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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. III. 1.

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Brüder Leopold, Christoph, Beruhard, Wolfgang, Wil-helm, Adrian und Aekaz von Wehing:

„und auf dem schilde zwen turnerhelm"1467. Mai 24. Neustadt. Wappenbesserung fürFranciscus Trapolino, Sohn des Paduaner BürgersUbertus de Trapolinis und seine Söhne:

„supra scutum vero huiusmodi galeam ad instarearum, que torneamentis induci solent.

1470 s. d. e. 1. Wappenbesserung für Andreas Geu-der und seine Leibeserben

„vnd den heim desselben ires wappen vnd clemettoder einen turn ierhe Im, des sy sich auch alsander vnser vnd des reichs rittermessig edelleutgeprauchen mügen ..."

1471 Aug. 2. Begensburg. Wappenhesserung lurden Vogt Ulrich.v. Metseh Grafen v. Kirchberg:

„Und auf dem schilt einen toru y r helme."

1482. Aprl. 14. Wien. Wappenbesserung für Veitv. Giech:

„und auf den Schilde ein Tornirshel me" ')

Es handelt sich in den meisten Fällen nicht umVerleihung des Turnierhelmes, da die betreffendenFamilien ein ererbtes Becht auf den Gebrauch dessel-;ben hatten. Von einer Verleihung kann nur in zweimir bekannten Fällen die Bede sein.

K. Friedrich bessert 14G2 Dec. 8. zu Korneuburgdas Wappen des Bichard Kergl und seiner Bruder (zumrittermässigen kleinen Adel Bayerns gehörend): _

„- _ Bicbartn Kergl der mit selbs person m vn-ser purge Wienn, als wir liegst darinne imtsambt vn-serer liehen gemahel vnd vnserin sone durch die yonWyenn vnd ir helffer in irem abfale vnd vergesz irere yde behawrt, belegen vnd geaibeit worden sein, da-durch er auch an seinem leib merkchlich hesehedigt ist,vnd Karin auch Vrban den Kargli seinen brüdern vndwen eeliehen leibseiben ist ir erblicli wappen vnd clei-net mit namen einen schilt vberegk gleich geteilt dasvnder teil rot vnd das Oberteil weisz steende darinneein swarezer per vnd auf dem schild einen helme miteiner roten und weissen helmdeckchen getziert, daraufauch zwischen zwaien püffenhörneu rot vnd weisz einswarezer bere, so sy vnd ire vordem bizhere als andervnser vnd des reichs edelleut zu eren schimpf vnd ernstgefurt. vnd gepraucht haben, mit einem turnierhelmevnd einer guidein oder goltfarhen crone gnediclich ge-eignet getzieret vnd gebessert 2 )

Zu diesem Wappenbrief hemerkt v. Hefner, 3 ) dassauf dem prächtigen Grabsteine dieses Beichart Kergel*w ftarb 311 nerftat in oefterreid; anno bin mccccljroj und(le r zu Seligenthal bei Landshut zur Buhe bestattet^urde, sich kein Spangenhelm, wohl aber em gekrön-ter Stechhelm finde, während auf dem ebendaselbstbefindlichen Grabsteine des 1492 verstorbenen Karl Kerglein Spangenhelm erseheint.

Hie zweite Verleihung: „ _ . „

, 1492 24. Octob. Linz. Adels- und Pfalzgrafen-Bnetfur Johannes Beuchlin: „Scuto autem nummo impositagalea torneamenti." *) . ,..,

erklärt sieh durch die Absicht des Kaisers, einen hone-re n Adelsgrad zu ertheilen. .

, Auch unter der Begierung des Kaisers Maximilian^ im Anfange der Begierung des K. Karl V. wurdem , den Wappenverleihungen das Vorrecht des Turmer-aa els mit grosser Consecruenz berücksichtigt. B )

1) Lünig, spie. sec. I, 196 f.

2) Aus ChmeVs Begestenwerk II, 297.

3) Altbayer. Heraldik §. 312.f) Vergl. oben S. 342.

d ) Hier einige Beispiele. ,„„ , ,

T, In dem Diplom d. d. Lindau 4. Nov. 1496 wodurch*■• Maximilian das alte erbare Herkommen und die nt-

Für jeden Kenner der deutschen Eigenart im Wap-penbrauche war es aber vorauszusehen, dass dieses Vor-recht keinen dauernden Bestand haben werde. Zuerstfing der kleine feudale Adel an sich des Turnierhelmszu bedienen, eine Unsitte, die wir bereits in den baye-rischen Landtags-Händeln erwähnt gefunden haben.

In einem Liede ") auf die Einnahme Begensburgsdurch Herzog Albrecht von Bayern (1486 — 1492) wirddem gehassten herzogl. Sehultheissen Hans Fuxstainervorgeworfen:

649 er tut auch sein sigel gar hoflich zirenmit turnirshelm mit roten schnürenAuf dem kleinen feudalen Adel folgt demnächstder Briefadel, so dass nunmehr der Turnierhelm zumAdels heim geworden ist. Wie in allen anderen Fäl-len so ermangelt die kaiserliehe Kanzlei auch hier nicht,den allgemein gewordenen Gebrauch zu sanetioniren:Es wurde der Spangenhelm als adelicherWappenhelm adoptirt, der Stechhelm zum bürger-1 i c h e n Wappenhelm degradirt.

Es geschah diess gegen 1540. Das älteste mir be-kannte Fall, in welchem der Turnierhelm als adelicherHelm verliehen wurde, ist die Nobilitation des Hiero-nymus Schütz (die Familie hatte von K. Friedrich III.einen Wappenbrief d. d. Frankfurt 8. Febr. 1446 erhal-ten) durch Kaiser CarlV. d.d. Toledo 15. Februar 1539.Trotzdem dass der Turnieradel auf solche Weiseeines ganz legitimen Vorrechtes beraubt war, erhieltsich doch die Erinnerung an seine höhere Stellungnoch lange.

Hund sehreibt in der Vorrede zum I. Tbl. seinesStammenJiuchx (1585).

.,Ih'ss Werck hab ich in zwen Theil oder Büchergetheilt, das erst von den abgestorbnen, das an-der von den noch lebendigen (ieschlechten, dochallein von dem alten Thurnier Adel, soman sonst in gemeyn den hoehen Adelnennet, zu vndersehied dess andern Adels,Dann derselben Stammen zubeschreiben, wäreWeitläufigkeit halb gar nicht zubekommen."Auf die in den obigen Ausführungen geschilderteVerschiebung der Standesverhältnisse zielt Joh. Stumpfin seiner Schweizer Chronik (1606 S. 312 b):

„Allein die Freyen haben jren alten Titel behalten,die Edlen: welcher Titel doch bey vnsern tagen einjeder Edelknecht haben wil Vor zeyten nennet man

terliche Uebung des Arnold Hack von Sul, genvon Thi II anerkannt, wird in dem Wappen des Letz-teren der Helm in einen Turnierhelm verändert.

Erwähnt wird der Turnierhelm in den Wappenbe-schreibungen des Freiherrendiploms für Heinrich vonBrandenstein d. d. Worms 18. Juli 1495; des Wappen-briefes für die Preisinger von Kopfsberg u. Kranwinkeld. d. Innsbruck 10. Decbr. 1497; desgleichen im Frei-herrendiplom des Kaisers Karl V. für die v. W T olfsteind. d. Brügge in Flandern 15. Mai 1522.

Eine Ausnahme will ich nicht, unerwähnt lassen.

Kaiser Maximilian verleiht dem Peter Totzier, lererder Becht folgendes Wappen. „Ainen Schildt vber-zwerch nach der mit gleich getailt vnden gelb vndoben swartz vnd in dem vnndern gelben Zir mit ain,vnd oben im swartzen zwo weifs Kosen nebeneinandermit iren gelben butzen fteende vnd auf dem Schildeein offen h elm geziert mit ainer gelben vnd swartzenhelmdecken darauf ain aufrechte zwifache Flug, hindengelb vnd vornen swartz vnd in demselben fwartzen tauzu mit auch ain weifse Bösen mit Iren gelben butzen."Geben in vnnser vnd des heiligen Keicbs Stat Collenam 9. Decbr. 1512. (Orig. Perg. im German Museum).

6) Liliencron II, 200.