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Geschichte der Heraldik. III. 4.
alten Siebmacher zu verdanken. In dem Zeiträumewissenschaftlicher Stagnation zu Anfang dieses Jahr-hunderts wurde das Werk der Gegenstand thörichterAngriffe, um jedoch demnächst von der neueren Forsch-ung desto glänzender in seinem Ansehen wiederherge-stellt zu werden. So sagt Herr v. MülverstedH).
„In dem klassischen deutschen Wappenwerke Sieb-machers, dessen Verdienste noch hei weitem nicht ge-nügend gewürdigt sind, finden sich die Wappen desAdels der deutschen Landschaften ausser Franken,Bayern, Schwaben und den ßheinlanden nur sehr un-gleich behandelt. Eine Ausnahme macht nur Schlesien;die Märkischen, Sächsischen, Meissnischen und Thüringi-schen Geschlechter sind, obwohl nach diesen Kategoriengesondert. doch nicht selten unter einander geworfenund der Adel Pommerns und Mecklenburgs ist, wennman von kaum zehn oder zwölf Familien absieht, garnicht vertreten. Erst der Continuator Siebmachers, derBuchhändler P. Fürst holte in Betreff Pommerns dasVersäumte im III. Bande und zwar glänzend nach.
„Der Grund der Ungleichheit in den einzelnen Ab-theilungen, in denen der Autor sein Material bringenwollte, lag, wie ersichtlich in den Verhältnissen seinesStandes und Gewerbes, sowie seines Wohnortes und be-sonders in den Zeitumständen u .....
Im vorigen Jahrhundert wurde das Wappenbuchim Nothfalle auch bei Ahnenproben zugelassen Estor^)sagt: „Gleichwohl, wenn man nicht weiter kommenkan; alsdann wendet man sich zuletzt auf die wapen-bttcher. Und wenn das angezogene wapenbuch am ortenicht vorhanden, wird von einer facultät deshalben einzeugnis, wie folget eingehohlet:
„Als uns Decano, Doctoren und professoren derjuristischen facultät bey königlich Schwedischer fürst-lich Hessischer Universität allhier zu Marburg ein an-stand wegen des von Schaffelitzkyschen wapens, so dieFräulein von Grävenitz bey dem adelichen stifte Schackenmit aufschwören lassen soll, einberichtet, und zugleichdarüber unser bedencken und zeugnis, wie nämlich sol-ches in den wapenbüchern beschaffen, verlanget worden;demnach erachten wir nach collegialischer fleisiger und
genauer Untersuchung, prüfung, auch zusammenhaltungder wapenbücher, im wapenrechte und in der herolds-kunst für begründet, und berichten der Wahrheit zuSteuer, dass, wenn besage der täglichen erfabrung, beyeinem geistlichen ritterorden, domstift oder einer ade-lichen gauerbschaft wapen in einem Stammbaume auf-geführet werden. so allda noch nicht aufgeschworen,man nach den Nürnbergischen wapenbüchern stracklichgehe, und die darinne befindliche wapenfiguren für rich-tig annehme, gestalt denn die Niederländische geschlechtees mit des Johann Baptista Christyn iurisprudentia he-roica, Brüssel 1689 2 th. in fol. auch also halten.
[Es folgt hierauf ein Verzeichniss der verschiedenenAusgaben des Siebmacher'schen Wappenbuchs und dieBeschreibung des Wappen].
„Dass dieses den wapenrechten auch vorermeldtenwapenbüchen also gemäss sey, bezeugen wir Decanus,Doctoren und professoren der königlich Schwedischenfürstlich Hessischen Universität zu Marburg, urkundlichunsers hierneben gedruckten facultät insigels. Marburgden 30. august 1747."
Es kommen in dem Werke freilich zahlreiche Irr-thümer aller Art vor (aber sind dieselben von Menschen-werk untrennbar?) und diese haben zuweilen Missgriffefortzeugend hervorgerufen. So haben die Brandenbur-gischen Fürstenhäuser in Franken, auf die AutoritätSiebmachers sich verlassend, für Cammin ein falschesWappen ihrem Schilde einverleibt. Auch bei der Be-richtigung des Königlich Preussischen Wappens imJ. 1873 sind derartige Versehen vorgekommen.
Dass der alte Siebmacher die Eselsbrücke für denGatterer'schen „— — • geworden ist 3 ), dass er von denleidigen Wappenbureaus der Gegenwart missbrauchtwird, dafür kann er nicht verantwortlich gemachtwerden.
1) Correspondenzbl. d. Gesammt-Vereins 1871. S. 65.
2) Anenprobe S. 48 ff.
3) Mosch schreibt im Preuss. Adelsarchiv 1824 S. 68".„Jedoch muss man auch den Einfluss nicht verkennen,den Wappensammlungen und zumal das FürstischeWappenhuch ausüben. Denn sehr oft werden darausWappen erloschener Familien, Neugeadelten ertheilt,wo denn natürlich von einer speciellen Bedeutung (desWappens) nicht die Rede sein kann "