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Geschichte der Heraldik. III. 1.
und Bürgerrecht zu gewinnen, und von öffentlichen Be-dienungen ausgeschlossen.
Was die Legitimirung unehelicher Kinder betrifft,so wurde dieses Recht vielfach von mächtigen Reichs-fürsten als Regal in Anspruch genommen.
Kurfürst Albrecht von Brandenburg legitimirt dieTochter eines Bürgers George v. Arnim zu Stendal d.d. Cöln an der Spree 21. Aug. 1472:
„Und wann uns nu von unfers ampts korfurstlikerwere vnd forstliker oberkeit wegen Pulke thu dondewol gebort auch als landesfurste wol getemet, die uu-sern, die äne ere fchult in unwerde und fmahunge erergebort gefallen fyn, mit sundern gnaden thu entheuen."')
Markgraf Johannes legitimirt am 8. Mai 1483 denunehlich geborenen Dieterich Tornow. 2)
In Sachsen wurden die Legitimationen und Gross-jährigkeits-Erklärungen der Hofpfalzgrafen nicht an-erkannt und als Eingriffe in die der Landesfürstl.Hoheit zustehenden Regale bezeichnet (1681)')
Die Verleihung akademischer Grade.
Kaiser Friedrich II. hat angefangen, aus eigenerMachtvollkommenheit Doctoren zu ernennen (1250). Be-reits Karl IV. übertrug das Recht, akademische Gradezu verleihen, auf einzelne lateranensische Pfalzgrafen,wie wir oben gesehen haben. Die Universitäten an sichbesassen damals seltsamer Weise dieses Recht nicht.Die Facultäten hatten nur die wissenschaftliche Befähi-gung festzustellen, der Grad wurde dagegen vom Kanz-ler ertheilt; die Kanzler wurden vom Papste ernanntund waren meistentheils die Bischöfe oder Erzbischöfedes Sprengeis, in welchem die Universitätsstädte la-gen. ') Nach der Spaltung der Kirche gingen in denprotestantischen Ländern die bischöflichen Rechte aufdie Landesfürsten über, in deren Namen die Pro- oderVicekanzler das fragliche Recht ausübten. Seit dem17. Jahrhunderte wurde den meisten Universitäten, d.h. den Prokanzlern derselben kaiserliche Pfalzgrafen -diplome in aller Form ertheilt.
Je weniger die kaiserliche Hofkanzlei in der Wahlder Pfalzgrafen vorsichtig war, je leichter die akade-mischen Grade in Folge dessen zu kaufen waren, destomehr musste diese Ehre entwürdigt werden. Die Uni-versitäten konnten die«.em Uehel zwar nicht steuern,aber sie wnssten das Ansehen der von HofpfalzgrafenPromovirten dadurch zu schwächen, dass sie denselbenden verächtlichen Titel „Doctores bullati" beilegten.
Zu Avignon wurde im J. 1647 der von den Hof-pfalzgrafen mit der Creiruug von Doctoren getriebeneMissbrauch auf offenem Markte gebrandmarkt, „indemman zur Fastnacht einen Esel auff einem schönen Wa-gen mit sechs andern Eseln bespannet, gesetzet, undin der gantzen Stadt umher geführet Man hatte ihmauff einem Pult ein gross Buch vorgeleget, und einengrossen Brill auffgesetzet, dadurch er mit starren Au-gen auf das Buch glotzte. Plato und Aristoteles sassen
1) Riedel cod. I, 15 S. 328.
2) Ebeuda S. 390.
3) Püttmann adversaria III, 52 ff.
4) Eine interessante Analogie bietet die päpstlicheStiftungsurkunde der katholischen Universität von Lillein Frankreich, datirt: XVII. Cal. Jauuarii 1877. DerPapst behält sich in derselben das Recht vor, den Kanz-ler der Universität zu ernennen, beruft auf diesenPosten Henri Monnier, Bischof von Lydda i. p. i. undermächtigt denselben zur Verleihung der aka-demischen Grade. Die päpstliche Curie hielt sichhier innerhalb der Grenzen des französischen Gesetzesüber den höheren Unterricht, und es dürfte deshalb dieStiftungsurkunde kaum anfechtbar sein.
in philosophischem Habite neben ihm; Viel tausend be-gleiteten ihn zu Fuss, 2000 zu Pferde. Endlich warder auff einen hohen Ort gestellet und in Gegenwart desgantzen Comitats, darunter etliche Fürsten, und alleChristen der Stadt waren, mit gewöhnlichen Zeichenund Ceremonien zum Doctor gemacht, wobey die Musi-canten sich auffs schönste hören Hessen." s )
■T. M. von Loen schreibt 1752:„Auch sind die Doctori bullati, als Creaturen derso genannten Pfaltzgrafen, insgemein von sehrgeringer Erheblichkeit, und öfters, wie manzu sagen pflegt kaum des Macherlohnswerth."
Christian Fr. Paullini, der übrigens selbst ein Hof-pfalzgraf war, protestirt lebhaft gegen die BezeichnungDoctores bullati, die von Hofpfalzgrafen creirten Doc-toren hätten
„einerley Rechte und Privilegien mit denen, soauf Academien promoviret worden, weil die Aca-demien eben so wohl als die Comites Palatini,alle ihre Gewalt' und Freyheit von der Kayserl.Bulle hätten ")..,.
Dass ein Missbrauch mit den Privilegien getriebenwurde, räumt übrigens Pauliini ein, indem er denselbenverurtheilt.
Sehr übel erging es dem Pfalzgrafen JohannRist mit einer solchen Doctor-Creation, die im ganzenReiche grosses Geschrei verursachte. Er erzählt denFall selbst') in Form eines Gesprächs und ich lasseden Passus hier folgen:
„. . . wie ich dann (sagt Philoklyt) unlängst binberichtet worden, dass mein hochwerther Herr Palatin,ebeu wegen dessen, dass er auss Kayserlicher, vollkom-mener Macht und Gewalt, einen in der HermetischenMedicin hocherfahrnen Mann zum Doctore Medicinae,rechtmässiger Weisse creiret, in einer, droben im Reichwolbekannten Stadt mit etlichen auffgeblasenen Gale-niften in Stritigkeit sey geraten, welches mich wol vonHertzen hat verdrossen. Es verhält sich also, meinlieber Herr Sohn, antwortete der Rüstige, und dieweilich verspiihre. dass sie allerseits Belieben tragen, denrechten Grund hievon zu wissen, wil ich die eigentlicheBeschaffenheit dess gantzen Handels richtig erzählen.
Es ist mir für zween Jahren ein sehr erfahrnerMedicus, von einigen fürnemen und gelehrten Personentrefflich recommendiret und sonders hoch gerühmet, da-benebenst von mir begehret worden, dass ich Kraffthabender Kayserlicher, vollkommener Macht und Ge-walt, denselben zu einem Doctore Medicinae mache undcreiren möchte, worauff ich mich Schrifftlich hinwiederheraufs gelassen, dass wenn es die Person würdig wäre,und dasjenige leisten könte, was von einem rechtschaf-fenen Medico wird erfordert, ich ihme dieses sein ziem-liches Begehren nicht abschlagen könnte noch wolte-Diese meine bedingte Erklährung, ist nun mit allerdankbahrkeit angenommen, und sind mir zugleich vielefürtreffliche Attestata oder Zeugnüss-Schrifften, hoberund ansehnlicher Personen zugeschicket, worinnen sieunter ihrer eigenen Hand und Pettschafft öffentlich be-kennen , dass wolbesagter Medicus solche Citren habeverrichtet, über welche man sich zum höhesten habemüssen verwundern. So habe ich, demnach gegenwärtigkein Examen konte gehalten werden, nit allein wegender Ferne des Weges, (denn wir über die siebentzig
5) Tentzel's Monatl. Unterredungen 1692 S. 336.
6) Tentzel a. a. 0. S. 336 ff.
7) Die alleredelste Erfindung der Gantzen Welt, ver-mittelst eines anmutigen und erbaulichen Gespräches. . . beschrieben und fürgestellet von dem'Rüst ige"-Franckfurt 1667. 12. S. 122.