Geschichte der Heraldik. III. 3.
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Einen dauernden Erfolg hatte diese Massregel je-denfalls nicht. Ist es doch gerade ein NürnhergischerHeraldiker, Jungendr es, welcher 1729 schreibt:
„Führen die Teutschen keine Cronen auf ihrenSchilden?-' „Ja; meinstentheils aber auf den Helmen...nicht nur der Adel, sondern auch die bürgerliche Per-sonen .... auch so gar auf den Stechhelmen, wie mandurch viele Exempel beweisen könnte."
Wolfyang Lazius schreibt 1550:
„Sic et Caesar noster Carolus in coronis tribuen-?is parcissimus esse solet: et Ferdinandus Augustusmfimis quibusque militibus qui res egregias gessissent,dona militaria (i. e. Wappen oder wie Lazius selbstschreibt Vvappas) largitur."
In derThat bestätigt es sich, dass es unter Carl V.keineswegs Kegel war, die adelichen Helme mit Krone2 u ertheiien, wie sich aus folgender Uebersicht ergiebt:
Adelsdiplom für die Gebrüder vom Broich d. d. Bur-gos in Castilien 20. März 1524: auf dem Helme:„ein schwartzer und gelber oder goltfarber gewund-ner pansch.''Wappen besserung für Gordian und Laurenz die Seu-ter, Gebrüder d. d. Regensburg 17. Juli 1532: „undsolchen (Stech-) Helm mit einer gelben oder gold-farben Cron gecrönet."Adelung und Wappen für Johann Haas Bürgermeisterzu Görlitz d. d. Genua 2 Octob. 1536: „Auf demSchilde ein Turniershelm. . . . darauf eine güldeneKünigliche Krön."Adelsbrief für die Gebrüder Spengler, d. d. Gent20. Februar 1540: „Auf dem Schild für den Stech-helm ein Torniershelm .... darauf derselben fär-ben gewundenen Pausch."Verleihung des Wappens der von Ziegelhaim an dievon Carlowitz d. d. Speyer 19. April 1544: „Ihrund Ihres Stammes und Nahmens erbliche Kleinodund Wappen mit einer gelben oder goldfarbenCron auf dem Helm gnädiglich gezieret."Adelsdiplom für Joachhnus Frentzel a Königshain etLibenstein d. d. Speier 19. Mai 1544: Turnierhelm„in cuius cono super aurei seu crocei nigri rubriquecolorum fascia tortili seu antiquorum regum dia-demate."Adelsbrief für Johannes Tonner von Trubpach d. d.Worms 12. Juni 1545: „Galea equestris cancellata,laciniis circumfusis et fascia tortili seil priscorumBegum Diadamete."Adelsbrief für Jacob von der Rosen d. d. Regensburg28. April i;>46: Turniershelm „darauf ein gelberund rotter gewundener Pausch."Adelsbrief für Michael Schmiedt d. d. Brüssel 22. Mai1554: Tornierhelm mit einem „von weiss und blawerbinden gewundenem Pausch geziehret."... Ueberaus gross war der Zudrang bürgerlicher Fa-milien, welcher vorher nicht im Besitze eines Wappensgewesen waren, Crethi und Pletbi drängte sich heran}»Q erlangte ohne die geringste Schwierigkeit — sofernJ e «'forderlichen Goldgnlden vorhanden waren, einenj^Ppenbrief. Die Nachfolger des Kaisers Matthiasaben sich zwar die bürgerlichen Wappenbriefe soweitind aUS dem ^ e ' c ' ie begehrt wurden vom Halse geschafft,rp if S ' e ^' e Verleihung derselben den immer zahl-deri TT Wer(len den Hofpfalzgrafen überliessen. Aber indi r ^ auz 'eien der österreichischen Landesfürsten blieb
e lh ätigkeit unvermindert,v . Unter den von H. v. Goldegg bearbeiteten Wappen-S i der Tir oler Landesfürsten (1564-1665) befindencfl solche für Heerpaucker, Musiker und Trommeter,Und ' ,? Iund " Ull( l andere Köche, Zergadens-, Kanzlei-bew , ernand Diener, Barbiere, Kammerheizer, Stiefel-wahrer, Lakaien, Portner, Hartschiere, Hofeinspänni-
ger, reitende Kammerboten, Rossbereiter, Leibtrabanten,Leibschützen, Büchsenspanner, Thiergärtner, Seehüter.Hof- und Gemsjäger, Falkner und Forstknechte böh-mische Musikanten, welsche Künstler, kurz fahrendeLeute aller Art und aus aller Herren Ländern.
v. Grimmeishausen (1669) lässt Simplicius er-zählen :
„Nichts vexierte mich mehr, als dass ich mich kei-nen Edelmann zu seyn wusste, damit ich meinen Knechtund Jungen auch in meine Liberey hätte kleiden mö-gen. Ich gedachte: Alle Ding hat seinen Anfang; wanndu ein Wappen hast, so hast du schon ein eigeneLiberey, und wenn du Fähnrich wirst, so mustu jaein Petschier haben, wenn du schon kein Juncker bist.
„Ich war nicht lang mit solchen Gedancken schwan-ger gangen, als ich mir durch einen Comitem Palatinumein Wappen geben Hesse; das waren drey rothe Lar-ven in einem weissen Feld und auff dem Helm einBrustbild eines jungen Narrn in Kälbernem Habit, miteinem paar Hasen-Ohren, vornen mit Schellen geziert,denn ich dachte, diess schicke sich am besten zu mei-nem Nahmen, weil ich Simplicius Messe. Also wurdeich erst rechtschaffen der erste meines Namens, Stam-mens und Wappens, und wenn mich jemand damit hättefoppen wollen, so hätte ich ihm ohne Zweiffei einenDegen oder paar Pistoln anpräsentirt."
Die Quadrirung wird Modesache.
Der Adel hatte es hauptsächlich auf die Mehrungseiner Wappen, die Füllung der Schilder abgesehen.
Die Wappen-Quadrirung hatte in dem ersten 100Jahren ihres Auftretens in Deutschland sicli langsamweiter verbreitet, aber doch keine solchen Fortschrittegemacht, welche der Entwicklung des Wappenwesensim Uebrigen entsprächen. Diess lag wohl daran, dassdie unteren Adelsklassen nicht immer über das noth-wendige zweite Wappen verfügten. Desshalb musstenzuweilen Wappenherrn, wenn sie durchaus ein qua-drirtes Wappen führen wollten, zu Gewaltsmittelnschreiten.
Die v. Sachsenbausen bei Frankfurt führten in Sie-geln von 1330, 1338, 1402, 1446 nur den Querbalkenmit Blumenzweigen im Schilde, auf dem Helme einenSchwanenhals mit Flügeln, einmal (1446) einen Dop-pelflug !).
Auf seinem Grabmal 2 ) im Dom zu Frankfurt a. M.trägt Rudolf von Sachsenhausen Ritter (f 1370) imrechten Arm seinen Helm mit Schwanenkleinod, mit derlinken Hand fasst er den quadrirten Schild, welcher im1. u. 4. Feld den Helm mit Kleinod wiederholt, wäh-rend das Feld 2 u. 3 das alte Schildzeichen darstellen.
In anderen Fällen war wiederum der Ueberflussan einzelnen Schildzeichen ein Hinderniss der Entwick-lung. Darum siegelt Herzog Johann von Meklenburg1408 (1. Jan.) mit einem halbgespaltenen und querge-theilten Schild, in dessen 1. Felde der meklenburgischeStierkopf, im 2. die Schwerin'sche Quertheilung im 3.der rostockische Greif erscheinen 3 ).
Die meisten Landesherrn mussten desshalb dazuübergehen, unter Verzicht auf die Verschränkung derWappenbilder den Schild in so viele Felder einzuthei-len, als Wappen unterzubringen waren. Von diesenCompositionen ist indess hier abzusehen. —
Erst unter der Regierung des Kaisers Friedrich III.wurden die quardrirten Wappen recht eigentlich
1) Archiv f. Frankfurts Gesch. u. Kunst.(1854) Taf. 1.
2) v. Hefner, Trachten II. Taf. 133.
8) Meklenburgische Jahrbücher V, 262.
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