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Geschichte der Heraldik. IV. 2.
In der Vorrede sagt er:
„Bestehen demnach solche Wappen meistentheils insolchen Dingen, so eine Anzeigung hoher und grosserEhre, Stärck, Mannheit und Dapfferkeit in sich haben,hingegen werden den Gelahrten und Geistlichen, Pfähle,Hermlin, Balcken, Sparren, Stäbe, viel und mancherleyCreutz etc. ertheilet. . . . Hingegen wird es für eineVerkleinerung gehalten, wann einer ein Kalb, Lamm,Hun, Capaun, Ganss und dergleichen verächtliches Thierin seinem Wappen führen solte Dann je grausamerund wilder ein Thier oder anders Bild in einem Wappenbefindlich, je mehr wird dadurch grosse Gewalt ange-deutet."
„Obwohl zwar vor diesem einem jeden erlaubt ge-wesen, ein Wappen zu. erwehlen, wie er Gewalt, sowird jedoch noch auf den heutigen Tagen für ehrlichergehalten, wann einem von wegen seiner Adelichen Tu-gend und tapfern Thaten, ein Wappen mit Vergünsti-gung und Gnaden eines hohen Potentaten gegeben wird,welches auch nach Aussagung der Rechtsgelehrten,allein die Wappen seynd. auf welche man etwas hält,als welche auch ihre sonderliche Privilegia haben."
Pars. IV: „Die Ursach, Ursprung und Erfindungder Wappen rühret daher, dass dieselbige seynd gewisseZeichen' Heroischer Bitterlichen Dapfferkeit und Helden-Thaten, oder aber, dass man durch Studiren bey einerPolicey, Fürstenthum, und dergleichen sich meritiret,auch solche hohe Ehr, von Kayser, König, Pabst etc.mit gewissen Privilegiis empfangen, und auf erblicherhalten hat.
Pars. VII: „Wann nun meistentheils zur selbigenZeit gebräuchlich, auch noch bey den uralten Wappendergleichen Helmdecken zu finden und zu sehen seynd,nemlich dass nach der Breite und Länge die seidenenoder Zendel-Bänder, übereck, entweder gegen einanderoder abgesetzet, schräge Schnitte gemachet worden, dar-durch dem Band in der Lufft und Verwendung dessel-bigen eine Zierlichkeit zu geben, als ist es enalich beyden jetzigen Mahlern insgemein in eine sonderbahre Artverkehret, und den Wappen angehänget worden, alsodass man nicht weiss, wovon die Helmdecke gemacht,ob es ein krauser, weisser, brauner etc. Salat, oderanders dergleichen Gewächs, will geschweigen, dass manerrathen könnte, dass dieses ein Band bedeuten solte."
Pars. XII : „Von den Helmen hat man vornehmlichzu wissen: 1, Deroselben Namen. 2. Der Unterscheidder Helmen. 3. Die Wendung der Helmen. 4. Die Zierder Helmen und derselbigen Zeichen. 5. Von den Helm-decken.
„2) Den Unterscheid der Helmen betreffendso führen:
Die Könige eilff BaiffDie Fürsten und Herren neun Raiff.Die Grafen und Freyherren fünff RaiffDie Edle und Ritter drey Raiff.
Die Knechte blinde Helmen mit kleinen Löchlein,zu verstehen, dass sie mit blindem Gehorsam folgensollen; je höher aber einer im Stand seye, je mehr undfleissige Aufsicht solle er auf seine Unterhabende Acht-ung geben, wie auch auf den Feind sehen.
„3) Die Wendung der Helmen anbelangend,so sollen von Rechtswegen der Edlen Helme nur aufder Seiten, und nicht vor sich mit vollen Reiffen ge-sehen werden, welches dem Herren-stand allein ge-bühret,
„Nota. Dieses wird aber in vielen Teutschen Wappennicht beobachtet, sondern die Bilder, sowol als dieFelde und Zwergbände der Schilde, werden in denMann- und Weibs-Wappen gegeneinander über gerichtet,also dass sie einander gleichsam ansehen.
Pars XIII: „Die rothe Farbe aber bedeutet eine
brennende Tugend-Begierde, sich um sein Vatter-land ritterlich zu verdienen, wie auch Kühnheit.
Es bedeutet auch die rothe Farbe ein Gott er-gebenes Hertz, welches bereitet ist, für das WortGottes sein Blut zu vergiessen.
Die rothe Farbe bedeutet in den Edelgesteinen denRubin. Wann andere Farben zu den Rothen gesetzet,so bedeutet
Roth zu Silber: Verlangen sich zu rächenzu Blau: Wolthätigkeitzu Schwartz : der Welt Hasszu Grün: Künheit der Jugendzu Purpur: Stärck und Ger ech tigkeit
Pars XVI: „Dergleichen Pfähl und Sparren seyndvor Alters den wolverdienten Räthen und Abgesandtengegeben worden, weil die Regimenter auf ihnen alsPfählen bestehen, oder unter ihrer Aufsicht gleich alsunter einem First oder Dachsparren gesichert seynsollen. Dieses letzte haben auch wegen besagter Ur-sach zuweilen die Soldaten geführet, gleiche Deutungweiset die Hermelin, wegen des Thierleins Reinigkeitund die Eisenhüttlein seynd blau, das Feld weiss.
„Gleich wie man nun zu Erbauung eines neuenHauses vielerley Sachen und Materialien bedarff, alsohat man auch in einem Regiment und Policey viel undallerley Leute vonnöthen, welche zu unterscheiden undnach ihrer Beschaffenheit, deren Vermögen nach, einjeder verständiger Fürst wissen wird.
„Seynd derowegen von solcher Bau-Kunst vielSachen in den Wappen hergenommen, und haben ihreNamen und Bedeutungen davon, sowol in andern als inder Teutschen Sprach:
Der Zwerchbalcke oder Stäbe. . . .
„Man kan die alten Wappen leichtlich von denneuen erkennen, jene seynd schlecht und einfältig, dieseprächtig und ausgeziert.
Pars XVII: „Die Menschliche Figuren in denWappen, als Mönch, gewaffnete Ritter, Jungfrauen oderSyrenen. haben ihre Deutung nach derselben Beschaffen-heit, bedeuten insonderheit Begebenheiten, welcher An-gedencken man solcher gestalt bemercken, und bey denNachkommen in Unvergessenheit stellen wollen.
„Vielmals zielen auch solche Bilder auf di eNamen. . . .
„Vielmals siebet man auch Glieder des mensch-lichen Leibes in den Wappen, als etwann
„1) Ein Haupt, welches der Thron aller Tugenden,und der Himmel, aus welchem die hellleuchtende Ge-dancken herkommen; dergleichen ist den verständigenRathgebern, Gesunden und klugen Leuten, wegen wol-geleister Dienste, zu ihren Wappen mitgetheilet worden.
„2) Man findet auch in den Wappen Türeken undMohren-Köpffe, und diese seynd Kennzeichen der Dapffer-keit gegen den Feinden. Oder dass der Stammvatterbey den Quintan-Rennen gegen einem Türeken-Bild dasBeste gethan.
Pars XVIII: „Der Ochs oder Stier, hat die Deu-tung der Stärke oder Dienstbarkeit, weil er ein wol-thätiges Thier ist, und man denselbigen nicht allein ziFeld-Arbeit und andern Sachen gebrauchen, sondern auchzum Verspeisen gemessen kan; in Summa, es ist nichtsan dem Ochsen, das man nicht nutzen könte.
Pars XX : „Gleichwie nun die Fische ausser ihremElement des Wassers nicht leben können, also solle keinAdeliches Gemüth, sonder ordentlichen Beruff, seine Zeitverschliessen.
Pars XXI: „Die Flüsse und Wellen bedeuten in denWappen, dass der Vätter solches Adelichen Herkommens,entweder in seines Herrn Dienste grosse Reisen überMeer verrichtet oder über einen Fluss am ersten ge-setzt, den Feind anzugreiffen, oder nachzujagen, oder