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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. III. 3.

schmuck der Herzoge von Bayern. Die Letzteren ha-ben erst später angefangen, die Hörner dem Wecken-schilde gemäss zu mustern.

In derselben Lage wie das Reichswappen, befindensich die meisten städtischen Wappen, die in demsphragistischen Gebrauche ihren Stützpunkt hatten.Nur in Ausnahmefällen hat sich bei diesen ein eigenerHelmschmuck ausgebildet, was aber kein Grund ist,den Städten wie O. T. v. Hefner i) gethan hatdas Recht auf einen Wappenhelm überhaupt zu be-streiten.

Maßgebend ist hier nicht ein heraldisches Gesetz,sondern der mit Zustimmung des Landesherrn gefassteBeschluss der Stadtväter. Wir finden auch, dass z. B.unter der Regierung des Kaisers Friedrich III. dasstädtische Wappenwesen ganz in diesem Sinne gehand-habt wurde. Ich begnüge mich damit, für jeden Fallein Beispiel anzuführen.

Ein Wappen ohneHelm verlieh der Kaiser durchDiplom d. d. Regensburg 15. Juli 1471 dem Markt Ba-benhausen:

M. n. e. gelben fchilt darinn drey fwarcz flegeldie stil vnder fich gekeret steende die zwen oben ne-beneinander vnd dazwischen ein swarczer stern vndvnder demselbn stern steende der dritt flegel in mittedes fchilts."

Ein Wappen mit Helm verlieh er durch Diplomd. d. Neustadt 8. April 1467 der Stadt Mauttern.

M. n. e. f. geteilt nach der lennge ab das vorderhalb teil weisz darinne ein roter klymender wolff mitgelffunder zungen vnd aufgeworffem swantze, dann dasander halb teü des fchildes rot darinne von gründeauf ein weisse mawr mit fünf zinnen vnd zwayenfchiefzlucken vnden mit einem fwarczen tor darinneein goltfarber fchofzgatter vnd mitten aufz der mawrauf ein weisser vngedeckter runder turn einem fenstervnd oben zu ringsumb mit feiner ausladung von dreyenzinnen vnd auf dem fchilt einen helme getzirtmit einer weissen vnd roten helmdecken, darauf auchein teile eins weissen getzinten turnes als in demfchilt geschicket entspringende daraus ein halber roterklymender wolf mit gelffunder zungen habende in derrechten vordem taczen einen weissen stain geordnetzu dem werffen."

Die provincielle Eigenart im Wappenwesen le-gen wir an dem Beispiele Frieslands dar und be-nutzen hiezu eine interessante Abhandlung von Men-singai), welcher sagt:

Die Lage und die Verhältnisse dieser kleinenLandschaft gestatteten oder verursachten eine eigene

1) Derselbe schreibt in seinen Grundsätzen (S. 34).

Da derselbe Helm, der von jedem einzelnen Edel-mann zum Schuz des Hauptes getragen wurde, auchzugleich der Wappenhelm war, so kann auch nur einsolcher Schild der ein persönliches oder geschlechtlichesWappen enthält, auf einen Helm Anspruch machen,Körperschaften und Gemeinden aber als solche kön-nen vernünftigerweise einen Helm überihrem Schild nicht führen, weil man dem altenalten Sprichworte gemäss nie alle Köpfe unter einenHut, vielweniger also alle in Einen Helm steckenkonnte; nichts desto weniger aber wurden in späterenJahrhundeten manchen Gewerben, Städten u. a. Kör-perschaften von Kaisern und Königen Helme aus be-sonderer Gnade verliehen."

2) In seiner Abhandlung die Abzeichen der Reli-

f"on in der Heraldik: Herald. Vierteljahrsschrift 1879247.

Entwicklung des Wappenwesens. . . . Das Land warvon drei Seiten vom Meer umgeben, an der viertendurch bischöfliches Gebiet begrenzt. Schon dadurchvon Leben und Treiben der übrigen Welt getrennt undisolirt, dazu auch durch seine politischen und socialenVerhältnisse. . . . Das Feudalsystem wurde bei ihnennie eingeführt; . . . alle Freigeborenen waren schild-bürtig. ..."

Onomastische (redende) Wappen hatten sie nicht,weil ihre Familiennamen fast alle Personennamen mitpatronymischer Endung waren, meist auf ma, nga, stra, da, ia." (Eine Ausnahme constatirt er indem Wappen (Kamm) der Familie Camminga, auchder Camstra).Desto freiere Wirkung hatte bei ihnendas einzige heraldische Moment, welches sie mit ande-ren gemein hatten, das religiöse."

Es ist Einem, beim ersten Eintritt in dieses frie-sische Wappenwesen, gleichsam, als ob er in einefremde unbekannte heraldische Welt kommt. Ehren-stücke ... so gut als gar keine. Auch keine ein-fachen Schiidtheilungen. Die einzigen weltlichen Stücke(wenn ich sie so nennen darf) die bei ihnen häufigund regelmässig vorkommen, sind, erstens der Adler,gewöhnlich ein halber in der rechten Hälfte des Schil-des, mit dem eigentlichen Familienwappen in der Lin-ken, ein Abzeichen, welches zu führen sie alle sichberechtigt hielten, sei es alskaiserliche Leute" oderkraft eines, auf (vermeintlichen) uralten kaiserlichenPrivilegien begründeten Rechtes. Dann Kleeblät-ter, Abzeichen des Grundbesitzes, Eicheln, Zeichendes Waldbesitzes."

Mehr als die Hälfte besteht aus den vier Marien-zeichen Lilie, ; Rose, Stern, Halbmond, theils allein,theils in Verbindung mit andern Stücken."

Der Verfasser giebt von den beiläufig 500 ihm be-kannten friesischen Wappen folgende Statistik.

I. Marienzeichen allein, d. i. ohne andere Figuren:a) Lilien 19; b) Rosen 16; c) Sterne 16; d) Halb-monde 3; e) Lilien und Rosen 14; f) Lilien und Sterne15; g) Lilien und Halbmonde 4; h) Rosen und Sterne8; i) Rosen und Halbmonde 4; k) Sterne und Halb-monde 22; 1) Lilien, Rosen, Halbmonde 4; m) Lilien,Sterne, 'Halbmond 10; n) Rosen, Stern, Halbmonde 6.

II. Dieselben als Begleitung von anderen Stücken:a) 21; b) 20; c) 36; d) 4; e) 6; f) 4; g) 2; h) 1;

k) 5; m) 4; I. und IL zusammen 243.

Der elsässischen Wappen ist besonders dashäufige Vorkommen des Schidrandes (Bordüre) eigen-tümlich. Hier war derselbe (wie Kindler von Knob-loch bemerkt *) ursprünglich ein Unterscheidungszei-chen einzelner Personen oder Linien (Beizeichen). Erkommt im 13. Jahrh. selten, im 14. aber sehr häufigvor, und zwar ebenso oft von Farbe als von Metall.

Den Schildrand zeigen alle Siegel der Geschlech-ter: Blenckel, von Bliensweiler, v. Fegersheim, Gürt-ler, v. Lichtenberg (Dynasten), Mans, v. Neugartheim,v. Ratsamhausen, v. Schauenburg, Schlapp von Buchs-weiler, Stern von Molsheim, zum Treubel, Vogt v. Was-selnheim, Weissbroetlin etc.

Mit und auch ohne Schildrand finden sich Sie-gel der Geschlechter: v. Bach, Bapst von Erstem, V.Bebeinheim, v. Duttenstein, v. Ettendorf (Dynasten),v. Giersberg, v. Hattstatt, Knobloch, v. Laubgassen,Meyer v. Sassbach, Mosung, v. Müllenheim, Museler,v. Neuenstein, Schelm v. Finstingen, Stubenweg etc.

Das Wirken der Sage auf die Bildung von Wap-pen haben wir bereits früher nachgewiesen. Hier mögenoch ein Fall nachgetragen werden, der unserem Zeit-räume angehört.

3) Elsässische Studien im Herold 1878 S. 127.