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Geschichte der Heraldik. IV. 2.
jähriges Alterthum den Fehler und die Sünden ihresWappens mit Recht entschuldigen."
In vollkommen zutreffender Weise vertheidigt hierGelenius die Berechtigung der redenden Wappen, mitnoch grösserer Bestimmtheit hätte er sagen können,dass solche Regeln nur insoweit Geltung haben, alsihnen ein vernünftiger Sinn zu Grunde liegt und eineallgemein eingeführte Gewohnheit zur Seite steht. DerFehler liegt eben nicht im Reden der Wappen, sondernim schlechten und geschmacklosen Reden.
Bapt. Christyn 1668.
Nicht übergangen werden darf hier das Werk desBaptista Christinaeus (Christyn), welches unter folgen-dem Titel erschien:
Jurisprtt dentia heroica sive de jure Belga-rum circa nobilitatem et insigvia. demonstrato in com-mentario ad «dictum Serenissimorum Beli/ii Prin-cipum Alberti et Ix ab ellae. emulgatum 14. Decem-bris 1616. In quo interpretationes seu declarationesRegiae ejusdem edicti, leges Romanae, variae supremo-rutn senatuum decisiones, historiae, antiquitates, frag-menta genealogica, tituli et ordines equestres a liegeCatholico concedi soliti, Belgiique et aliarum gentiummores confirmantur, confutantur et illustrantur. Bru-xellis, Sumptibvs Balthaearis Vivien, sub signo BoniFastoris 1668 fol. (/) 586' S. {II. TM.) 174 S.
Es ist, wie der Titel erkennen lässt, keine syste-matische Lehrschrift, sondern ein Commentar zu demfür die spanischen Niederlande erlassenen Adels-Edictevon 1616. Das Werk enthält eine Fülle lehrreichenStoffes, namentlich auch den Wortlaut zahlreicherDiplome mit vortrefflichen Wappen-Abbildungen, die wirin einem späteren Zeiträume noch einmal zu erwähnenGelegenheit haben werden. Wir begnügen uns, hier dievon Christyn aufgestellte Umschreibung des BegriffesWappen wiederzugeben:
„Die Wappen sind Zeichen, die Jemand von demobersten Fürsten erhalten, oder aus eigener Willkürangenommen hat, welche dazu dienen, eine Person vonder andern, Familien von Familien, Städte von Städten,Körperschaften von Körperschaften zu unterscheiden."Ich füge noch hinzu: dass Christyn die Schraffirungendes Petra Sancta angenommen und damit das Geltungs-gebiet derselben erweitert hat.
Johann Christian Sagitr 1670.
Der Vollständigkeit halber ist auch die folgendeSchrift hier aufzuführen:
Corpusculum kistorico heraldicum delineavit Joh.ühristianus Sagitr, Berlinensis. Jenae. LiterisMulleri MDCLXX. (kl. 8 585 8.).
Der heraldische Inhalt beginnt aufS. 157 mit Mem-brum III. Insignia. Das System ist das folgende:
Articulus I. Scuta. Particulae: 1. Continuatio.
2. Species. 3. Materia. 4. Forma. 5. Partitiones.6. Quorum?').
Art. II. Galeae. Particulae: 1. Usus. 2. Materia.
3. Forma. 4. Differentiae. 5. Tegumenta. 6. Ürnatus.
Art. III. dolores. Particulae: 1. Continuatio. 2. di-visio. 3. metalJa. 4. situs. 5. notae. 6. mutationes.
Art. IV. Figurae. Particulae: 1. Continuatio.2. divisiones. 3. naturales. 4. honorabiles. 5. scuti,6. extra fcutum. 7. galearum. 8. telainoues. 9. situs,II 1 . denotationes. 11. variorum. 12. mutationes.
Art. V. Usus. Particulae: 1. Continuatio. 2. Nu-niisinata. 3. Coluinnae. 4. Aedificia. 5. Vexilla. 6. Ta-bulae. 7. Supellex.
1) d. h. Eersunen, welchen die Schilde rechtlieh zu-stellen.
Der Fortschritt der Wissenschaft wurde durch dieSchrift nicht gefördert. Originell ist der Versuch, dieStossarten der Fechtkunst mit den Theilungen der Schildein Verbindung zu bringen.
Sebastian Fesch 1672.
Im Jahre 1672 schrieb Sebastian Fesch behufs Er-langung der Doctorwürde eine Dissertation über dieInsignien und deren Recht. Er war zu Basel geboren,wurde auf der dortigen Hochschule 1687 Professor Juris,1706 Stadtschreiber und Deputirter zu den allgemeinenTagesatzungen. Er starb den 27. Mai 1712.
Die Schrift erschien unter folgendem Titel:
Dissertalio de insignibus eorumq. jure quam subdivini muminis pruesidio decreto et authoritate nobilü-simi et amplissimi ordinis ICtorum in Academiapatriapro doctorum insignibus et privilegiis in utroque jurerite consequendis publico cruditorum examini submitMS ebastianus Feschius Basiliensis. Ad diem %*•Novembris A. C. MDCLXXII. Loco horisque consuctis.Basileae, Typis Jacobi Bertschi (4. an einem Alpha-bet fehlt nur der Buchstabe Z).
Eucharius Gottlieb Rinck veranstaltete 1727 eineneue Ausgabe, die bei Pruckner in Altdorf er-schienen ist.
Die Wappen werden eingetheilt in Ehrenzeichenund Geschlechtzeichen; jene sind theils heilige, theilsweltliche oder politische. Die heiligen Insignien sinderfunden, heilige Dinge zu bezeichnen und zu unter-scheiden ; sie sind wiederum entweder heidnische z. B.die Insignien der Götter oder Christliche z. B. da«Kreuz.
Die heiligen Insignien (ich sage ausdrücklich 60tweil „Wappen" erheblich weniger ausdrückt und dieverschiedenen Abzeichen, die Fesch hier zusammenwirft,nicht umfasst) sind zweierlei Art, solche von Personenund kirchlichen Gemeinschaften. (Heiligenscheine; Ti-ara, Schlüssel der Päpste; Hut und Purpurkleid derCardinäle, das Pallium der Erzbischöfe u. s. w.).
Die politischen Insignien zielen theils mehr auf dieWürde, theils mehr auf das Amt (Fasces, Toga, Tu-nica etc.).
Das Cap. V handelt von den Attributen des Kaisers(Vortragen des Feuers, Purpur, Diadem, alte und neueKrone, Thron, Sceper, Schwert, Apfel, Kreuz etc.) derKönige, den Kronen der deutschen Herzoge, Grafen,Barone, Fürsten, Kurfürsten, Erzherzoge, Ritter, —des Adels bei den Alten, der Aemter.
Sodann wird, Cap. VII., zu den Geschlechtszeichenzunächst der Alten (Juden, Aegypter, Perser, Griechen,Römer) übergegangen.
Cap. VIII. Ursachen, welche der Annahme eine»Wappenbildes zu Grunde liegen: Willkür; Abschreckungder Feinde; die Thaten der Vorfahren; Tugend; miÜ'tärische Geschenke; Erzeugnisse des Landes und (geo-graphische) Lage; Namenwappen; Aemter; Lebens-weise ; neue Erfindungen; Religion; ausserordentlicheBegebenheiten.
Cap. IX. Die Theile aus denen das Wappen bestehtsind der Schild, die Farben, der Helm nebst Helmdecken(lemnisci seu vittae) und Schildhalter (sustentacula). DieSchilde werden in vier Hauptformen getheilt (deutsche,englisch-französische, italienische, spanische). Alle Thei"lungen der Schilde werden durch vier Linien bewirkt,senkrecht, wagrecht, rechtsschräg, linksschräg (Es folgteine Aufzählung verschiedener Formen mit den franzö-sischen Kunstwörtern. In der Heraldik kommen fünfFarben (Purpur) und zwei Metalle und zwei Arten vonPelzwerk vor.
Anstatt des Helms führen Geistliche die Tiara,Hüte, die Mitra; diejenigen jedoch, welche zugleich