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Geschichte der Heraldik. III. 2.
und weltliche Fürsten, nicht allein ausserhalb, sondernauch in Teutschland, pflegen dieselben oft'tmals m i tHinweglassang der Helme auf ihre Schilde zusetzen. Ja es ist sehr gewöhnlich gewöhnlich gewor-worden, dass auch Grafen, Herren und der nie-dere Adel dergleichen thun. In solchem Fall sinddie Cronen nicht Zeichen der Majestät oder höchstenObrigkeit, sondern Zierathe von keinem gewissenPreis. 2
Bei den stiftsmässigen Ahnenproben waren gekrönteSchilde ohne Helme unerlaubt. Estor (Aneuprobe S.452) meldet:
„Eben so wenig darf ein adelicher sein wapen miteiner kröne vorstellig machen, sintemal der heim einwesentliches stück des wapens ist."
Für die Entwickelung der Hüte und Kronen sinddie Verhandlungen von Wichtigkeit, welche der bran-denburgische Minister Adam Graf von Schwar-zenberg mit Polen wegen der Belehnung mit demHerzogthum Preussen führte. Der Minister berichtetehierüber zu Zeesden am 13. April 1633 an die Preus-sischen Regimentsräthe:
„Die Fahne an ihm selber ist roth Doppel Taffet,hat auf einer Seite den polnischen weissen Adler undderselbe Adler hat auf dem Haupte eine königlicheKrone, und auf der andern Seite stehet der preussischeschwarze Adler. Im Anfange stand er blossen Hauptsmit lediger Brust, darüber fand ich mich beschwert,begehrte man sollte dem preussischen Adler auch einenHut aufputzen, und dann die beiden Litteren A. und S.auf die Brust setzen. Dasselbe müsste bedeuten : S i-gismundus Rex und Albertus Dux; beides wardetwas difficultirt und einige Rationes angezogen (diezu schreiben zu lang fallen) und insonderheit sustiiürtdie beiden Litteren in der Brust des Adler bedeutennicht Sigismundus und Albertus, denn dasselbe hättenie die Meinung gehabt, dass man die Namen des Kö-nigs und Herzogs conjungiren und eine vollkommeneGleichheit daraus machen wollen; diese beiden Litteren!S. und A. bedeuten den König allein, als der allein Ober-undLehnherr wäre und die Belehnung gebe, und hiessen Si-gismundus Augustus, (also hat der König geheissen dereine solche Fahne gegeben hat). Nach desselben Kö-niges Sigismundi Augusti Tode wären keine solche Fah-nen gegeben worden. Endlich waren Se Majestät undder meiste Theil der Senatoren zufrieden, man sollteden Churhut über des Adlers Haupt setzen aberkeine Litteren auf die Brust. Ich hatte hiebei auchBedenkens, dass der r o t h e c hur brandenburgischeund der schwarze preussische Adler einenHut tragen sollten und also in Preussen derschwarze Adler vom r o t h e n c h u r b r a n d e n b u r-gischen einen Hut lehnen sollte, der keinemFürsten zu tragen gehürte, darüber auch ein Kö-nig von Polen n ich ts zu sagen oder zu präten-diren, noch zu disponiren hätte. Also ward esendlich dahin vermittelt, dass dem preussischen Adlerein solcher Hut ist aufgesetzet worden, als wie in denReichsthalern der Er tz herzog Ferdinandus aufhat. Ich hab auch erhalten, dass auf die Brust desAdlers sind gesetzet worden zwei Litteren ein V undein G, das heisst, Viadislaus Rex und Georgias Elec-tor. Wann dann dieses die richtige Meinung und ab-geredter Verstand ist, und auf keine andere Weise in-terpretirt werden kann, so stünde (nach der HerrenBelieben) Sr. Churfürstl. Durchlaucht zu fragen: obman die Siegel nicht nach dieser Lehnfahne machensoll ')....."
Auf Grund dieser Vereinbarungen wurde durcheinen Kurfürstlichen Erlass vom 1(5. März 1634 dasWappen, wie es im Herzogthum Preussen künftig ge-führt werden sollte, neu geregelt. Nach den Anlagendes Erlasses 2 ) hat der nach dem Muster des Erzher-zoghutes gebildete neue herzoglich preussische Hut fol-gende Gestalt.
No. 496.
Das kleine Wappen, so wie es an die Thore aufden fürstlichen Häusern und andern Orten in Preussenangeschlagen und angebracht wurde, sollte in dem mitdem Kur hüte bedecktem Schilde den preussischenAdler mit dem Monogramm V. G. auf der Brust undvon dem neuen Herzogshute überhöht, enthalten. Auchdas von den Herren Ober-Räthen.in Preussen im Siegelgeführte grössere Wappen sollte einen mit dem Kur-hute bedeckter Schild enthalten, in dessen erstem Feldsich der preussische Adler in der nunmehr festgestell-ten Form darstellt.
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Dieser neue Hut ist es, den Kurfürst FriedrichWilhelm der Grosse, nachdem er die Sonveränetäts-Rechte über das Jlerzogthum Preussen erlangt hatteüber seinen Schild zu setzen anfing, so in dem Thalervom J. 1664; nur darin weicht der letztere von derobigen Zeichnung ab, dass die Bügel den Hut überra-gen, wodurch der Uebergang von dem Hute zur Kroneangebahnt ist.
1) Beiträge zur Kunde Preussens.nigsberg 1820. S. 150 ff.
III. Band. Kö-
2) Acten des Königl. Hausarchives in Berlin.