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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 2.

Herrschaften Lauenburg und, Bütow als polnischesLehen, ferner die Castellanei Draheim^) in der Neu-mark als Pfand für eine Summa Geldes.

Dass der Grosse Kurfürst Werth darauf legte, sei-nem Wappen neue Felder für Lauenburg undBütow einzuverleiben, ersehen wir aus einem Briefedes Herzogs Ernst Bogislav von Croy an einen Beamtenaus der unmittelbaren Umgebung des Kurfürsten. InBerlin hatte man die fraglichen Wappen nicht er-mitteln können, aus dem einfachen Grunde, weil sienicht existirten. Die geschichtlichen Verhältnisse derLandschaften lagen in der entscheidenden Zeit nicht so,dass sich Wappen für dieselben hätten bilden können.Auch die Vorbesitzer der Lehen, die Herzoge vonPommern hatten dieselben in ihrem Wappen unver-treten gelassen. In dieser Verlegenheit wandte mansich an den Herzog von Croy, der im J. 1665 zunächsteinen speciellen Bericht wegen Lauenburg und Bütowerstattet 2 ). Der Herzog erweist sich hier als Kennerdes Wappenwesens, der namentlich die französischenLehrschriften mit Nutzen studirt hatte. Und diess istder Grund, warum wir diese Angelegenheit gerade andieser Stelle berühren, und einige Daten über dieLebens-Verhältnisse des Herzogs vorausschicken-

Ernst Bogislav Herzog von Croy und Arschott, desheil. K. K. Fürst, (Sohn des Herzogs Ernst von CroyJ- 7. Oct. 16ü0 und seiner Gemahlin Anna Herzogin vonPommern, vermählt 4. Aug. 1619 f 7. Juli 1663 zuStolpe), kurfürstl. Brandenburgischer Statthalter derHerzogthümer Pommern und Preussen, Bischof zu Cam-min, residirte anfangs auf dem Schlosse zu Gülzow.Nach dem Tode seiner Mutter genoss er deren Leibge-dinge zu Stolpe. Er starb 7. Februar 1684 zu Königs-berg in Preussen unverheirathet, und wurde zu Stolpebegraben.

Der Bericht des Herzogs wegen Lauenburg undBütow hat folgenden Wortlaut:

Hochgeehrter Herr Meinhardt. In danknehmigererinnerung Seines gethanen erbietens sich mit einemoder andern gewerbe in meinen Sachen belegen zulassen: ersuch hiermit denselben fleissigk J. Churf.Durchl. Unserm Gn. Hern negst gehorsamster recom-mendation meiner persohn, gebührl. zu vermelden, dassmich wegen der wapen der beyden Lender Lawenburgkund Bütaw zwahr fleissigk umbgethan: aber dass einigevorhanden sein solten nicht erfahren können, wie dennauch die hochsehl. Hertzogen zu Pommern wegen dieserörter in dero Wapen keine absonderliche Felder ge-führet. Der beyden Stette wapen aber Seind hierbeyNo. 1 und 2 abgezeichnet worden: weil selbige aber indem Churfnrstl. Wappen zu gebrauchen sich wicht wollschikken würd: J. Durchl. auch nicht so eben den titellvon den Stätten alß diesen beyden lendern führen: Sostünde zu dero Gnstem. belieben: wegen dieser beydenorter etwan in iederm der beyden Felder einen thurmzu führen, deren der erste wegen lawenburgk ein schild-lein in der mitten und in demselben einen lewen (worvon die Statt den nahmen) der ander wegen Bütawauch ein schildlein und darauff ein Creutz welches diesestatt (halte weil sie von den Creuzherreu fundieret zu-gleich mit führett) wie unvorgreifflich die obriste No. 3

1) Draheim, polninche Herrschaft in der Nenmark,wurde im Bromberger Tractate 1657 dem Kurfürstenvon Brandenburg für 120 000 Tbl. auf den. Fall ver-schrieben, dass diese Summe nicht binnen 3 Jahren be-zahlt sein sollte. Die Summe blieb unbezahlt; indessvermochte sich der Grosse Kurfürst erst nach dem Todedes Starosten Stephan Potocki (1667), welcher Draheiminne hatte, in den Besitz zu setzen.

2) Urschriftlich im Geh. Hausarchive zu Berlin.

und 4 anzeigen. Die Farben köndten des einen turmsgelb im blawen -und des andern roth im weissen Felde,die Schildlein aber im ersten roth mit einem weissenlewen, im andern weiss mit einem Schwarzen Creutzwie der Preussische Creutz-Orden geführet, sein.

Weil aber wie vorgedacht der titul nicht so ebenvon den stetten alß diesen beyden lendern geführettwird: würde meines erachtens, auch nicht übel kommen,an statt der türme 2 thiere etwan lewen oder Greiffenzu führen müste aber auf den Fall, [in] den lawen-burgischen schild hinter dem thiere zum Unterscheidtein ström gemahlet werden, dieweil diese Statt nachetzlicher, und zwahr der verstendigsten meinungen,nicht vom lewen, sondern von dem vorbeylauffendenStrohm Leba den nahmen hatt, und also nicht Lawen-burgk Sondern Lebeburgk heissen sollte. Und köndtealso das l'elt gelb der strohm blaw und der lewe oderGreift roth sein und in den beiden vorder Tatscheneinen rothen thurm halten. Im Bütawschen köndte dasfeit blau und der lewe oder Greift gelb sein: der einkleines weisses schildlein mit einem schwartzen Creutzin den beyden (orderen tatschen hielte. Wie solches inden abrissen zu 5 und 6 unvorgreifflich abgebildet: diefärben können aber nach belieben geendert werden, wiewoll Sie nach anlass der wapenkunst undder davon geschriebenen Bücher gesetzet,damit nichtes falsches oder auch confuses darin komme.Ob aber F. Durchl. lieber lewen alß Greiffen erwehlenwollen stehett zu dero Gnädigstem belieben: Zu demlewen giebt der, wie woll durch ihrthum eingelühretenähme der Statt lawenburgk anlass: zu den Greiffenaber, dass diese örter so eine geraume Zeit zu Pom-mern gehöret und sonst vordehm und dasieder ein stükkvon Pommerellen gewesen, welche beyde provintzienmeist Greiffen im Wappen führen : Jedoch würde mancherdie türme vor die thiere erwehlen, weil F. Durchl. schonohnedas so viele lewen und greiffen in dero wapenführen und diese Verenderunge dahero den äugen an-nehmblich sein würde, wie denn auch nicht Ungemeindass Große Herren und Potentaten thürme in ihrenwapen lühren: alß Castilien, Portugal und andere. J e 'doch wirdt dieses alles unmassgehlich gemeldett undstehet alleß zu F. Durchl. Gnstem. Belieben: welche nuhrbloss allein meine schuldigste begierde dero Gnsten Be-fehl auch in den aller kleinsten Sachen nach möglich-keitt zu gehorsamen hierauß erkennen wollen. Ich habebiß dato mich zu Colbergk noch nicht einfinden könnenweil das hauß darin ich wohnen soll, bißhero wegender eingefallenen festsöge noch nicht können gereumett,weiniger repariret werden: Ich habe aber desfalß meinenhovemeister abermahlen dorthin gesandt und hoffe alsodass es ehists geschehen werde und ich also förderlichst,wie ich wünsche, mich dahin begeben können.

Gott gebe zu guetem glükke, dessen bewahrungeUns allerseits empfehle, ich verpleibeDes Hrn

geneigtwill, freundtE. B. H. v. Croy"Stolpe den 2. Aprill 1665.

Dafern J. Durchl. sich dieses auff eine oder anderearth gefallen lassen und dahero in dero wapen undSiegeln einige verendernnge resolvieren solten: pittsichß mihr zu avisieren. Wolte auff solchen fall wollunmaßgeblich erinnern, wie die beyden untersten reigen(denn die beyden obersten können ohn einige verende-rnnge wie sie ietzt sein, verpleiben) einzurichten, dassdes fiirstenthumbß Camins wapen bey den balberstetti-schen und Mindischen (darhin es denn rechts- vnd ord-nungsmeßen gehörett) in die 3. reige, und diese beydenewe wapen in die unterste köndten füglich gebrachtwerden: wie solches der Wapenkunst und anstatt amgemeßesten und es anstatt der abgehenden vorpomme"