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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. III. 1.

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Ich Sebastian Peyßer. des hochgeb. Fürsten HerzogFriedrichs in Bayern Vormundern Secretary" bekennt:»Nachdem ich vor etlichen langstversehinen Jarn nachAbgang weilennd VtzenMüller genannt B a i r 1 an n detwan wilend des Durchl. hochgeb. Fürsten und HerrnHerzog Georgen in Niederu- und Oberbayern loebl.gedechtnus, Persiuandt, seiner gnaden und gemeinerRitterschaft der Turnieren Silbren Schilldt in Bairnvon seinen Eriben und derselben Mit Eriben damit derdurch Sy nit erbrochen wurde, erkauft vnd bezallt, vndden nachmals dem wolgebornen Herrn Wolf gangenGrauen zum Hag .... auf s. Gnaden begere vnddieweil mir s. g. darum gut worden ist, vberantworthabe, allso hat der jzt genant Gf. Wolfgang zum Hagmir für vnd um denselben Schilt, wie der dann durcheinen golldschmid zuLanndshut in meinem Beysem gewartworden ist 42 Gulden rheinisch guter Landswerung aufheut dato gezahlt (sine loco) Sambstag nach VmculaPetri 1516. >)

So war das Wappenwesen gerade auf dem Boden,aus dem es erwachsen war, fast überall zurückgedrängt.Nur noch die grossen Nationalturniere stellten durchihre Vorschriften über die Verwendung des Wappen-schmucks bei den Turnieren eine lockere Verbindungher, die nicht gerade der Vorliebe für Wappenschmucksondern der Eifersucht zuzuschreiben ist, mit der sichdie Turniergenossen gegen das Eindringen der neuenGeschlechter verwahrten. 2 )

In der Turnierordnung von 1479 wird bestimmt:

Item welicher in den Turnier will, der soll seinenSchildt und Krön unverdeckht führen und u n v e r e n d e r t"n Turnier, welcher das nit thuet, den will man darumbstraffen nach der Turniersgenossen erkandtnus.'

Ferner im Ansbacher Turnier - Abschied von 148j.

Welcher der in die schranken des thurners kumptund sein Cleynet abthut sich nicht will er-kennen lassen, oder dem mau abgeprochen hat,Mit dem mag man es halten vnd schlagen wie voralter des Thurners Herkommen ist.". Es scheint übrigens, dass der Wappenzwang derNationalturniere sich nur noch auf den Helmschmuckerstreckte.

Das letzte National-Turnier wurde 1487 zu Wormsabgehalten. Das Jahr 1487 also ist als dasjenige zubezeichnen, in welchem das alte mit dem Heerwesenverbundene Wappenwesen seinen letzten Halt im ottent-Iichen Leben verloren hat.

Das Wappenwesen war damit nach jeder Kichtunf,

selbstständig geworden, es war auf seine eigenen imsse

gestellt und nur seine innere Notwendigkeit konnte

seine Fortexistenz sichern. A n dieser Existenzberechtigung

l3 t denn auch nicht zu zweifeln.

- ~ipen aut

tragen,

«l uenn auch nicht zu zweitem.

_ Obwohl eine Gelegenheit, das ererbte Wapp

«Chüd und Helm in alter Weise zur Schau zu t

w 1) (Handschrift! Notiz des Herrn Dr. 0. T. v.

fner -)n 2) Seitz Marschall v. Oberndorf schreibt 1399 demR apper v. Rosenharz, er habe erfahren,dass dem Helm»och kein Rosenharts Helm an keinem Theil zu demT Wnay nie kommen ist in diesen Landen und kunüt

____losenharts Helm an Keinem x"°»~---

Tnrnay nie kommen ist in diesen Landen und kunüt

* n den Rittern und Knechten-------nie erfahren * le

D « gewapnet wärest im Schild oder uf Helm. uerl Rosenharz Hess sich darauf von vielen seiner^andsleute Zeugnisse darüber ausstellenoass smVordem und Er Wappens-Genossen" seien auch in i«uebetreffenden Documente die Beschreibung der Wappen«osenharz und Wohnbrechts (dem Geschlechte seiner* u «er) aufnehmen. Kein Zeugniss spricht jedoch davon,dass die v. Rosenharz Turniergenossen seien, (vergi.Urkunden No. 40 u. ff.)

sich nur noch selten, in manchem Menschenleben niemalseinstellen mochte, dachte doch Niemand daran, dassdurch die veränderten Verhältnisse der, durch dieStellung der Wappen in der bürgerlichenRechtsordnung gesicherte Bestand desWappen wesens überhaupt gefährdet werden könnte.Gerade jetzt wurde das Wappenbedürfnis stärker,als jemals früher, der Gebrauch der Wappen verallge-meinerte sich, der Verwendungskreis derselben wurdeimmer umfangreicher.

b. Der Turnierheini.

Gegen die Mitte des löten Jahrhunderts kamenzwei neue Helmgattungen in Gebrauch: zunächst derSchaler, ein Kriegshelm, der häufig auch als Wappen-helm Verwendung fand, ohne jedoch eine dauerndeStellung im Wappenwesen zu gewinnen. Von ent-scheidender Wichtigkeit für das letztere war dagegender Spangenhelm für das Schwert- und Kolben-turnier, fortan der eigentliche Turnierhelmund Wappenhelm der turnierfähigen Geschlechter.

No. 442.

No. 443.

Rosthelm aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrb..nach Warnecke's Handbuch (Taf. XIII.) wo es S. 39 heisst:der Rost ist aus eisernen Spangen und Drähten her-gestellt. Der hintere Theil des Helmes ist von Leder,über welches mehrere eiserne, abermals mit Lederüberzogene Spangen laufen; darüber befindet sichwieder ein Ueberzug von Leinwand, mit einer kreide-