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Geschichte der Heraldik. III. 1.
eines Fürsten söhn ein Jungherren: da sich aber dieStend erhöchten, wurden die Freyen kinder Jung-herren genannt: jetz wil ein jeder kuecht bey demAdel Jungherr heissen. Die vnder den Freyen waren,nant man Edelknecht: jr Titel war: dem Erbaren,etc. Jetz nemmen sie den Freyen jren Titel, vnnd wol-len heissen die Edlen Vesten, setzen den Adel an stattder Erbarkeit. Darneben greyffen jetz die Burger vndBauren nach der Jungherrschaft, vnnd steygt jeder-mann auf, niemand trachtet den Adel aufs den ämp-teru, tugenden vnnd frombkeit zuerlaugen, sondern einjeder wil den erben: vnnd so wir hindersich sehen hifsauft' den Grossvatter, so finden wir den Stammen derwar ein Baur." —
Die Institution des Briefadels, welche , wie obenangedeutet, an dieser Verschiebung der Standes-Ver-hältnisse einen wesentlichen Antheil hatte, bewirktenoch etwas viel Wichtigeres: die Umbildung desAdelsbegriffes.
Die Heerschilds-Verfassung beruhte auf dem Grund-satze der Aufrechterhaltung des Standes durch her-kömmliche Lebensweise und standesgemässen Grundbe-sitz. Wurde der Stand nicht in dieser Weise aufrecht-erhalten, so ging er verloren. Darum hatten die herr-schenden Stadtgeschlechter, auch wenn sie von ritter-mässigen Familien abstammten, keinen Antheil amHeerschild, sie gelten auch nicht als Wappengenossen, 1 )obgleich sie ausnahmslos im Besitze eines Erhwappenswaren.
Diese Schranke war nun nicht mehr aufrechtzuer-halten, denn die Institution des Briefadels schuf einenvon dem Gesetze der Aufrechterhaltung unabhängigen,ausserhalb des Lehenverbandes stehenden städtischenAdel, der den Patriciern gegenüber eine subordinirteStellung einnahm. Die alten zum Regimente gebore-nen Geschlechter, deren Angehörige „weder an der Ellenoch an der Wage verkauften, noch an der Mafs schenk-ten" noch ein Handwerk trieben, gelten nunmehr alsalte Adelsgeschlechter.
So wurden von K. Friedrich III. die Muffel -vonNürnberg, als dieselben um eine Vermehrung ihres Wap-pens einkamen, ohne Weiteres als altrittermässiganerkannt; das Diplom d. d. Neustadt an St. Thonias-tag von Kandelsburg (Canterbury) 1450 erlaubt ihnen,das neue Wappen (quadrirt, mit 2 Helmen) „in streiten,in kempfen, in Tornyr und gestehen, zu schimpf undzu ernst und in allen ritterlichen und ehrlichenthaten und Sachen .... als ander Edel und Wappens-genoss leut" führen zu dürfen.
Der Herold Rüxner, ein Lohnschreiher der schlimmstenArt, erhob mit einem kühnen Federzuge die alten Ge-
1) 1398. 23. Septhr. Albrecht Jarstorffer, Landrich-tor in der Grafschaft zu Hirzperch, verkündet, dass aufdie Anfrage des Herzogs Ludwig von Bayern, der per-sönlich erschienen sei, welche des Landgerichts derGrafschaft Hirsperg Freiheiten und Rechte seien ? Folge,Frage, Urtheil und das Recht hierauf ergeben hatten,dass dasselbe ein freies Landgericht war, das von Alteralso je und je wäre hergekommen Seine Rechte be-sagten, dass Niemand daran sitzen solle um Recht zu-sprechen , er sey denn ein Wappensgenoss undder von Alters her beweisen könne, dass er dieses seyund ein eignes Insiegel führe. Würde aber ein oderzwei Wappensgenossen fehlen, so möchte der Landrich-ter, damit das Landgericht nicht müsse abgehen, wohleines Reichs Bürger fetzen, der weder an der Ellenoch au der Wage verkaufe noch an der Maass schenke.G. zu Gaymershaim dez Montags nach Mathey in allerder Mafs alz daz Landgericht war gebefen zu der Speck{Regesta boica XI, 138).
schlechter Nürnbergs zum Range des Turnieradels, in-dem er für sein Turnierbuch das Turnier von Nürnbergerfand, welches in Anwesenheit des Kaisers Heinrich VI.am Sonntag nach Lichtmess 1198 eröffnet worden seinsoll. Rüxner war schon in der Wahl des Datums sehrunglücklich, denn K. Heinrich war bereits am 28. Septbr.1197 in Sicilien verstorben. Er spricht von Turnier-helmen mit Gitter-Visieren die erst gute 200 Jahrespäter aufkamen. Auf diesem Turniere sollen nun auchviele von den alten Nürnbergischen Geschlechtern sichsehen lassen und viel guter Treffen gethan haben. End-lich begleiteten die Nürnberger Geschlechter den Kaisermit vielen Pferden (deren Zahl auf Grund der Futter-zettel! genau angegeben wird!) nach Donauwörth. ZumLohn dafür hat seine Majestät alle Geschlecht, die ihrauf dieser Reis gedienet, mit sondern Gnaden und Frei-heiten von neuem erhoben, also und dergestalt, wennsie sich adelicher Tugenden und Freiheit auch hiefürohalten und gemeiner Bürgerschaft der Stadt Nürnbergihre Händel und Gewerb frei lassen würden, wie sie bisdaher gethan hätten; in solcher Maass habe die kaiser-liche Majestät alle in den adelichen Stand erhebt, undsie von neuem befreiet zu allen ehrlichen und adelichenDingen, dass sie andern adelichen Geschlechten, aufdem Lande wohnhaft, sollten gleich geachtet werden,dass sie auch mit allen rittermässigen Geschlechtenmögen turnieren, rennen und stechen, zu Schimpf undErnst, und sich in allen andern Sachen dem Adel gleichhalten u. s. w.
„Ist fast augenscheinlich" — sagt der RathschreiberJohann Müllner (1624) „dass Rixner den NürnbergischenGeschlechtern vor andern hofieren wollen, dieweil erder Geschlecht in anderen >tädtcn nirgends kein Meldungthut ... Es seyn auch sonsten viel Umstand, so beidiesem Turnier, der Stadt Nürnberg halb erzählt werden,sehr verdächtig."
Die ganze Erzählung des Rüxner ist selbstverständ-lich erfunden. Die Nürnberger Patricier haben wohlunter sich turniermässige Festspiele veranstaltet (sehrzum Missfallen des Landadels), aber den Zutritt zu dengrossen National-Turnieren war ihnen grundsätzlich ver-schlossen.
Die Heilbronner Turnierordnung vom J. 14822) be-stimmt
„Item des ersten der Bürger halb, welcher ausfreyen Willen in einer Statt sitzt, Steuer und Wachtgibt oder beambt ist, und das alles zu thuen verpundtenist, so dem gemeineu eingesefsenen Burger zu thueuseindt, die sollen zu dem Turnir nit zugelassen werdten ;ob aber Sach wer, das einer schürm aus Notturft ge-sucht hett, oder noch suechen mufs, des soll er unent-gellten; welcher auch von dem Adl zu einer Statt be-stellt wirdt und sich nit weiter verpflicht oder handeltedann dem Adl zustehet, soll auch zu dem Turnir nitabgestellt werden."
Die Nürnberger Patricier waren einsichtig genügtdes Lügengewebe Rixners zu durchschauen, die An-gaben blieben aber doch in der Oeffentlichkeit unwider-sprochen, die Chronik des Rathschreibers Müllner, welchedem Turnierbuch ernstlich zu Leibe geht, wurde vomRathe angekauft und lange Zeit geheim gehalten. AmEnde des 17. Jahrhunderts wandte sich sogar der Ratb,gestützt auf die Angaben des Turnierbuchsan den Kaiser Leopold, welcher durch Diplom d. o.Wien 8. Decbr. 1697 a ) „dem Magistrat und dero folgen-den Successoribus in corpore" „den Titel, Praedicat und
2) Frh. v. Gumppenberg, die Gumppeuberger aufTurnieren S. 74.
3) Lünig. Reichsarchiv, Pars. spec. IV. Cont.IL Theil 8. 201 f.