Geschichte der Heraldik IV. 3.
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ad Moenvm, sumptibus Joannis Davidis Zunnen AnnoMDCXC. (fol. 368 S. excl. Register und 23 Kupfer-tafeln).
Wir überblicken nun den Inhalt des Werkes:Prolegomena. - Dieselben handeln von denNamen der Wissenschaft: scientia heroica; ars armori-alis, besser lateinisch ars scutaria oder tesserana, sciencedu blason, Heroldskunst, Wapenknnst. Von da geht erzu dem Amte der Herolde über; berührt die Vorkennt-nisse die zum Studium der Heraldik erforderlich sindetc. etc. _ . .
Cap. I. deinsignibus in genere. Etymologieund Begriffsbestimmung; verschiedene wappenrechtlicheFragen; Materie der Wappen (Figuren mit Farben);Unterlage der Wappen: primarium snbjectumlnsigniumsunt arma et quidem in his scutum ac galea: dequibus solis deinceps agemus; Orte, wo die Wappen
angebracht werden; Wirkung der Wappen; Wappen-probe; Aendernng der Wappen; Verlust der Wappen;Eintheilung der Wappen; wesentliche Theile des Wap-pens; dieselben (nach Menestrier 14) führt Spener aufdrei zurück: Schild, Helm und was darum und daranhängt; Form der Wappenverleihung.
Cap. II de insignium origine.
Cap. III de scutis: 1) figura, 2) situs, 3) divisio,4) plures jungendi modus.
Cap. IV de tincturis: die Metalle Gold undSilber, der Farben Roth, Blau, Schwarz, Grün, und diezweifelhafte Wappeufarbe Purpur. § 11 Farben zweitenRanges, wie Grau, Bleifarbe, Aschfarbe, Eidfarbe, bläu-liche Farbe. § 14 Fleischfarbe. § 15 u. ff Pelzwerk.
Cap. V. de figuris scuto inscriptis. DerVerfasser stellt folgendes Schema auf:
fl. Heroldsbilderoder Ehrenstücke
Die
Figuren
sind
{':
erster Ordnungzweiter Ordnung
II. GemeineFiguren
1) natürliche
Aleben-de
a. der Mensch
1«. fliegendeß. schreitendey. schwimmenS. Reptilien
B.
leb-lose
I« Bäumeß. Kräuter und Sträuchery Früchted. Blumen.
a. Himmelskörper
I«. Feuer
2) künstliche
Diese Eintheilung illustrirt er durch Anführungeiner Menge von Beispielen. .... .
Cap. VI de apice seu timbro. Spener fuhrtaus Gilbert de Varennes an, dass in Frankreich derHelmschmuck in der Regel' nicht ein erblicher, sondern«n persönlicher Schmuck sei, der willkürlich angenom-men und gewechselt werden könne. Er erwähnt Oft-gegen, dass den Deutschen der Helm wichtiger sei, alsanderen Nationen, wie sich denn grosse Herren innren«egeln zuweilen blos des Helmes zu bedienen pnegen,woraus hervorgehe, dass sie den Helm nicht minder*<ath halten als den Schild. Er verfolgt die Namen^n Ursprung, die Materie und Figur des Helmes beide n Alten. Zu den französischen Ranghelmen über-gehend, erwähnt er, dass die von Colombiere gegebenenRegeln nicht einmal in Frankreich gleichmassig, inDeutschland überhaupt nicht beobachtet wurden, inDeutschland kenne man nur den Stechhelm und denTurnierhelm. Die §§ 13 u. ff. dieses Capitels behandelndie Kronen, die fig 19 u. ff. die päpstliche Krone,Cardinalshüte, die Infuln, §§22-29 die Helmdeckenn nd Helmmäntel, § 31 u. ff. die Heimzeichen.. M Cap. VII d e a d j a e e n t i b n b s c n t o Nebenstucke8 md: Schildhalter, Würde-Abzeichen und Orden, Knotennnd Schnüre, Thronzelt, Sinnsprüche.
b. irdische [ß. Wasser\y. Erde|a. Utensilien u. Werkzeuge
b. Kleider u. dergl.
c. Waffen u. Kriegswerkzeuge
d. Gebäude,6. Buchstaben und Worte.
Cap. VIII de discernaculis vel distinetivis autdiminutivis notis; des brisures.
Cap. IX de insignibus aequivocis. Spenererwähnt die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten hin-sichtlich der Berechtigung der redenden oder Namen-Wappen. Er ist der Meinung dass redende Wappennicht geringer als andere seien. —
Eine Besprechung des Spener'schen Werkes findetsich in Tenzels monatlichen Unterredungen p. 1690September:
„So ist auch der Herr Spenerus wegen seiner son-derbahren Wissenschafft in Genealogicis et Heraldicisgenugsam berühmt, und also desto weniger Zweiffei anseiner Auffrichtigkeit und gutem Judicio zu tragen,welche bejden hochnöthigen Stücke sonst die Wapen-Schreiber selten zu achten pflegen. Gleichwie er aberwegen seiner Gottesfurcht nicht weniger bekannt unddurch dergleichen Schrifften mit seinem eigenen Exempelbewähret, dass diese Tugend mit denen studiis huma-nioribus gar wohl beysammen wohnen könne: also wer-den diejenigen Sonderlinge grausam beschämet werden,welche das Gegentheil sustiniren und meinen, wer derPietät ergeben sey, der dürffe die humaniora, als über-flüssige und nichts werthe Sachen, kaum über die Achselansehen."