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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 2.

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»sehen Felder am bequehmsten sein köndte. Doch allesohne einige massgebunge Sondern bloss in gehorsambsterDevotion."').

Das in der Nachschrift angebotene generelle Gut-achten war dem Kurfürsten willkommen. Es findet sichdenn auch, wiewohl ohne Datum und Unterschrift, inden Acten des Geheimen Hausarchives zu Berlin. Bei-gefügt ist eine nach den Vorschlägen des Herzogs vonCroy entworfene Wappenskizze, die ich hier in 2 / s derOriginalgrösse folgen lasse.

So. 504.

Das Gutachten lautet nach seinem wesentlichen Inhalte:

Die Sieben obersten felder in der ersten ReiheWeihen wie Sie aniezo im Churfürstl. Wapen gebrauchetwerden.

»In der andern Reyhe bleiben auch die vier Pome-rische Greifen vnd in der mitten das fehlt mit dem ChurScepter wie vor.

In der dritten Beige bleibet erstlich in dem mittel-sten felde ein Greiff so wie er auch biß iezt in demChurfürstl. Wapen stehet, vndt achte ich dass er dieNeumark bedeutet, zumahlen er über die Greiffen vndSchilde so das höchst löhl. Chur Hauss Brandenburg* dem Fürstl. Pommerischen Wapen bißhero geführet,Übrig und mehr ist, Nur ist dießes wegen dessen posi-lll r zu erinnern, dass er bißhero nach der lincken Seitensehend gegraben worden, da es doch den Kegelnderw .apenkunst gemess, dass alle thier nach der rechtenSeite stehend sollen gesezet werden, es were dann dass°ie vmb eines andern daneben stehenden Thieres halben»ach der andern seiten müssen gesezet werden, oder?ass es sonst eine ganz sonderbare Vrsach hette, so«*h hier nicht sehe noch praesumire. . . .

»In dem sechsten und eussersten Felde zur rechten?oer in dieser dritten Reihe kompt billig anstatt dessiezt daselbst gebliebenen Gräflich Marckischen Wapens,der Schild dess Fürstenthumbs Camin. .....In der vierten Reige würden also nur lauter Gräf-liche vnd herrschaftliche Wapen folgen, alß

Erstlich in der Mitte der Adler, so die GrafschafftRuppin repräsentiret, welcher weil dieße Grafschafft amlengsten bey dem höchstloebl. Churhausse gewesen, auchein ansehnliches Stück der Mark machet, billig in diemitte zu sezen, wie auch solches nach der Symmetriedes Wapens am feinesten kompt. . .-.

In dem 4. und 5. Konten die Felder der Länderlawenburg und Bütow gesezet werden, alß in dem 4.dass Lauenburgische ein Rother Thurm im gelben felde,das Schildlein wieder gelb vnd der Löwe roth, welcherfüglich alß zurücksehend zu bilden, weil das von sel-biger Statt bisshero gebräuchliche Wappen einen alsozurücksehenden lewen vorstellet.

In dem 5. aber ein gleichmessiger Thurm etwanschwarz im weissen Felde, das Schildlein darauf weiss,das Creuz aber schwarz, so wie der Teutsche Orden inPreussen das Creuz hiebevor geführet, von welchen dieseStatt ohne Zweiffei bey ihrer fundation das Wapen er-halten.

In dem 6. vnd eussersten felde zur rechten indießer vntersten Reihe kan das Wapen der HerrschaftRavenstein gar füglich gesezet werden, welches, kannicht erdenken warumb, vom höchstlöblichen ChurhausseBrandenburg bisshero nicht, aber herkegen von denPfalzgrafen Neuburgischer, Zweibrückischer und Sulz-bachischer Linien gebrauchet wird, vnd ist ein schwar-zer Balcke im gelben oder weissen felde, die Couleurkan ich eigentlich nicht wissen, kan aber in dem sogenandten Pommerischen Stammbuch, so in derChurfürstl. Bibliothec vorhanden, gefunden werden,darin unterschiedliche Wapen genanter Pfalzischerheusser gar Künstlich gemahlet. Vndt ob Zwar iemandmeinen mögte, es wehre diesses feldt der herrschafftRavenstein nicht nach dem lauenburgischen und-towischen zu sezen, weil diesser titul lenger beimhöchstlöbl. Churhausse gewessen, vnd auch diessen darinvorgehet, So ist doch dabey zu bedencken, dass Lawen-burg vndt Bütow nicht gemeine herschafften, sondernLänder genennet werden, vnd einen ansehnlichen ter-ritorium vnd Adel unter sich haben, dergleichen kaumin dem Ravensteinischen sein wirdt, zu dem will esauch schier die Symmetrie des ganzen Wapens, wie esder Augenschein giebet.

Das 7. vnd eusserste feldt zur linken in dieserVntersten Reihe ist ledig gelassen, zur Bluetfahne,wie solches in solchen grossen Wapen wohl gebreuch-lich, doch kan es auch alhieralß eine place d'attentesein, vmb künfftig das Wapen von Droheim^) anherozu sezen, wan J. Churfürstl. Durchlaucht zum possessdess Ortes gelangen werden, welches mit dem erstenxu geschehen Mein vnd vieler Pommerischen Patriotengehorsamer Wunsch ist, vnnd könte alßdann dazu etwanein Wasserstrom (Weil es zwischen vielen Wassernlieget) oder sonst dergleichen etwas nach gutfinden ge-nommen werden, dan souverainen Herrn und Fürsteneben so frey stehet von ihren im Besitz habenden len-dern vnd provincien dergleichen Wapen zu nehmen vndzu führen, alß ihnen beliebet, wie ihnen nicht mag ge-stritten werden, ihren Lehenleuten vnd vassallen sothaneWapen zu verleihen, alß Sie es ihrer gnade vnd derandern meriten nach gut finden.

Dieß wehren also meine vnvorgreifliche gedancken,wie das Churfürstl. Wapen am bequemsten künfftig ein-zurichten, vnd würde vff die arth an der ganzen Sym-metrie desselben nichts mangeln ausser dem Magde-burgischen und Clevischen felde*), doch köntedas erste gar leicht verbessert werden, wan J. Chfl. D.

1) Königl. Haus-Archiv.

2) vergl. die Anmerkung 1 S. 608.8) Diese Felder waren für dem damaligen Geschmack.zu leer.