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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 1.

von Ihro Kaiserlichen Majestät des Herrn AbgesandtenWapen unter andern mit einem Brustbild, welches dengedachten Wapen-Rock anhat, durch dessen Brust undKücken ein Pfeil durchgehet, (1698) gezieret und ver-mehret worden."

Der Königlich Preussiscke wirkliche geheime Staats-minister Boden wurde im J. 1739 in den Adelstanderhoben. In Rücksicht auf seine Abstammung ausSachsen fand man es recht geeignet, seinen Namen indrei dialektischen Variationen heraldisch darzustellen,nämlich durch eine Adlerklaue oderPote", ferner durchdrei Kornähren aus grünemBoden" wachsend, undendlich durch einen Mann mit Stock und Brieftasche,also einenBoten"').

Die Gebrüder Karl Peer, Dr. Theol., päpstl. Proto-notar und Domcapitular zu Laibach, und Franz, fürstl.Würzburgischer Hofrath.kaiserl. Hof-Kriegs-Raths-Agentin Wien erhielten 1770 einen quadrirten Schild. Im

1. silhernen Felde auf erhöhtem grünem Bodenzweisich umarmeude Männer, von denen der vordere durch-aus veilchenblau, der hintere aber mit einem lichtblauenRock, weissen Strümpfen, schwarzen Beinkleidern ge-kleidet und beide mit aufgesetzten abgestülpten schwar-zen Hüten zu ersehen sind." Unter dem Boden in Blauder goldene Namenszug der Brüder: C: F: welcher zu-gleich die Devise Concordia Fratrum andeutet. Im

2. u. 3. goldenen Felde auf gr. Boden ein schwarzerBär; im 4. blauen Felde ein schräggestellter weisserAnker.

Im Allgemeinen lässt sich nicht verkennen, dass,je weiter sich das Wappenwesen vom Mittelalter ent-fernt, desto mehr der Geschmack sich verschlechtert.Die Wappenerzeugung, die allerdings keine Unmöglich-keiten mehr kennt, ist von flachen, alltäglichen, nichtselten sogar thörichten Beweggründen geleitet. [Oftwird ein an sich berechtigter Gedanke in ganz unge-eigneter Weise zum Ausdruck gebracht, man ver-steht die alte echte Bilderschrift der Heraldik nichtmehr zu handhaben, kurz: es mangelt sowohl heral-discher Geschmack als heraldisches Geschick

4. Capitel.Die Pioniere der Wappenwisseuschaft.

Inzwischen hatte sich längst die Wissenschaft die-ses anziehenden Stoffes bemächtigt, um ihn in einerWeise zu beleuchten, die weit über dem Gesichtspunkteder ungelehrten Herolde lag.

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, genauin der Zeit, welche dem militärischen Wappenbraucheein Ziel setzte, treten fast gleichzeitig und völlig unab-hängig von einander, ein italienischer Hochschullehrerund ein thüringischer Priester als Autoren der Heraldikauf. Die erhalten gebliebenen Schriften geben indessnur ein schwaches Bild der Thätigkeit der Gelehrten.Es unterliegt fast keinem Zweifel, dass seit der zwei-ten Hälfte des 14. Jahrhunderts auf den Hochschulendie Wappenwissenschaft eifrig gepflegt wurde. Diezünftigen Herolde blickten mit Eifersucht auf diese Be-strebungen und obwohl sie nichts Besseres entgegen-zusetzen hatten, suchten sie doch die Meinung zu ver-breiten, dass die Gelehrten nicht im Besitze dergutenLehre" seien. In diesem Sinne ist der Aufschrei desbayerischen Heroldes Johann Holland zu verstehen,welcher in seinem um 1420 gedichteten Turnierreimsagt:

Huri ift mein grofe <£(ag,

Datj fein Dbel ift fo grofj

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In der angedeuteten Zeit also schrieb der berühmteRechtsgelehrte Bartolus de Saxoferrato seinen Tracta-tus de insigniis et armis , welcher nach seinem Todevon seinem Schwiegersohne Nicolaus Alexander, Doctorder Rechte, veröffentlicht wurde. In Deutschland er-schien der Tractat in einer Sammlung kleiner Abhand-lungen des Bartolus, welche im Jahre 1493 von GregorBoticher zu Leipzig gedruckt wurde (in 4«).

Ueber Bartolus de Saxoferrato melden die Gelehr-ten-Lexika, dass er im Jahre 1313 zu Sassoferrato inUmbrien geboren sei. Er studirte zu Bologna, wo erin seinem 21. Jahre die Doctorwürde erlangte. Erwurde in Perugia Professor Juris und soll daselbst am13. Juli 1355 oder 1359 gestorben sein.

Kaiser Carl IV. ernannte ihn zu Pisa am 19. Mai1355 zu seinem Rath und familiaris (Hausgenossen) 3 ).Während er in der betr. Urkunde lediglich Bartolus, Doctorder Rechte, Bürger von Perugia genannt wird, nenntihn ein anderes Privilegium des Kaisers vom gleichenTage Bartolus de Saxoferrato und ertheilt ihm so-wie denjenigen seiner Nachkommen, die Doctoren derRechte sein werden, das Recht, Volljährigkeit zu er-theilen, und Studenten zu Perugia, die ihre Zuhörersind, zu legitimiren *).

Der Tractat des Dr. Bartolus behandelt in zweiAbschnitten das Wappenrecht und die Wappen-kunst indem er die Fragen aufstellt und zu beant-worten sucht:

1) wem es erlaubt sei, ein Wappen in Fahnen undSchilden zu führen;

2) wie dieselben zu malen und zu tragen seien.

I.

An [erster Stelle benennt er die Abzeichen einerWürde oder eines Amtes, welche derjenige tragen dürfe,der das betreffende Amt inne hat, z. B. die Abzeichender Proconsuln und Legaten , sowie der Bischöfe, derDoctoren. Wer die Abzeichen trägt ohne die entspre-chenden Würden zu bekleiden, begeht das Verbrechendes Betruges. Es giebt Wappen einer ausserordent-lichen Würde: jeder König, Fürst und die anderen edlenHerrscher haben Wappen und Abzeichen; diese dar!kein Anderer führen. Jedoch ist es nicht verboten, dasWappen des Königs oder Grafen zum Zeichen der Unter-würfigkeit über das eigene Wappen zu setzen.

Ferner giebt es Abzeichen und Wappen vonPrivatpersonen, von Adelichen oder Bürgerlichen (popü-larium). Von diesen führen einige ihr Wappen aus Ver-

1) H. v. Ledebur, kunst- und sittengesch. Entwickl.der Heraldik S. 25.

2) Hundert und zwanzig Jahre später hat der He-rold Georg Rüxner, dessen liebedienerische und nachGabe heischende Schreibseligkeit nur zu sehr bekanntist, dem Turnierreim folgende Antwort hinzugefügt:

2Iffo fagen bie HoraffenDie jtjr £eben fetbs nidjt firaffettDie geben ben (Belcrtfyen SdjulbDamit uerlteren fic (Softes £julb.

Das ift ber (DbenbrauffDritt mich, tut, 3dj leib fein nit.Büxner scheint sich demnachgetreten" gefühlt zuhaben.

3) Vergl. Urkunde No. 18.

4) Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rechts-geschichte Italiens IV, 538.