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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. III. 1.

adel" von dem sogar ein Verfechter desselben JohannMich, von Loen sagt, dass er nur den untersten Graddes Adels ausmache, „auf welchen man sich nicht vielherauszunehmen hat "')

Wir wollen indess auf diesen Gegensatz, der nichtauf einer historischen, sondern einer statistischenGliederung des Adels beruht, und im Grunde eineReaction gegen die Praxis der kais. Kanzlei darstellt,nicht weiter eingehen. —

Im allgemeinen erfreuten sich die Neulinge desBriefadels nicht der Geltung, die sie nach dem Buch-staben des Diploms verlangen konnten. Der Adelsbrieferlangte seinen Nominalwert!! erst durch das Arbeitenvon Generationen.

Ulrich Morhart sagt in seinem Formularbuch (1528):

Keinem ougcbonicn man Wie h°d? cerbient ober per-freit er sey, gejimpt einen (Sbclman jututjen, bey perlicrungfeiner redjtett, es tucre bann , bas er jme cen rattcr mag,ober mit weyben fo nab.e rermanbt, rtib babey auch aneren fo fürnem roer, bas es bem <£bclman on fdnnadjgebürte juleibcn.

Audi in der Titulatur wurde ein Unterschied ge-macht Nach Friedrich Biedrer stand einem Ritter vonaltem Adel der Titel „der Edle Strenge", einem Kitterneues Adels der Titel „der Strenge Veste u zu

Kaiser Ferdinand II. bestimmt in seiner Constitutionfür den böhmischen Ritterstand vom .1. 1629:

Wir wollen auch gnädigst, dass die neu-nobilitirtenPersonen sich gegen den alten Geschlechtern vom Adelmit gebührendem Bespect und also verhalten, dasssie sich weder in der Session noch sonsten über sie er-heben".

Michael Praun 3 ) sagt 1685

„Gleichwie aber ein neuer Edelmann noch ebenkein vollbiirtiger und von vier Adelichen Ahnen erzeugterEdelmann ist; Also thut derselbe wol, wann er sichbescheidentlich auffführet, und nicht eben gleich anfangsalle Adeliche Freiheiten praetendiret oder in allen Stückendem alten vollbürtigen Adel sich wil gleich gehaltenhaben. Und ist ihm an seinem Adel nicht hinderlich,wann er nicht alsobald alle Adeliche Actus völlig exer-ciren kan. Er muss sich in die Zeit nnd Leute schicken."

Auch der ältere Briefadel verhielt sich ablehnend

dem Magistrate der Stadt Stralsund, um Wohlverhaltenswillen, den Adel. König Friedrich extendirte diese Be-gnadigung im J. 1720 dahin, dass die einzelnen Magist-rats-Personen dieser Würde theilhaftig sein sollen.

Die Deputirten der Bitterschaft baten um eine De-claration dahin, dass es mit dieser Würde nicht weiter,als auf einen Collegial- und Amts-Adel des ganzenMagistrats gemeint sein sollte. Durch eine Resolutiond. d. Stockholm 14. Febr. 1724 erfolgte der KöniglicheBescheid „wie sich Ihre Majestät durch die, sowol in1720 als auch itzund beygebrachte Vorstellungen nichtbewogen fänden, von dero der Stadt Stralsund in nurberührten Jahr gnädigst ertheilten Adelsbriefe, dadurchauch denen einzelnen Mitgliedern des dortigen Ratbs-Collegii die adl. Würde beygeleget worden, abzugehen,oder darunter einige Aenderung zu machen. Dochwollten J. K. M. dahin sehen lassen, dass solche Magist-rats- Personen keinen dergleichen Handel en menutrieben, die dem adl. Stande daselbst verkleinerlich undunanständig seyn möchte." Schwartz pommersche Lehns-historie S. 1399 f.

1) Derselbe Schriftsteller sagt: „Nirgends sind diegnädigen Fräuleins gemeiner als in Breslau, denn dafindet man sie auch in denen Kramläden und Härings-buden.

2) Lünig. Reichsarchiv, pars spec. Cont. S. 209.

3) Adeliches Europa S. 157.

gegen die neueren Geschlechter. Paul Winkler (1676)sagt:

„Denn zu geschweigen, dass auch der Stadt-Adelso hochmutig gesinnet ist, dass wer nur 10 Jahre seinenAdels-Brief vor dem andern älter datiret hat, sich schonum ein grosses besser zu sein dünckt und den neurenkeinesweges zumal wenn sie noch etwan darbey imeinem Ehren-Amte sitzen, für seines gleichen hält, wieer denn ohne allen Zweiffei zum öfftern voraus von denCantzeln wird gehöret haben, dass sich ein Neugeadelter

nur Wol Edel muss nennen lassen.....

In Bezug auf die Titular-Barone sagt Caspar Lerchv. Dürmstein t.1628)

„Massen unter einem neuen titulirten Reichs Baroneund Reichs alt freyem gebornem vom Adel, (die OfficiaReichthum, und GÜtter an sein Ort gestellt) kein Ver-ständiger erheblichen Vnterschied finden wird: Ohner-acht mancher an Freyherrns Namen^, oder gedoppeltemWapffen (si quem gloria vexat inanis) sich besondersviel einbilden möchte."

Freilich fehlt es auch nicht an solchen „neuge-backenen" Edelleuten, die ihre Rechte tapfer und sinn-reich zu behaupten wussten.

Martin Opus*) singt im ,1. 1629Ist ferner diess so gut ein starkes Lob erlangen,Bekandt seyn weit und breyt, mit grossem Titel

prangenDer kaum kan auff den Brieff, der Edlen Ahnen

ZahlZerstümmelt und zerhackt umb einen gantzenSaalMit Wappen und Panir in jhrer Ordnung weisen ?Ich ehre deinen Standt: Doch soll ich Dich auch

preisen,So lebe Ritterlich, und lass mich unverlacht,Ob du gleich Edel bist gebohren, ich

gemacht.Als sich Johann Georg Seufert v. Edelsheim(ein vor 1693 Neugeadelter) in die Friedberger Burg-mannschaft aufnehmen lassen wollte und man ihm denBeweis von vier Ahnen abforderte, liess er vier Schildemalen; auf dem einen stand: Dei gratia; auf demzweiten: Caesaris beneficio; auf dem dritten: prineipisdementia; auf dem vierten: propriis meritis. Dieseschickte er statt der Ahnen nach Friedberg.»)

(i. Capitel.I»i»m K«'«-Ii« der Wappenverlelhung.

Dass in der Annahme neuer Wappen im Mittelaltereine Unterbrechung nicht stattgefunden hat, dass neueWappen im 14. Jahrhundert tlieils willkürlich ange-nommen, theils verliehen worden sind, ist nach unserenfrüheren Ermittelungen eine feststehende Thatsache.Das Zeugniss des Bartolus de Saxoferrato hiefür anzu-rufen, ist überflüssig um so mehr, als die Angaben desRechtsgelehrten in ihrer Genauigkeit hinter dem vonuns gewonnenen Ergebnisse weit zurückbleiben.

Das Bedürfniss nach neuen Wappen war ununter-brochen vorhanden, aber das Bedürfniss war in den ver-schiedenen Fällen verschiedenen Ursprunges und darumwaren auch die Mittel dasselbe zu befriedigen ver-schieden geartet.

Wenn es sich darum handelte, einen neucreirtenRitter, der nicht seiner Abstammung nach ein Wappen-genosse war, mit einem Wappen zu versehen, so wurdeihm dasselbe nach alter Art in der Form eines mit dembetreffenden Wappen bemalten Kampfschildes gewährt.

Wollte dagegen ein Wappenherr aus zwingenden

4) Vielguet (Breslau, im Juli 1329).

5) Strieder, hess. Gelehrten-Geschichte IX. S. 12.