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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 3.

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andere und bessere anzunehmen, und die nunmehr dieWappen-Kunst liebende Welt damit zu bereichern."

Weiter handelt er von dem Nutzen der Wappen,4er sich nicht allein auf einzelne Personen oder derenFamilien erstreckt,sondern auch auf das gemeineWesen selbst, indem dadurch öffters, nicht nur der An-fang gantzer Königreiche und Länder bemerckt, oderder Vorzug eines vor dem andern in Ansehen ihrerKöstlichkeit, angezeigt wird, sondern auch deren Ge-rechtigkeiten und Anforderungen gehandhabet und ver-teidiget, oder auch andere ungegründete ZusprächeUnd Beschwehrungen abgelehnt und verhütet werden."Insoferne könne man die Wappen-Wissenschaft eineWappen-Historie nennen; sie participire an derPolitik, so fern sie eine Person oder Familie von derandern, eine Gesellschaft von der andern, ein Land vondem andern unterscheidet.So fern auch die WappenJemand einige Gewalt, Eecht, Freyheit, Vorzug, Sicher-heit, oder etwas dergleichen geben, mag deren Wissen-Schaft billig in solchem Fall eine Jurisprudentiagenennet werden, weil sie in allen solchen Stücken sichSowohl in geschriebenen als ungeschriebenen Geist-lichen, Weitlichen und Lehen-Rechten gründet, und alsofolgbar ohne deren Käntnuss nicht vollkömmlich magerlernet werden."

Sein Werk soll nur einen Beitrag zu Wieder-Aufrichtung der zerfallenen Wappenkunstliefern undunsem Teutschen zeigen, dass bey ihnendie Wappen-Wissenschaft ehemal eben so vollständiggewesen seye, als man selbige noch heut zu Tag beyden Ausländern findet."

Die Bintheilung des Buches ist folgende:

L.Abtheilung: Von der Wappen Geschieht.Jj Cap. Von dem Ursprung der Wappen und derenältesten Gebrauch. 2. Cap. Wie die Wappen bey Ent-stehung derer Republiquen gantzen Nationen gemeinforden, und gleichwol auch bey eintzeln Personen ver-blieben, und wie die Thurnier Spiele auf-und abkommen.» Cap. Vom Ursprung der Geschlecht-Wappen, Unter-schriften und Siegel-Ringen der Kayser, auch vonWappen der Stiffter, freyen Reichs-Städte Insiegeln, undauf wie mancherley Art die Wappen auf die Geschlechtegebracht, auch zur Bestrafung geendert bisweilen, umschärffern Verbrechens willen, ihnen gäntzlich genommenund abgeschaffet worden.

II. Abtheilung: Von den heutigen WappenUnd deren Gebrauch. 1. Cap. Von der heutigenWappen unterschiedlichen Eintheilung, deren Gebrauch,Und wem die Gewalt, Wappen zu ertheilen, zukommt,auch auf was Weise sie sonsten erlauget werden. 2. Cap.»on der Wappen Wirckung, und durch was Mittel dieans den Wappen herfliessende Freyheit und Gerechtsame^ behaubten. 3. Cap. Von Veränderung, Vermehrung,Verminderung und Untergang der Wappen. 4. Cap. Vonder Siegel Ursprung heutigen Gebrauch, derselben nachBeschaffenheit der Personen und Wichtigkeit der SachenUnterschiedlichen Arten, Eintheilung und Würckung.

III. Abth. Von der Wappen Lehre. 1. Cap.Von der Wappen Metall und Farbe. 2. Cap. Von derWappen-Figuren Beschreibung, Anzahl, Stellung undBedeutung. 3. Cap. Von den entlehnten Wappen-FigurenUnd beygefügter Erklärung der Kunst-Wörter. 4. Cap.*°n den eigentümlichen Wappen-Figuren. 5. Cap. VonVermehrung der Ehren-Stücke. 6. Cap. Von der Schildes-Ineilung. 7. Cap. Von Bey-Zeichen oder Wappen-Merck-JJialen. 8. Cap. Von den (!) Helm und Helm-Kleinodien.8. Cap. Von den Schildhaltern, Orden und andern demSchild beygefügton Sachen.

, Im ersten Capitel zählt er fünfzehn verschiedeneMeinungen über den Ursprung der Wappen nach Spener*U f ; er beginnt mit denjenigen, welche den Ursprungüber die Sündfluth hinaus setzen und schliesst mit dem

Beweise destrefflichen Herrn Dr. Spener", dass dieGeschlecht- und Stammwappen, nicht eher, als unterFriderico I. eingeführt worden.

Sehr werthvoll ist die zweite Abtheilungvon denheutigen Wappen" welche er mit Spener in 4. Artentheilt, nämlich:

li Ehren- oder Dignität-Wappen, dergleichendiejenige vornehme Häuser Teutschlands zu führen be-fugt sein, welche von dem heiligen Römischen Reicheinige Ertz- Erb- oder andere Aembter tragen. Hierherzählt er nicht blos die Kurfürsten etc. (z. B. den kur-bayerischeu Reichsapfel, die Sturmfahne der Herzögevon Württemberg) sondern auch die Balken der Grafenvon Oldenburg, als Reichs-Dückmeister (Baumeister) denAncker" der Stadt Basel als Reichsfischer.

2) Die Herrschafts-Wappen, welche Fürstenund Herren entweder wegen würeklicher Besitzung derjenigen Länder, an welche diese Wappen gehefftet sind,zu führen pflegen, oder, weiln sie rechtliche oder wohl-gegründete Ansprüche wegen verlohrner Possession zuhaben vorkehren, oder endlich, weilen sie solche ererbt.

3) Die Gemeinsch af fts-W a ppen, welche dieStädte, Collegia, Academien, Gan-Erben, Ritter-Orden,und andere Gesellschafften zu führen pflegen.

4) Die Stamm- oder Geschlechts- Wappen,wodurch ein Hauß sich von dem andern unterscheidet,wovon zn mereken, dass selbige offt auf die Herrschaften,gleichwie die Ehren- oder Dignität-Wappen auf dieFamilien kommen und zu Stamm-Wappen werden."

Ferner werden die Wappen eingetheilt in diejenige,welche von der Majestätt selbst oder dero Gevollmäeh-tigten herrühren (publica) und diejenige, welcher sichjeder selbst wählt (privata)"

Der übrige Inhalt der II. Abth. ist überwiegendwappenrechtlicher Natur. Rudolphi ist in dieser Fragesehr gut orientirt und belesen obgleich der Stoff un-nöthiger Weise zerhackt ist. Ich habe Einzelheitenhierüber an anderer Stelle gebracht.

Die Endursach der Wappen, ist (wie er imII. Abscb. am Schlüsse des 2. Capitels sagt) nicht nurallein die Familien von einander zu unterscheiden, wiebishero unterschiedlich malen gesagt worden, sondernauch vornemlich die Tugend und Verdienste vor andernzu erheben und herrlich zu machen, auf dass sowol dieNachkommen der Eltern rühmlichen Pfad zu folgen sichangelegen seyn lassen mögten: Als auch, damit andere,durch so scheinbare Exempel, zum Guten gleichfalls an-getrieben würden."

Das besondere Capitel von der Siegel Ursprung etc.rechtfertigt er in folgender Weise:Weiln wiroben unter dem Wappen Gebrauch, die Siegel mit an-gezogen, und solche auch dessen einen grossen Theilausmachen, als wollen wir hier zum Beschluss dieserAbtheilung noch etwas weniges mit anhängen, welcheswegen naher Verwandnuß mit unserm gehabtenVorhaben in acht genommen zu werden verdient."

Für die senkrechte Theilung gebraucht Rudolphidie Bezeichnungablang", für die Schrägtheilung nurdie Worterechts-" oderlinks"-getheilt, dagegen sagterschregs gevierdt."

Eine neue Auflage erschien 1718 unter folgendenTitel:

Neu-vermehrte Heraldica curiosa, bestehend inzweyen Theilen, deren erster überhaupt der Wappen-Geschicht Ursprung, Wachsthum, Gebrauch, Rechts-Lehre, und andere zu der Herolds-Kunst und Wissen-schaft dienende Stücke, und wie selbige noch heutigesTags bey der Europäischen Nation im Gebrauch, in sichenthält; Samt deren umständlichen Beschreibung, Wiesolche in den Wappen-Briefen, alten Documenten, Fah-nen, Sigillen, etc. und verschiedenen Autorn, hin undwieder eintzeln zu finden; Insonderheit auch wird da-