Geschichte der Heraldik. IV. 1.
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leihung des Kaisers oder eines anderen grossen Herrn.«Ich hahe selbst. gesehen, wie von dem durch-lauchtigsten Fürsten Carl IV. Römischen Kaiser undKönig von Böhmen Vielen ein Wappen verliehenwurde; und mir, der ich damals sein Rath war, be-willigte er unter Anderem, dass ich und meine Agnateneinen rothen Löwen mit zwei Schwänzen im goldenenFelde führen sollen."
Und diesen ist es zweifellos erlaubt, solche Wappenzu führen; denn es ist ein Sacrilegium über die fürst-liche Macht zu disputiren.
Einige aber nehmen aus eigener Gewalt ein Wap-pen an, was Bartolus für erlaubt hält. Denn die Wap-pen seien wie die Namen zur Kennzeichnung derMenschen erfunden. Wie aber Jedermann nach Be-lieben sich einen Namen beilegen darf, so kann erauch ein Wappen tragen und auf sein (nicht auf fremdes)Eigenthum malen lassen.
Auf die Frage ob es erlaubt sei oder verboten wer-den könne, dass Jemand das Wappen eines Anderenannehme, antwortet Bartolus, es sei erlaubt, weil Jeder-mann den Namen eines Andern annehmen könne und•Mehrere denselben Namen führen können. Das Wappen,Welches ein Anderer trage, sei nicht ein und dasselbe,vielmehr seien es verschiedene, welche nur dieselbe Ge-walt haben.
Ein fremdes Zeichen zu tragen kann derjenige ver-beten, oder bitten, dass es verboten werde, dem das-selbe gehört, wenn er dadurch beleidigt wird, weil jener** vielleicht mit Schande trägt oder behandelt. Der■dichter kann diess auch von Amtswegen verbieten, wennes zu einem Aergerniss oder zu Misshelligkeiten derUntertbanen führen kann.
Anders sei es, wenn Einer ein Wappen annimmt,Welches ein Anderer von Alters her geführt hat unddemselben nichts daran gelegen sein und er wahrschein-ti °n nicht geschädigt werden kann. Beispiel: ein Deut-scher ging zur Zeit der Indulgentien nach Rom, wo ere men Italiener fand der sein Wappen führte. Er konnte"esswegen nicht klagbar werden, denn die Entfernungtischen beiden Orten ist so gross, dass Jener nichtgeschädigt werden kann.
Zuweilen kann jedoch dem Andern sehr viel darangelegen sein, wenn z. B. ein verfeindeter Mann, dessenJj?~j n Viele nachstellen das Wappen eines ruhigen undttedfertigen Mannes annehmen würde, so könnte derletztere ein Verbot erwirken, damit nicht wegen derf^inheit der Wappen der Eine anstatt des Anderntö dtet oder beleidigt werde.
Ein geschickter Schmied bringt auf den Schwertern° de r anderen seiner Werke gewisse Zeichen an, anWe, °hen das Werk des Meisters erkannt wird und hie-'i.urch werden die Waaren besser verkauft und begie-"ger gekauft. Wenn ein anderer Schmied dasselbeReichen benutzen wollte, so könnte diess verboten wer-den , weil dadurch das Volk geschädigt wird, indem esdas Werk des Einen für das des Anderen empfängt.^ Weiter fragt Bartolus, welchen Werth es habe, einw appen aus Verleihung des Fürsten zu besitzen ? Nachvl'ier Ansicht hat es grossen Werth, weil ein solchesWappen vornehmer ist. Der Besitzer kann von Nie-wand verhindert werden, dasselbe zu führen. Wenn. 7 ei dasselbe Wappen führen und es nicht ersichtlichdp T^ er es zuerst angenommen hat, so hat derjeniget® 11 Vorzug, der es von dem Fürsten empfangen hat.ch %? ere und anderwärts soll zwischen Personen glei-ten Ranges derjenige den Vortritt haben, dessen Wap-*** yom Fürsten verliehen ist
„ , e Wappen eines Hauses oder einer Agnation
ge&en auf alle Descend«taten über, nicht aber auf die
graten. Die Bastarde und unehelichen Kinder können
Cü dieser Wappen nicht bedienen, da sie nicht zur
ge-
Agnation gehören. Durch Gewohnheit, welche den Aus-schlag giebt, werde jedoch in Tuscien das Gegentheilbeobachtet. Wenn sich jedoch diejenigen, welche solcheWappen tragen, vermehren (Linien?) pflegen Einigenoch etwas hinzu zu fügen, damit sie von andern unter-schieden und abgesondert werden können. Diess seierlaubt, wie man dem Namen einen Vornamen hinzurfügen dürfe.
Ferner giebt es Zeichen von Handelsgesellschaften;da jedoch die Gesellschaft nicht auf den Erben übergeht,so ist darüber nicht zu handeln. Das Zeichen der auf-gelösten Gesellschaft verbleibt bei dem Obmann (capi-taneus) oder Meister, oder bei dem, welcher am stärk-sten bei der Gesellschaft betheiligt war. Sind alle Ge-nossen gleich, so ist die Frage durch das Loos zu ent-scheiden. Bleibt das Geschäft der Gesellschaft bei einemGenossen, so bleibt bei diesem auch das Zeichen
Es giebt auch Zeichen einer Kunst oder eines Hand-werks. In der Mark Ancona ist ein gewisser vornehmerBurgflecken. Namens Fabriano wo die Papierfabrika-tion vorzüglich blüht. Dort sind viele Fabriken und indenselben wird verschiedenes Papier verfertigt. JedesBlatt Papier hat sein Zeichen an welchem die Fabrikerkannt wird In diesem Falle bleibt das Zeichen beidemjenigen, welcher die betreffende Fabrik mit demEigentumsrecht oder pachtweise erwirbt, wie ein an-deres Realrecht.
II.In dem zweiten Abschnitte legt Bartolus dar, wiedie Wappen abzumalen, anzuheften und zu tragen sind.Nach ihren Bildern theilt er die Wappen ein:
1) in solche, welche einem existirenden Dinge nach-gebildet sind, wie viele irgend ein Thier, einSchloss, einen Berg oder eine Blume als Wappenannehmen;
2) in einfache Zeichen oder Variationen gewisserFarben durch Halhirung, Vierung, durch Pfähle,Balken oder Schrägbalken etc.
3) in solche, welche aus beiden obigeu Arten ge-mischt sind.
Die erste Regel ist: die Kunst ahmt die Naturnach, so sehr sie immer kann. Die Wappen sollen ge-bildet sein nach der Natur des Dinges, welches sie vor-stellen und nicht anders.
Die Fahne wird nach dem Gebrauche, zu welchemsie bestimmt ist, an der Lanze getragen; die Lanzegeht voraus, die Fahne folgt. Daher muss ein Thier,welches in einer Fahne abgebildet wird, das Gesichtnach der Lanze wenden, weil das Angesicht seiner Na-tur nach gegen die vordere Seite gewendet ist. Nachdiesem Beispiele richtet sich die Bezeichnung von vornnnd hinten. Immer muss der vordere Theil eines Dingesnach der Lanze gewendet sein, da sonst das Thier (wieein Ungeheuer) rückwärts zu geheu scheinen würde.Wenn jedoch Jemand nur den oberen Theil eines Dingesals Wappen führt, z. B. den Kopf eines Widders oderOchsen, so muss das Gesicht nicht nach der Lanze son-dern gegen die Seite gewendet sein.
Die Thiere sind in ihrer edleren Stellung, in dersie am meisten ihr Wesen zeigen, zu zeichnen. So wirdauch der Fürst in seiner Majestät, der Pontifex in denPontificalien abgebildet.
Die wilden Thiere sind in der wilden Stellung(actu feroci) zu zeichnen, wie der Löwe, Bär u. A.Der Löwe wird daher aufrecht erhoben, mit dem Maulebeissend und mit den Füssen kratzend gezeichnet. Indieser Bewegung nämlich zeigt er seine ganze Kraft.
Bei den zahmen Thieren ist je nach ihrer Ver-schiedenheit deren edlere Haltung zu beachten. WennJemand ein Pferd im Wappen führt so darf er dasselbenicht aufrecht erhoben zeichnen, denn das wäre an dem