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Geschichte der Heraldik. IV. 1.
der 1593 über das Wappen der v. Alvensleben fol-gende „Abhandlung" schrieb i
Der von Alvenslewen Wappen.
„Aluo aber ward mit einem Gulden Schild verehret,darinnen zwo blutigen Strassen durch die zweer her-gangen vnnd ist zu der zeit die höchste Ehr gewesen,Balcken oder strichen in den Wappen zuführen, wiemau aus vielen alten Geschlechteu erweisen koudte, v dist gleich dem Querfurdischen auch dem Sommerbur- -sehen Wappen.
„Der Gulden Schildt hat in sich diese Bedeutung,das gleich wie Gold auff der Erden, von allen Men-schen tewr hoch vnnd werd gehalten wird, vnd dieEdelste gäbe ist, das Gold zu vielen nützet, vnnd vorallen Elementen den fiirzug hat: also hat Aluo nichtvnbillich einen Gülden Schild von den alten verstendi-gen Deudschen zum Wapen bekommen, das er geleuch-tet von fugenden und mancherley Thaten, wie ein Gold.
„Oben aber auff dem Helm in conum, wie sie da-mals spitzige Helm geführet, damit sie leichtlich desFeinds sich im Fall der noth haben erwehren können;denn die Reuter gemeiniglich Helm oben spitzig ausforne auff den Pferden gebrauchet, ist jhnen verehretvnd geschencket ein Dornenstrauch mit einer weisenEosen.
„Busso, der erste Gräfte von Alvenslewen, zur zeitCaroli Magni, sein Gemahl Hitta von Hallermiind, isteine alte Herrschaft gewesen im Lande zu Braunschweigzwischen der Stadt Spring vnd Pattensen, vnd vonCarolo zur Graffschafft gemachet, vor wenigen Jahrenloss gestorben. Sie haben im Schilde geführet im RotenFelde drey weise Rosen, als im triangel, oben zwo, vn-ten eine, dieser hat das Schlos Aluenslewen, so vomGrafen Aluone angefangen zu bawen vollendet, vnd vol-kömlich bawen lassen, daher dasselbige offt die Graff-schafft Aluenslewen in der Sachsen Chronica genennetwird.
„Man lieset in etlichen fragmentis aus dem ClosterMarienthal im Lande zu Braunschweig das Carolus Mag-nus das Geschlecht von Aluenslewen zu Gräften gemachthat, hab er jhr Väterlich Wappen geschmücket, vndAluonis thaten herrlicher gemacht, vnd oben ein Triumph-baum, Fahn oder zeichen mitgetheilet, als das Aluo dieerste Fahn in Rom, als ein Sieghaber neben den Phri-sen, welcher Oberster oder Fenrich ehr gewesen samptdem Keyser eingezogen, vnd darein sie gebracht vndnach Kriegischen Gebrauch eingeführet hat.
„Denn Carolus Magnus den brauch gehabt, das erallzeit im Schilde einem jeglichen der sich ehrlich ge-balten im Krieg, als ein Zubuss oder sonderlich Merck-mal etwas gegeben hat, daraus man jhre Manheit vndAdeliche Thaten hat sollen erkennen, vnd wenn dieNachkommen es ansehen, auch dergleichen zu thun vndanzufahen sich vnterwinden solten.
„Vnd aus der Gräften von Hallermund Wapen, dreyweisse Rosen auff die rothe Balcken gestecket, obenzwo vnten eine.
„Rote Rosen in alten Historien bringen mit sichdas rothe Blut, das ein jeglicher für sich die Freyheitfürs Vaterland oder Heuser und Kirchen lassen sol ...Denn die Rosen zuführen ist damahls eine besondereEhr vnd Kriegszeichen gewesen. Dann auch die Römergehalten, das der Gott des Krieges Mars aus der Rosengeboren sey, vnd hat also jhnen befohlen, die Rosenhinforder zu führen, das die Nachkommen von Aluens-
lewen sehen möchten, gleich in einem Wapen vnd schö-nem Spiegel Veterliche vnnd Mütterliche ankunfft. Siesollen die Rosen von Hallermund nicht hinten anstellen,sondern beyde Geschlecht desto einsamer sich zusammenzuhalten vnterwinden, wie aus beyden Schilden einerworden ist. Hierüber hat jhm Carolus eine Krone al3eingestecket oben mit einer Rosen, welchs ein sonder-lich Zeichen des Adels vnd Siegs gewesen, Wie solchenTriumphbaum oder Fahne noch alte Geschlechte, dererman viel im fall der noth erzehlen kondte zum Helm-zeichen fübren. ..."
Weiter gebe ich die Summarien des Dr. JohannSibrandi) über das Stadtwappen von Lübeck, die 1620gedruckt sind. Dieselben gehören zu dem verhältniss-mässig Besten, was überhaupt in diesem Zeiträume ge-schrieben worden ist.
De Insignibus Lubecensium Summaria.
1. Alle Regenten, haben jhren getrewen Lehen-leuten, gewisse Waffen, mahl vnd kennzeichen ertheilet.
2. Alle Chur-, Fürsten vnd Stände des Reichs ha-ben jhre sonderbare Kenn- oder Feltzeichen.
3. Die Stadt Lübeck, führet auss Rom. Kay. May.erlöbuuss des Reichs Adeler.
4. Daneben auch ein Roht, vnd Weisses Feldt.
5. Mit vnterschiedenen Spehren oder Fahnen, auffeiner Gulden Krohne.
[A q uila].
6. Lübeck hat von zeit erster jhrer Erbawung vndfundation, merekliche widerWertigkeiten gehabt.
7. Zur zeit Friederich Barbarossae ist Lübeck widereine Freye Reichs Stadt worden.
8. Der Reichs Adeler ist ein zeichen, dass Lübeckeine Kayserliche, Freye Reichstadt sey.
9. Der Reichs Adeler, soll eine ewige erinnerungseyn, dass sie dem Rom. Reich mit jmmerwehrendertrew verbunden.
10. Die Adeliche, vnnd vornehmer Bürger Geschlech-tere führen jhrer Vorelteu Helm vnnd Schild, nicht da-rumb, dass sie damit sollen prangen, oder wie der Eselmit der Lewenhaut sich schmücken, sondern so offt siedie Waffen ansehen, sich dahin befleissigen, dass sie injhrer Voreltern Fueßstapffen tretten.
11. Wie der Adler, dem Gott Jovi lieb gewesen:Also ist auch Lübeck, von allen Römischen Kaysernwerth vnd hoch gehalten worden.
12. Der zweyköpffigte Adeler bedeutet die zween,als Geist: vnd Weltliche Regierungen.
13. Bisshero hat Lübeck, auff beschehene beliebungder Confoederirten, den namen der Ammiralitet in ge-meine sachen -geführet.
14. Dein Lübischeu Adeler, aeynd seine Schwing-federn zu ofl'tern, aber niemahln schwehrer, als von sei-nen-eignen Jungen durch Inner: vnd Bürgerliche vn-einigkeit gerupffet worden.
15. Aber durch einigkeit vnnd guten Raht widerzum Wachsthumb gebracht.
16. Weil die fatales periodi etwas verborgenes mi fcsich führen, vnd von zeit dass Lübeck erbawet, dasfünffhundertste Jahr bald verflossen, Alss ist beten,sonderlich enderung des Lebens, vnd wahre Büß hochnötig, pio sat dictum.
tigsten ersten Deudschen Keyser Carolo Magno ....durch Erpoldum Lindenbruch Hamburg 1593. 4°.S. 199 b.
1) Urbis Lubecae et Anseaticarum: nee non Impe-rialium Civitatum jura publica. Per D. JoannemSibrandum R. enucleata. Der Stadt Lübeck, vndanderer Ansehn, wie auch Reichs Städte Jura, Herrlig :vnd Gerechtigkeiten . Rostochi . Litteris et Impensismeis exeudebam Augustinus Ferberus Anno NDCXX-4o. 384 S. Sectio VIII.