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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. III. 3.

daz sie einen swarczen federhüschen in einer gelen cronfürbaß zu schhnpff vnd zu ernste als ander ritter vndknecht uff dem vorgenannten wyssen ringe füren vndtragen vnd gebruchen mochten', fürbaß ewiclichen anmeugliches irren vnd anspräche gnediclich lihen, günnen,erlauben vnd bestetigen wolten. Des haben wir ange-sehen nuczlich vnd getruwe dinste, so vns vnd dem

riche der vorgenannt Egloff von Knoringen vnd sinefrunde des namens offt nuczlich vnd getrulich getanhaut, noch dünt vnd in kunfftigen zyten dün sollen vndmögen vnd haben yn geliechen, gunnet, erlaubet vndbestetiget, lihen, gunnen erlauben vnd bestetigen den

vorgenannten von Knoringen, die iczunt sind oder her-nach komen, in crafft diß brieffs vnd romischer kunig-

licher inechte vollekomenheit, das sie hinfur ewiclich

den heim, als . er mit crone vnd federbuschen gebessertvnd hie inne eigentlich gemalet vnd ußgezeichent ist,

füren vnd gebruchen mögen zu schimpffe, zu ernste vndan allen steten als ander ritter und knecht ane meng-liches hinderuisse vnd widersprechen, doch behalnußemengliches rechten an sinen wapen vnd cleinoten. Or-kund diß briefes versigelt mit vnserm kuuigl. maiestat.anhangenden ingesigel. Geben zu Heidelberg off densampßtag vor vnsers herren lichamstag in dem jare alsman zalte nach Cristi geburte vierzehen hundert vndvier jare vnsers richs in dem vierden jare 1 ).

Ad mandatum domini regisVlricus de Albeck etc.

Heinrich Schlick und dessen Sohn Caspar, späterkaiserlicher Kanzler erbaten 1416 von Kaiser Sigismundetwas Zugab und Unterscheid" zu ihrem Wappen, wasihnen und dem ganzen Geschlechte der Schlicken zuCanterbury am 13. August 1416 2 ) gewährt wurde. DieZugabe bestand in drei (2, 1) Hingen verwechselterTinctur zu dem alten Schilde, der in Roth einen weissenZwickel (Spitze) enthielt.

Eine besonders beliebte Besserung bestand in derKrönung des Helmes oder der Figuren.

Zu den ältesten Begabungen dieser Art gehörenfolgende:

Der Römische König Ruprecht ertheilt durch Diplomd. d. Heidelberg den 11. April 1409 dem Thomas vonNydecke die Erlaubniss, zu dem von seinen Vorfahrenund ihm bisher geführten Helme noch eine Krone zufügen.

Der Kölnische König Wenzel bessert das Wappendes Jacob von Stubenberg mit einer Helmkrone. DerWappenbrief, vom J. 1410, Freitag vor St. Thomas zuPrag datirt, befindet sich im Johanneum zu Graz.

Der Römische König Wenceslaus verleiht durchUrkunde d. d. Prag am nächsten Mittwoch vor demChristtag (23. Dez.) 1411 dem Happen von Hosenhartdas Hecht:

das er seine Erbwappen, als die von seinen Elternvnd Vorfarn an In redlich komen sind, mit ein Cronzyren vnd bessern inuge, so Im das aller fuglichste seinwirdet, vnd auch dieselben seine Erbwappen mit allenseinen Erben vnd nachkomeu, mit derselben Cron, alssie hyerynen mit varben vnd strichen gemalt geezyret,

vnd vnderscheid sind, zu schimpfe vnd zu ernste----------"

zu führen *).

König Sigismund bessert durch Diplom d, d. 7. Mai1415 den Helm des Hans Vintler mit einer Krone.

Kaiser Albrecht IL bessert d. d. 6. Januar 1439das Wappen des Ulrich Schochtel mit einer HelmkroneAus der Zeit des Kaisers Friedrich III. erwähneich folgende Fälle*):

Wappenbesserung für Lienhart und Achaz Arbergd. d. Frankfurt (18. Aug.) 1442.

also haben wir angesehen vnd gütlich betrachtsoliche getruwe und Anneme Dinste, die vns vnd demriche derselb Lienhart als wir yetz auf dem Wege ge-wesen vnd vmb vnsere kunigelich kröne zu empfahengen Ach gezogen sein die wir dann daselbst got zueren'loblich empfangen haben getan hat" ....Dazsy vnd ire erben zu zyrung vnd besserung derselbenirer Wappen vnd cleinat nu fürbassmere ein gelbe croneauf irem helme füren haben vnd der in allen ritterlichensachen zu schimpf vnd zu ernste gebruchen vnd ge-messen sollen vnd mögen" . . .

Ferner erhalten die Helmkrone:Luger, Burggraf von Luenz und zum Lug; Constanz24. Novbr. 1442.

Friedrich Lamberger; Wien 15. Novbr. 1445.Hans Gläczl von Ingolstatt; Neustadt 23. April1446.

Dem königl. Rathe Procop von Rabenstein undseinem Bruder Johann verleiht Kaiser Friedrich III.durch Diplom d. d. Rom 20. März 1452 ein neues Wap-pen. Ich hebe aus der Urkunde folgenden Passus aus:. . . . tibi et fratribus et posteris tuis pro melio-ratione antiquorum armorum vestrorum gratiam feceri-mus ut super galea, quam ab antiquo gestare consueuistis,auream coronom ad instar quorundam nobiliumet illustrium personarum, quibus huiusmodiinsigne decus est, enncessum . . . .* 5 )

v. Meding (II, 234) theilt aus einer Leichenpredigt(von 1629) mit, dass John von Haugwitz vnd dessen Brüderals Heinrich Jobst, Georg und Caspar von Haugwitzwegen ihres guten redlichen Herkommens, vornünfften,Ritterlichen Männlichen, Heroischen Thaten etc. vonK. Friederico III. mit dreyen Kronen- in ihrem Erb-lichen Wappen vnnd Kleinoth aus freyem Keyserlichenwillen zu Antorff am 9. Sept. 1488 begnadet worden.

Wenn Kaiser Friedrich oben die Helmkrone alseinen Schmuck bezeichnet, der edlen und erlauchtenPersonen gebührt, so ist er selbst dem Herkommen un-getreu geworden, da er die Helmkrone sogar simplenWappengenossen verliehen hat. Indess war dies nureine ntürliche Consequenz des Entwerthungs-Prozessesder Heinikrone, der lange vor ihm begonnen hatte undschliesslich damit endete, dass auch bürgerliche Ge-schlechter ihre selbsterwählten Wappen mit Helmkronenauszierten.

Der aristokratische Rath der Reichsstadt Nürnbergsuchte in seinem Gebiete dem Missbrauche der Helm-krone zu steuern. Es wurde vor 1470 ein Statut er-lassen, welches den Bürgern verbot, gekrönte Helmezu erwerben. Da sich jedoch die Uebertreter des Ver-bots, welche kaiserliche Wappenbriefe ausgebracht hat-ten, auf diese beriefen, wandte sich der Rath an denKaiser Friedrich selbst um Bestätigung des Statuts.Die kaiserliche Confirmation wurde durch Diplom vom19. März 1470') ertheilt, mit der Massgabe, dass selbstdie bereits ertheilten oder künftig zu ertheilenden kai-serlichen Wappenbriefe unwirksam sein sollten.

1) Aus dem R-Hegistraturbuche K. Ruprechts C. 168.Gütige Mittheilung aus dem k. k. österr. Haus-, Bef-und Staatsarchiv.

2) Vergl. Urkunde No. 67.

3) Vergl. Urkunde No. 53.

4) Auf Grund des Chmel'schen Regestenwerkea, so-weit nicht andere Quellen angegeben sind.

5) Chmel, Materialien zur oesterr. Gesch. II. S. 1»

6) Vergl. Urkunde No. 72.