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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. III. 2.

nenz, Sessionen, Stimmen, Proeessionen in denen Reichs-Creyss-Tagen .... gebrauchen und geniessen sollen 1 )."

Fürstendiplom des Kaisers Leopold für den GrafenGeorg August zu Nassau-Saabrücken d. d. Wien 4.August 1688:

sich auch dessen allen, sonderlich aber des Fürst-lichen Titels, Nahmens, Cron, Schildt und Wappen al-lenthalben mit allen Ehren, Regalien und zugehörigerPraeeminentz .... freuen, gebrauchen und geniessensollen»).

Fürstendiplom des Kaisers Leopold für die BrüderChristian Wilhelm und Anton Günther Grafen vonSchwarzburg d. d. Wien 3. Septbr. 1697:

-------sich sonderlich des Fürstl. Tituls, Nah-

mens, Cron und Huts, Schild und Wappens allent-halten .... freuen gebrauchen. . . . Doch stellen wirofftbesagten Ihren Lbd. Lbd. frey und willkührl. deroihnen confimirt und verbessertes Wappen mit gemeldtensechs Helmen, oder ohne deren, mit einem Fürsten-huth bedecket, zuführen."

Besondere Arten von Kronen.

Neben der Laubkrone kommt namentlich die soge-nannteantike" oderheidnische" Zackenkrone alsTheil des Helmschmucks vor.

Erzherzog Ferdinand von Oesterreich vergönntes. d. Innsbruck 1. Aprl. 1593 den Vettern JohannBaptista, Hanz Fritz und Gregor von Seebachdie al-ten Adelichen Wappen, so das Geschlecht verschiedent-lich geführt zusammenzusetzen. Auf dem Schilddreynahe einander gestellte freye offene Adeliche und Rit-terliche Turniers-Helmen, deren der mittler gantz gül-den, mit einer alt-Fränkischen.....Helmdecken und

darob einer Königl. Krone geziert." Die beiden an-dern Helme sind silbern mit vergoldeten Bügeln undeiner heidnischen Krone.

Wappen der Grafen Rueber zu Pixendorf nach demDiplom d. d. Schloss Ebersdorf 12. Septbr. 1661 a ).

No. 499.

Das Stainmwappen mit dem Stechhelm, die neuhinzugekommenen Wappen (1. und 4. v. Mänhurg, 2.

und 3. v. Kreuch) mit dem Turnierhelm. Auf demHerzschilde, und dem Stechhelme ist die heidnischeKrone ersichtlich.

Eine andere seltener vorkommende Art ist dieMauerkrone, der man aber die historische Berech-tigung mit Unrecht abgesprochen hat. Die Mauerkroneist meines Erachtens ein ganz zweckmässiger Ersatzdes Helmes bei städtischen Wappen, die vielfach desHelmes darben.

Das kleinere Siegel der Stadt Czaslau in Böhmen,welches seit 1532 bei Zuschriften an andere Gemein-den gebraucht wurde, enthält einen von der Mauer-krone überhöhten Schild mit dem böhmischenLöwen.

No. 500.

Die Verwendung der Mauerkrone bei Familien-Wappen wurde durch einen zufälligen Umstand geför-dert: es war nämlich den kleinen Hofpfalzgrafen ver-boten, die Laubkrone als Helmkrone zu verleihen; die-ses Recht hatten die Kaiser sich selbst oder den höhe-ren Pfalzgrafen vorbehalten. Da nun aber ein kro-nenartiger Schmuck den Wappengehrenden vielfach ge-nehmer war als die Zindelbinde, so wurde entwederdas Verbot durch eine gewundene Beschreibung (fürdie der Verleiher allein verantwortlich war) umgangen,oder es wurde ein der Krone ähnlicher Schmuck ge-wählt.

Paulus Melissus verlieh den Gebrüdern Johannesnnd Caspar von Höckelshoven einen Wappenbrief d. d.Heidelberg 20. Aug." 1599 '):

auf dem Schilde ain stechhelme, daran ain guldinabhängend geschmeide .... auch ainem güldenenKranze in gestalt einer Krone geziret."Das ist nach der Malerei, eine Laubkrone besterForm.

Hippolytus Guarinonius verleiht dem Hans Daiserzu Nathurns einen Wappenbrief d. d. Hall im Innthal14. Septbr. 1641"):

dann ob dem Schild ain Helm mit ain güldenClainot vmb den Halss vnd mit ain grünen Lorber-Crantz mit fürschüeßenden güldenen Lorhern."Dieser Kranz ist in der Malerei von einer Kronenicht zu unterscheiden.

Victorin Streitberger verleiht dem Georg Tratz inNürnberg einen Wappenbrief d. d. Ansbach 23. April1614 e ):

vff solchem Schild ist ein Helm der allten Maniermit Schliessen vnnd darauf ein Krantz von fünff

Rosen oder Cronen-Blumen.....Auss dem K r o-

nen Krantz thun sich herfiir etc.

1) Londorp Acta publ. XIII. S. 3.

2) Lünig T. R. A. spie. sec. I. 739.

3) Herold 1376. No. 94.

4) Original in der Stadtbibliothek zu Breslau.

5) Originaldiplom im Besitze der Freiin Elise vonKönig-Warthansen.

6) Original im Besitz des Herrn Geh. Rath War-necke in Berlin.