Geschichte der Heraldik. IV. 1.
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[Campi latentes ac rubentes].
17. Die Weisse vnd Rote färb bedeutet erstlich,dass diese Oberigkeit jhre gehorsame Bürger mit Schnee-wasser vnd vngeferbter Väterlicher affection, solleneinen vnd meinen: die Halsstarrigen vnd Vugehorsamenaber mit Schwert vnd Blut verfolgen vnd straffen.
18. Darnach die zween weissen vnd roten Felderbedeuten, der Lübischen territorium vnd VmbkreissJhies Weichbildes.
19. Pnrpurfarb, die Kleidung ist nur hohen vndköniglichen Personen zu gebrauchen erlaubt.
20. Die Bluthfarbe ist ein zeichen, der superioritetvn d Landsobrigkeit.
p 21. Lübische vnd andere Stätte Diener, so in RoteriTlvpurfarb gekleidet werden, bedeuten durch dieseJl'öleur, dass jhre Herren, auch vber Bluth vnnd dashöchste, so in Gerichten mag verhandelt werden zu com-"tendiren haben.
22. Der Lübischen, auff Reichs vnd Kreisstage ver-ordnete Gesandten haben alda jhre Preye Stimme, vndstandt (lateinisch sagt er; Legati Lubecensium ad Co-"utia Imperii et provincialia missi, libere et candidequae in mandatis habent, explicare possunt).
28. Wie das Weisse im Lübischen Feilde keine■'lecken in sich hat, Also erkennet dis Regiment, keineandere Herrschafft, dann allein den Kayser.
[Galea],
p. 26 Herr Gmnis Gesindlein, ist nicht erlaubt, mit•ttelin vnd Schildt herein zu prangen.
27. Der Helm in Freyen Regimenten, bedeutet dengebrauch vnd Erlaubnuss aller defension vnd Wehren.
[Hastae vexillis ornatae].
42. Alle Stände des Reichs, welche in jhren Waffen,solche Speer vnd Fahnen führen vnd gebrauchen, seint■wt den hohen Regalien belehnet.
43. Weil Lübeck auss Kayserlicher macht vnd mil-«gkeit die Reichsfahnen in jhren Waffen führet, istJicht zu zweiffein, dass sie mit Regalischer Freyheitbelehnet.
44. Die Stadt Lübeck hat vber 400 Jahr sich derWacht vnd herrligkeit, welche durch das Fahnlehen, denVasallen zustehet, gebrauchet.
, 45. In dem sie sich mechtiger Lewen gewalt ent-brochen, vnd solcher herrligkeit gebraucht.
46. Haben jhre Stadt vnd Gebiete wider insultus»lannigen anlauff erhalten, vnd freyheit beschützet.
47. Die Vielheit der Fahnen hat auch jhre Be-deutung. (Soweit Sibrand).
Einer der spätesten Vertreter dieser Richtung ist<jer schon von Spener'schem Geiste angewehte Hofpre-diger Johann Wolfgang Bentsch') der bei seinen Ar-beitern doch auch methodisch verfuhr.
Er sagt nämlich:_ »Wir wollen erst die absonderliche Wappen desHauses Brandenburg nach denen Ländern, hernach dieganze Ordnung und Zusammenfügung vorstellen, nichtdass es denen Grund-Sätzen der blasonir-Kunst, sondern"ass es der Natur oder Lehr-Ordnung gemees,w elche von denen einfachen Dingen als Leichtesten
1) Brandenburgischer Ceder Hein, Worinnen desdurchleuchtigsten Hauses Brandenburg Aufwachs- undAbstammung auch Helden-Geschichte und Gross-Tha-££?•■•• durch Johann Wolfgang Rentschen Hoch-*urstl. Brandenburgischen Hof-Predigern und Theol.frofessorem. Bareut, aus der Gebhardischcn Officin!682. 8.
zu denen schweren und zuzamm engesetztenschreitet."
Ueber die Helmzier des Magdeburgischen Wappensbemerkt Rentsch S. 203:
„Ueber dem gecrönten Helm, hacket ein silbernerPelican die Brust auf, Seine Jungen hierdurch zu be-leben. Welches an statt der Erz-Bischoflichen HaubeStabs und Schwerds die Lieb vorbildet, welche derdurchleuchtigste Chur-Fürst gegen dero Lande getra-gen, in dem Selber weder Gut noch Blut, den Friedenzu Stabiliren geschonet."
Desgleichen über das Halberstadt'sche: S. 220.
„Der Helm ist mit einer güldenen Crone gezieret,über dem ein silber-geharnischter Arm drei Palmen-Zweig empor hält. Denn obwohlen ehemals die Bi-schöfe ihre Infuln und Bischofsstäbe an statt des Helmsgeführet, hat man doch dieses Zeichen vermuthlich da-rum beliebet, weiln dieses Land das erste Friedens-pfand gewesen, welches das teutsche Reich, die Schwe-dische anfordrungen zuvergnügen und den Krieg aus-zubannen, an Brandenburg übergeben, nachdeme selbigesHauss den algemeinen Fried zubefördern von seinemEigenthum so viel abzetretten."
Gegen die Wappen-Auslegung protestirt übrigensnoch 1735 der Canonicus von Walbeck Carl FriedriehDingel&tedt in einer Abhandlung über das Schaumbur-ger Wappen 2 ), das seiner Meinung nach aus einer Roseentstanden ist. Er sagt:
„Ich will nicht hoffen, dass jemand so zärtlichraisonniren und sagen wird: das sey ein schlechterTausch, vor eine Rose ein Nesselblatt zu erwählen; dennsolchem könnte ich antworten, dass die Herren diesesWapens so wenig einigen angenehmen Geruch von derRose als einige brennende Empfindlichkeit von derNessel gehabt. Ein Wapen ist so gut als dasandere, woferne sie nur keine schimpfliche Deutungenin sich führen: Wir finden ja in denen Wapens Schlan-gen, Drachen, Wölffe, Ochsen-Köpfe und andere zuwei-len wunderliche Figuren. So mussman auch nichtmystisch von denen Wapens urtheilen, sonstkönte einer sagen, das in drey Theile zerschnitteneNesselblatt hätte die Zergliederung der GräflichenSchaumburgischen Güter vorher verkündiget"
9. Capitel.Politischer und geistlicher Wappenbraueh.
Die verkehrte Richtung, welche die Wappenwissen-schaft des 16. und 17. Jahrhunders einschlug, indemsie die Bedeutung der Wappen ganz willkürlich ausihrer Beschaffenheit zu erklären und auszulegen ver-suchte, erzeugte einen eigenthümlichen Wappenbrauch,der historisch durchaus nicht zu rechtfertigen ist, näm-lich in der politischen Argumentation und in der Kan-zelberedsamkeit.
Politiker des 16. Jahrhunderts, wie der Widertäu-fer Sebastian Franck(f 1545) und H. C. Agrippa*)leiteten aus dem Wappenwesen Argumente ab zur Be-
2) abgedruckt in Kuchenbeckers Analecta HassiacaIX. S. lff.
3) Henrici Cornelii Agrippae ab Nettesheym, Deincertitudine et vanitate scientiarum declamatio invec-tiva, qua universa illa sophorum gigantomachia plusquam Herculea impugnatur audacia: doceturque nusquamcerti quicquam perpetui et divini nisi in solidis dei