Geschichte der Heraldik. IV. 3.
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siren der Wapen zu lernen. XV. Von Bedeutung derFarben und Bilder. XVI. Erklärung der TeutschenRedens -Arten im visiren, zu Latein und französischErklärung der Lateinischen Redensarten zu TeutschUnd Frantzösisch, - der Französischen zu TeutschUnd Latein. XVII. Visirung deren Figuren des Kupfers.XVIII. Von denen Autoribus die von Wapeusachengeschrieben.
II. S 1. „Die Wapen-Kunst ist eine Wissenschaft,sowohl Wapen Visirmässig auffzureisen, zu machenUnd visiren, als auch zu wissen, wem sie insonderheitzukommen, jedoch nach unterscheid der Familien.
S 2. „Ein adeliches Wapen ist ein Ehren - Zeichen,aus gewissen Farben und Figuren bestehend, von hoherMacht verliehen und gegeben, zum Unterscheide dererGeschlechter und Communen; und diese U apen werden>n denen Wapen - Brieffen ordinal ie von SouveränenHerren als Kayserl. und Königl. Majest. selbst, odera nff deren Befehl durch andere, als Comites Palatn°der Reichs Hoff-Grafen . . . verliehen, ertheilet undeonfirmiret (wenn man selber eins hat oder erwenlet)Und mit Farben entweder in dem Wappenbriefe selbst°der besonders auff ein Schildchen gemahlet gegeben,E 'n gemeines und eigenmächtiges Wapen ist nur emblosses Kennzeichen.
, III. S 1- „Die Stücke, die zu einem AdelichenWapen gehören, seynd entweder wesentliche und un-e ntberliche, als Farbe, Metallen, und Figuren, oderentberliche, neinlich der Schild, dessen Figur und Ab-teilung, die Helme, Helmdecke, Oberwapen und^ebenzeichen. Die Arten der Wapen selbst »md b.Uehmlich 1. die Herrschaftlichen und Lehn - Wapen.«• Dignität- und Standes-Wapen. 3. Gemeinde- undkocietät - Wapen. 4 Vergönnete Wapen. 5. bchutz-6 - Geschlechter- und Stamm-Wappen.., S 7. „ . . man hat vor diesem die Farben mitblossen Buchstaben angedeutet, wie auch noch m des bieü-^acher's Wapen-Buche zusehen, biss nach einiger dochauch sehr ungewisser Meinung Vulson ein Frantzoss^s Champagne zur Zeit Henrici Aücupis (II) erfunden,dieselbe mit Linien und Strichen zu unterscheiden.,. VIII S 5. „Die offene Kronen gehören vor iurst-llc he, Gräfliche und andere Herren - Standes Personenw 'e wohl in Teutschland, wenn kein Helm gebrauchet*ird, wie gemeiniglich auf den Müntzen die Fürsten»ebet den Fürsten-Hut als eine Kione haben, ob gleichd as Hauss Lüneburg aus sonderbarer unbekannter Ur-sache eine offene Krone brauchet.....
„. „Denen Marckgrafen geben die Frantzosen einegrone von 4 Kleeblättern und zwischengesetzten£erl en -Büschen, denen Grafen eine Perlenkrone, denenMaronen aber eine Mütze mit einer breiten iiorten2* 4 grossen Perlen. Alleine die Teutschen Beichs-f arggrafen und Grafen führen eine Fürstenkrone (i. e.^aubkrone) die Baronen zum wenigsten eine rwen-Kfone. Wiewohl die letzte auch offt von hoher Machtde nenEdlen und unedlen gegeben wird und da istes etwassonderliches; Bey den Teutschen werden an den rechtenW apen, wo Helme vorhanden, unter denen Oberwapenordinarie offene Kronen und keine geschlossene überae m Helm geführet.
0t (XV) « 1. „Es ist zwar gantz gewiss, dass die5*"*e, Bilder und Farben aus gewissen Ursachen ge-lten werd alleine diese Ursache 8, vornehm ich die»whnction derer Familien und sehe i<>\ weM »^ fl a n X*<*er man schliessen wollte, dass eben »»ftwmg*»"« oder jene Farben Treu und guten Bath bedeuten»usse! Denn wiewohl man roth und weiss vor Zeichen}w Freude und Aufrichtigkeit, ^chwartz vor traurig{ast Jederzeit gehalten, so hat doch wohl der ersteVerleiher eines Wapens wenig an diese Auslegung ge
dacht; Und woher wollen wir es apodicte wissen, dain denen Wapenbrieffen wohl nicht ein Buchstab davonzu finden .... Doch wohl meistens in allen Wapen-Büchern etwas davon enthalten, auch viele sich inParentationen, Poesi und dergleichen der Wapen garartig sich zur invention gebrauchen, ja gar ein Anony-mus im Tractätgen von Farben und Sinnbildern dieseDeutungen in Liebes- und Buhler-Brieffen zu gebrauchenanweisen will *); Wollen wir die besten Deutungen her-setzen, die man bey andern findet, denn es allhier nurTraditiones gibt."
Demnächst tritt als Auszügler Speners in zweiSchriften auf:
Immanuel Weber geb. 23 Septbr. 1659 zuHohenheida bei Leipzig, wurde 1697 von dem FürstenChristian Wilhelm von Schwarzburg-Sondershausen zumComes Palatinus ernannt, 1699 Professor in Giessen,1725 Vicekanzler der Universität Giessen t 7. Mai17262).
Immanuel IDebers furfter, jebodj (SrünblidjerBegriff ber €b(en fjerolbs» ober ü?appen ■ Kunft, barinnenauff eine feb.r beutlidje IHanicr bte Ejanbgriffe ein IDappenredjt ju eerfaffen unb 3U umren gc3Ctget: ZTebft einem2Jnb;ange: IDic bie Firmen ridjtig 3U 3eb,len, unb bie IDappenbarnaa? 3U rangixen, ^ranffurt am ntavrt. 3« Verlegung3obaim Saltfjafar Kicfctis 1696 kl 8°.
Die Schrift ist dem sächs. Geh. Secretär Bernhardigewidmet (Datum: Sondershausen 18. Sept. 1695). Die-Veranlassung der Schrift giebt er in der Vorrede wiefolgt an :
„Nachdem aber mein Beruff erfordert, hohe Standes-Jugend auch in diesem Stück der galanten Wissen-schafften anzuführen und ich gleichwohl keine dererbereits vorhandenen Schrifften dem Genio meines unter-gebenen und meiner Lehrart, welche beyderseits einedeutliche und doch aecurate Kürtze lieben, gemässbefunden; So habe auss dringender Noth selbst Handan das Werck schlagen .... müssen: Gestalt ichsolches bereits vor geraumer Zeit in lauter Fragen undAntworten, als einem continuirlichen Examine zu.Wercke gerichtet, und weil es verständige vor nutzund gut angesehen, den Vorsatz gehabt, es der Jugendzum besten bei jüngst gehaltener Oster-Messe in dieBuchläden zu befördern; Nachdem aber zur Zeit aussgewissen Ursachen an meinem propos verhindert werde,so habe indessen nicht ermangeln wollen, gegenwärtigeHandgriffe der Wappen-Kunst .... zum ge-meinsamen Nutz der Jugend ausszufertigen. Ich bindenen in sothaner Wissenschaft unvergleichlichen Duum-Viris, dem Frantzösischen Menestrier und sonderlichunserm Herrn D. Spenern nachgegangen, massen esdann eine Sache ist, die man nicht auß den Fingernsaugen .... kan."
„Antritt zur Wappen-Kunst:
Das Erste Capitel. Vom Schilde. 2. Von denenTincturen oder Farben. 3. Von denen Bildern. 4. VonSchildhaltern, und andern Schildesneben - Stücken.5. Von dem Helm, nebst dessen zugehörigen Kleinodienund andern Zierrathen. 6. Von Visirung derer Wappen.
I. „Wappen haben den Nahmen von Waffen, weilsie vor zeiten meists auff Waffen getragen, oder durchdie Waffen erworben worden.
IL „Wappen seynd gewisse Ehren-Zeichen, welche inmancherley Farben und Bildern bestehend, von einzelnenPersonen und Familien, oder auch gantzen Gemeindenund Collegiis entweder durch aussdrückliche Begnadigungoder doch heimliche Genehmhalttung und Nachsicht der
1) Vergl. S. 553.
2) Strieder, hess. Gelehrten-Gesch. Bd. 16 S. 487 ff.