In-halt unverändert gebliehen; die des zweiten Theiles be-zeichnet der Titel in ausreichender Weise.
Wir schliessen dieses Capitel mit einem Schriftchendes jüngeren Spener. Christian Maximilian Spener istzu Frankfurt am 31. März 1678 geboren, studirte Me-dicin, wurde 1701 zu Berlin königl Hsfmedicus undAssessor Collegii Medicorum. 1703 wurde er bei derneu errichteten Ritterakademie Professor der Genealogieund Heraldik, 1706 Oberheroldsrath; 1711 ernannte ihnder Kurfürst von Sachsen als Reichsvicar zum Comespalatinus. Nach dem Tode des Königs Friedrich I.(welcher dem Oberheroldsamt und der llitterakademieein Ziel setzte) 1713 wurde er von dessen Nachfolger,dem Könige Friedrich Wilhelm I. beauftragt, eine Ana-tomie-Kammer einzurichten. Doch starb er schon 1714,ohne dass er seine Versprechungen wegen Fortsetzungdes opus heraldicum seines Vaters hatte einlösen können.Von ihm besitzen wir nur folgendes Programm:
Die alte matn-e £}eroIbts<Kunft Ijat ber burcblaudjtigenf}of}en unb Jlbelictjert 3 u 9 ertö b c V 21ntretung feiner Profes-sion bes IDaljren ^erolbts-Hedjtes unb Genealogie in berKönigl. dürften- unb Ritter 'Academie ijiemit fürtjtidj ent>»erffen unb recommendiren wollen <£rfriftian IHarJmi'Iian Spener, bes Königl. preuff. Joffes uubKönigl. Aca-demie Medicus, ber Kayferl. Academie unb König preujj.Söcietät ber IDiffenfcbaffteu ITCitglieb. <£ölln an berSpree, brurfts Ulrid? £iebpert Königl. preufj. £jof.23ucbbr.(4. 36 S.).
Die Widmung ist vom 17. Mai 170ö datirt.„Was nun die Historie und Genealogie belanget,als zwey inseparable Wissenschafften, sind solche diebeyden Augen, der alten wahren Herolds-Kunst und alsoim geringsten nicht von selbiger abzuscheiden. Hatdemnach derjenige Frantzose ganz unrecht der da spricht,die Herolds-Kunst sey ein Stück der Historie; dieweiles vielmehr umzuwenden: denn gleichwie die Augen,Theile des Menschlichen Cörpers, und nicht der Cörperderen Augen; also sind diese beyden ftirtreffliche Wissen-schafften Theile der Herolds-Kunst ein Stück von ihnen."Spener macht sich die Verwechselung des MichaelPraun zu eigen, welcher s. Z. das Recht der Heer-schilde als einen Theil der Heroldskunst bezeichnethatte.
„Es werden aber viel dafür halten, man thue derSachen zu viel, und werden sich nicht einbilden können,dass die Herolds-Kunst so eine hohe und allen andernvorzuziehende Wissenschafft sey: In dem sie solche mitder Blaessonirs-Kunst vermengen, da doch diese nur dieElementa, oder so zu reden das A. B. C. ist von derwahren Herolds-Kunst. Die Blaessonir- oder Visir-Kunstaber, so die Frantzosen l'art de blason nennen, ist nureine rechte Kunst-mftssige Austheilung der Schilder,Bilder, und Farben, von welcher mein Sei. Vater seinen
gantzen partem generalem artis heraldicae geschrieben.Die Herolds-Kunst selbst ist was höheres, wenn ich siegleich nicht nach ihrem alten Zustand ansehe, sondernnur wie sie vor etlichen Seculis gewesen und von Rechts-wegen noch seyn sollte: denn sie gründet sich, auf diealten Heer-Schilde und deren anhängenden Rechten undGerechtigkeiten."
Seine Schreibweise „Blaessonirung" rechtfertigtSpener mit der von v. Leibniz in einem Briefe an denälteren Spener gegebenen Ableitung des Wortes vonBlässe (= Narbe, Marke, Zeichen, erhalten in dem WortBlessure).
„Noch heut zu Tage wird ziemlich daraufgesehen,dass ein Adeliches Wappen nur einen Helm, ein Frey-herrliches 2 Helme, ein Gräfflich 3 Helme habe Wiewohl nicht zu läugnen, dass vielfältig darwider amKayserlichen Hoff gehandelt wird, wie die neuen Wappenausweisen, so man wegen der vielen Helme und Felderdes Wappens, einen vor einen Graffen halten sollte, derdoch nur ein guter neuer Edelmann ist. Es sollten all»bedenken, dass je schlechter ein Wappen, je edler es-ist, und es wird ein Stamm, so sich ein gut Heraldisches,doch schlechtes Wappen erkieset, bald in seinen Nach-kommen vor alt gehalten, da der andern buntes viel-fältiges und mit vielen Helmen geziertes Wappen gleichandeutet, ungefähr die Zeit seines Ursprunges und immervor neuer gehalten wird, als es bissweilen in derThat ist."
3. Capitel.Kanin Friedrich I. von Preussen.»
Der Gründer des Preussischen Königthumes warein grosser Freund der Heroldskunst: wir zweifeln nicht,dass hei der Berufung Speners nach Berlin dessen Ver-dienste um die Förderung der Wappenwissenschaftschwer ins Gewicht fielen 1 ). Ein weites Feld für dieBethätigung seines Interesses eröffnete sich dem Mo-narchen nach seiner am 19. Januar 1701 zu Königsbergerfolgten Krönung.
Am Tage seiner Krönung stiftete er den Schwar-zen Adlerorden aus dessen Statuten wir folgendeArtikel hervorheben:
VI. Alle und jede, so in diesen unsern Orden auff-genommen werden, sollen aus rechten aufrichtigenAdelichen Rittermfissigen Geschlecht entsprossen undherkommen seyn, sich auch, ehe sie noch einige Ordens-Zeichen bekommen, durch Beybringung und Beweiss derauf sie abstammenden acht Ahnen, 4 von der Väterl.und 4 von der Mütterlichen Seiten dazu fähig machen.
XVIII. Wie wir denn auch wohl geschehen lassenkönnen, dass ein jeder Ritter zu Bezeigung, dass er
1) Christian Maximilian Spener sagt in einer Vor-stellung an S. M. den König d. d. Berlin 16. Febr. 1709:„Nehmlich es haben Ew. König. Majestät in Ansehungder vielen auch vornehmlich der heraldischenDiensten meines Sehl. Vaters, ihn mit einerPension von 300 Thl. aus der Kgl. Rentey begnadiget,auch solche Pension auff allerunterthänigste Bitte meinesSehl. Vaters auff meine beyde jüngere Brüder zu deroStudiis auf 3 Jahre lang sub dato Charlottenhurg den6. Febr 1706 allergnädigst contuiniret. Da nun solcheZeit um ist, Alss habe hiemit Ew. Königl. Maj. aller-unterthänigst bitten wollen mit solcher vacant ge-gewordenen Pension mich allergnädigst zu begnadigen."