Geschichte der Heraldik. III. 1.
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Meilen von einander leheu) sondern auch ich wegenmeines Ampts, vnd er der Herr Candidatus seinervielen Patienten vnd Curen halber unmöglich zusammenkommen konten, wolbesagtem damahligem Candidato,drey schwehre, Medicinische Fragen drey unterschied-liche Gefährliche Kranckheiten betreffend, fürgegeben,welche er dergestalt aufgelöset und beantwortet, dassalle rechtschaffene Medici dieselbe müssen passirenlassen, seine eigene Wiedersacher auch dagegen mchtesaufzubringen wissen, nur dass sie auss bosshafftemGemühte vorgeben, sie können schwerlich glauben, dasser diese drey Fragen selber beantwortet, sie müstenetwa von jemand anders seyn auffgelöset, welches aberso kale Aussflüchte sind, dass auch die kleine Kindersolche zu belachen Ursache haben. Ich Hess es hiebeynicht bewenden, sondern begehrte auch seine Chyniischeoder Spagyrische Artzueyen zu sehen und etlicherKassen zu versuchen, ob auch dieselbe bestehen konten,welche er mir in einem Reise Apothechichen hat auherogesendet und da ich dann befunden, dass es in Wahrheitrecht köstliche, kräftige und heilsame Sachen, dann,dieweil sie mir, als der ich (ohne einigen eytlen Ruhmzu melden) über die 40 Jahr mit solchen Artzneyeuund deren Spagyrischen Bereitung bin umbgangen,«selben guten Theils mit eigenen Händen zugerichtet
• ■ • ■ Ferner, so kau mehr wolerwähnter Medicus mitgar vielen eigenhändigen Schreiben klärhch darthunund erweisen, dass etliche hundert, hohen und medernStandes kraneke Personen, seiner Cur sich vertrauet,welche, nachdeme sie durch Gottes Hülff und Beystand,Wodurch seine fürtreftiche Arzneyen kräfftighch gesegnet,«re völlig-e Gesundheit wieder erlanget, mehr wol ge-dachten Herrn Doetorem R. nicht allein weit und breitzum höhesten gelobet, Sondern auch solche herrlicheöpezial-Testimonia und sonderbare Zeuguiss-Sc mittenertheilet, dass seine Wiedersacher, die elende Galemstei
• • • . fast toll und rasend darüber werden mögen.
„. . . . Diese gehässige Herren Medici, nun siesehen, dass der jenige, den sie ohne alle seine Schnittverfolgen, viele herrliche Wunden Curen thut, so muss?. r ihr Idiot, ihr Ignorant, dem sich kein Patient kulm-}"di darff vertrauen, ihr Destillator, und was uerlappischen Schmäheworter mehr sind, heissen . . • •auch ich, ich sage ich, der ich diese uuchnstlicheMeiulicos niemalen mit Augen gesehen, auch ihnen aengeringsten Wassertrunk nicht trübe gemachet, muss"er halten, wie dann einer unter ihnen sich sol habenv erlauteu lassen: Er wolle mich lehren Do ctoresfachen. 0 ihr arme elende Stümper, ihr rechte»eatophagi und Hcatomantes (villeicht wisset ihr mit,*.<* dises auf Teutsch heiset, dafern ihr gleichwolsov iel Griechisch verstehet) wollet ihr mich lehren Doctoresmachen?" usw. ,
,, Ein nicht geringeres Aufsehen erregte es, als der*"ih. y. Vöhlin im J. 1777 einen bischöflichen Leib-^kulisten zum Pfalzgrafen ernannte und demselbenda s Privilegium ertheilte, die akademischen Grade zuverleihen. , ,-
„ .In Sachsen wurde 1721 den HofpfelzgrafendieCre »rung von Doctoren bei 200 Thaler Strafe verboten. )
Dichterkronung.
n . Die Sitte der Dichterkrönung ^^^^^sprtogs. Am 8. April 1341 wurde Petrarca unter«em Zujauchzen des Volkes auf dem Gapitol in Rom^dem römischen Senator Orso (Grafen von Angm'erajf^rönt. Das Recht der Dichterkronung y ur f e ™"°*f 4 von Kaiser Karl IV. für die Kaiser ^ Anspruch«enommen. Kaiser Friedrich III. ertheilte 1442 dem
l) Püttmann, adversaria III, 52.
Aeneas Sylvius (Piccolomiui, später Papst) ein Dichter-diplom und krönte am 18. April 1478 auf dem Schlossezu Nürnberg Conrad Celtes Protucius (Meissel) eigen-händig als Poeta Caesareus laureatus. Ulrich vonHütten erhielt am 12. Juli 1517 zu Augsburg vonKaiser Maximilian 1. die poetische Lorbeerkrone. Dererste Deutsche, der wegen seiner deutschen Gedichtegekrönt wurde, war Opitz. Er erhielt diese Auszeich-nung 1625 während seines Aufenthaltes in Wien vonKaiser Ferdinand IL .
Die kaiserliche poetische Lorbeerkrone war ursprüng-lich sehr geschätzt, weil sie mit manchen Ehren undRechten verbunden war. Der Gekrönte durfte sich denLorbeer überall, selbst in Gegenwart des Kaisers auf-setzen. Er konnte im ganzen Reiche aller Orten undan allen gelehrten Anstalten als Lehrer der poetischenKunst auftreten und wurde dadurch aller Rechte akade-mischer Lehrer theilhaftig. Aber die Krone sank inihrem Werthe, als die Kaiser anfingen, die Ausübungdes Rechtes der Poetenkrönung auf die Pfalzgrafen zuübertragen. Den Anfang hiezu machte bereits KaiserMaximilian L, der im J. 1501 das Collegium poetarumzu Wien stiftete, den oben genannten Conrad Celteszum Vorstande desselben berief, und demselben für sichund seine Nachfolger das Recht ertheilte, Dichtern denLorbeer zuzuerkennen.
Schon im 17 Jahrhundert wird über deu Missbrauchder Poeten-Krönungen geklagt.
Johann Balthasar Schupp (■(• 1661) sagt im TeutschenLehrmeister-. „Zum Andern hitet doch die ComitesPalatinos, dass sie nicht einen jeden zum Poetenmachen. Dann die Knaben in der Schul denken offt,ist das ein gekrönter Poet und macht kein besserLateinisch Carmen? sondern rumpelt offt wider dieGrammatic und Poetic, so hin ich gelehrter als er."
Bernhard (Curieuse Historien der Gelehrten Frankf.1718) schreibt: „Die Cronen gehören sonst vor Maje-stäten, aber in der republica literaria gibt es auchgeerönte Häupter. Diese Cronen werden den Jägerndes Parnassi gebrochen und sind zuweilen Irrwische,die uns zu einem abgeschmackten Kerl führen, da wireinen sonderbaren Helden gesucht."
Moser bemerkt (Von des Kaisers Ehrenrechten II.S. 475) im J. 1772 „Hentiges Tages hört man je zu-weilen noch etwas von geerönten Poeten, die durchComites Palatinos dazu gemacht worden, von immediatenPoeten-Crönungen aber dürfte die Reichskanzlei schonlange schlechte Einkünfte gemacht haben." Lessingbezeichnet es bekanntlich in seinem Lustspiele „diealte Jungfer" als eine Injurie, einen ehrlichen Bürgerund Schneidermeister für einen gekrönten Poeten an-zusehen.
Im Codex judieiarius Bavaricus vom J. 1752 wurdeden Pfalzgrafen verboten, Poetas laureatos zu creiren.
In England giebt es heute noch gekrönte Dichter.Dort wurde 1850 Alfred Tennyson Esq. an Stelledes verstorbenen William Wordsworth zum Poetalareatus Ihrer Majestät ernannt. Mit dieserHofpoetenstelle ist ein Gehalt von 300 Pfd. St. ver-bunden. Hätte in Deutschland ebenfalls eine solcheDotirung bestanden, so wäre der poetische Lorbeerseltener und angesehener gewesen.
Wappengeno ss en machen, d. h. bü rgerlicheWappen verleihen
Dieses Privilig wurde zuerst unter Kaiser Karl V.in die Diplome eingerückt.
Die älteste Comitive (mit Wappenverleihungs-recht? 2 ) ist dem Seraphin von Taxis im J. 1531ertheilt.
2) v. Hefner (Altbayerische Heraldik <J 90) sprichtsich hierüber nicht mit erwünschter Genauigkeit au».