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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. III. 1

No. 440.

stossen werden. Ein unverwerflicher Zeuge, der Ver-fasser der Limburger Chronik, achreibt zum J. 1390:

Item di hundeskogeln fürten ritter unde knechte,burger unde reisige lüde, broste unde glade beingewantzu stormen unde zu stride unde keine tarschennoch Schilde, also daz man under hondertrittern unde knechten gewapent nit eintarschen oder einen schilt enfant."

Die Bewaffnungs-Technik hat fortan mit dem drei-eckigen Schilde nichts mehr zu schaffen, derselbe istzum reinen und für die nächsten fünfzig Jahre zumalleinigen Wappenschilde geworden, seine fernere Ent-wickelung gehört der Wappenkunst an.

No. 441.

Siegel II. B. des Bischofs Zbigniew Olesznicki vonKrackau vom J. 1438. i) Umschrift: figelfom. fbignei. bei.et. apoftolice. sebis gracta. epi. cracootenfts. Das Siegel-bild zeigt die drei Schutzheiligen des Stifts und zwarm der Mitte den heil. Stanislaw, rechts den heü.Wenceslaw, geharnischt, im Mantel, auf dem Haupteden Herzogshut, in der Rechten einen Adlerschild undSchwert, mit der Linken eine Fahne mit dem Adlerhaltend; links ein anderer heiliger Ritter, wahrschein-

1) Vossberg, Siegel des Mittelalters von Polen,Litthauen, Schlesien etc. etc. S. 45 Taf. 25.

lieh St. Georg, im blossen Haupt, geharnischt, imMantel, mit der Linken eine Tartsche (darin ein Kreuz)mit der Rechten eine Lanze haltend. Zu den Füssendes heil. Stanislaus steht ein Schild mit dem WappenDebno, neben welchem rechts der Bischof links ge-wendet kniet.

Hier ist die Tartsche als Kampfschild geradezu inGegensatz gestellt zu dem Wappenschilde des Bischofs.

Als Waffen zum Ernst gebraucht das nächste(15.) Jahrh. die mannshohen Setzschilde oder Bavesen 2 ),welche unten mit eisernen Spitzen versehen sind, mittelstderen sie in dem Erdboden festgerammt werden. DieseSchilde, wenn sie auch wie andere Gebrauchsgegen-stände mit Wappen geschmückt werden, haben für dasWappenwesen keine Bedeutung.

Die zunächst gleichfalls nicht wappengemässigeTartsche ist die Waffe zum Schimpf d. h. zumKampfspiel, welches seine einstmalige Bedeutung alsUebung für den Krieg gänzlich verloren hat.

Die phantastischen Schildformen einer noch späterenZeit glaube ich übergehen zu dürfen.

Der Schmuck aller dieser nicht wappenmässigenSchilde ist ein durchaus willkürlicher.

In einer ebenfalls nur mittelbaren Beziehung zumWappenwesen stehen gewisse als Schild bezeichneteGegenstände, die schwerlich als Waffe benutzt wordensind, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach bloss alsSchmucksachen dienten.

Von einem derartigen Gegenstande ist die Redein der Rechnung des Landschreibers Wolfart Helttampt 3 )über den Haushalt des jungen Herzogs Albrecht vonBayern. Im J. 1392 werden folgende Ausgaben erwähnt:

.... Eodem die (In die Mathei) kaufft vonAlbrechten dem Gastknecht') dem Ernsten, des kunigsvon Vngern Herold zu einem schildt darinnen meinsHerrn wappen seiner Muter vnd di gesellschaft dieNater gesmeltzt was ij markeh vnd vij lot silbers dlmarkeh xij Schi. Pfg. facit iij Pfd. v Schi.

viij

In die Maurity Heinrich dem Goltsmid geben desim zu Riumen was zu demselben schilt schuf meinHerre selb silber

xiiij Schi.

In die Wolfgangi Purkharten dem Goldsmidgeben dy er verdinnet des mols vnd er des kunigs vonVngern Herolde dem Ernsten d e n S c h i 11 halff zuberaitten

x xiiij Pfg.

Von einem ähnlichen Gegenstande handelt dernachfolgende Urkunden-Auszug:

2) Diese Schilde wurden noch um die Mitte des15. Jahrhunderts in der Mark Brandenburg von denMalern hergestellt. In dem Privilegium des KurfürstenFiedrich von Brandenburg vom J. 1463 wird einemjeglichen hausgesessenen Maler die Verpflichtung auf-erlegtalle Jar einen schilt oder bafosenn inunnser kammer reichen und gebenn, als syuns zugesagt und versprochenn haben", (*Baumer, cod dipl. Brandenburg I. 231 f.)

König Christian von Dänemark schreibt 1473 demKurfürsten Albrecht von Brandenburgvmme fremdesvnd selsener geschenkes willeu Schücken Iuwerleue eynen schilt, vns van dem Irluchtigen herenkoninge van Schotlande, vnserm sone, gesant(Riedel cod. dipl. Brandenburg III. 2. S. 95).

Nicht die Schilde überhaupt, sondern nur derschottische Schild war etwas Seltsames.

3) v. Freyberg Sammlung histor. Schriften Bd. HS. 145.

4 N , Albrecht der Gastknecht, Kammerer zu Straubingsiegelt 1402.