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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IL 5.

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Nach der Rückkehr des Herzogs Heinrich bestätigteKaiser Ludwig IV. in einer rhetorisch abgefassten undunter der goldenen Bulle ausgefertigten Urkunded.d. München 12. Decbr. 1337 i), die von seinem Vettergetroffenen Verfügungen.

No. 433.

der Sinn des obigen Passus einigermassen verwirrt.Desshalb ist die wörtliche Uebersetzung bei Stacke ganzunverständlich:Und dieser Hauptburg hat ebenfallsUnser geliebter Vetter, den Namen und die Abzeichendes Wappens und der Fahne des Landes Bayern . . .zuerkannt, deswegen weil die Zeichen seiner Fahne da-rin sollen als der Ehre und Würde Wahrzeichen mach-tig sein, dass sie vor allen anderen Fahnen bei den Zü-gen gegen die Littauer sind die vordersten beim An-griff und die letzten beim Bückzug ..." .

Vossberg legt sich den Sinn der Urkunde wie folgt

zurecht: . TT .. ,.

mit der Bestimmung, dass die Hauptburg die-ses Fürstentums, welcher sein Neffe den Namen unddie Insignien des Wappens und der Heerfahne Baiernsgegeben diese Insignien als ein Zeichen und Vorrechtseiner Ehre und Würde immerdar führen und solcheauf Kriegsreisen gegen die Litthauer vor allen anderenHeerfahnen beim Angriffe die ersten, sowie beim RucK-zuge die letzten sein sollen etc.

1) Böhmer schreibt (1839) in den Reg. Lud. No.1876- Die gegenwärtig allein noch erhaltenenAbschriften deuten auf zwei Originale, eins mit Mo-nogramm und Goldbulle d.d. Monaci XVII non. decem-bris, und eins mit Wachssiegel d.d. Monaci fena sextaante Lucie; beide weichen im einzelnen von einander

ab ___Meiner Meinung nach ist der gedruckte x ext

stark gefälscht oder auch ganz erfunden.« Inzwischenist jedoch das Original der unter der goldenen Bnlleausgefertigten Urkunde im Geh. Staatsarchiv zu Berlinaufgefunden worden. Eine nicht ganz ff 1 ^/ Ab-schrift hat Vossberg 1850 in denMarkis°£n Forschmgen" V, 197 ff. abdrucken lassen. In Stacke s deutscherGeschichte Bd. I (bei 8. 608) ist ein . i acsim.le desPrächtig ausgestatteten Diploms mitgetheüt, tum einAbdruck mit Auflösung der Abbreviaturen, sowie eine

Die Initiale der Urkunde zeigt den Kaiser Ludwig,welcher einem vor ihm knieenden Bruder des deutschenOrdens die Fahne übergeben hat. Das spitz zulaufendeTuch der Fahne enthält die bayerischen Bauten.

Kaiser Ludwig der Bayer schenkt durch Urkunded.d Frankfurt am Himmelfahrtstage (21. Mai) 1338 sei-nem Fürsten und Legaten Jacobus und dessen BruderFenzius, Söhnen des Albertus de Prato (Lunicianae etsacri Lateianensis Palatii Comites) zu ihrem väter-lichen Wappen, welches ein goldener Löweist, die Krone von dem Wappen des Herzog-thums Bayern 2 ).

Böhmer 3 ) giebt von dieser Urkunde folgendes Re-gest: K.Ludwiggestattet den lateranensischen Pfalz-grafen Jacobus und Fencius, dem Löwen, den sie bisherim Wappen führten, die baierische Herzogskrone anzu-fügen", und bemerkt dazu:Theilweise oder ganzunecht."

Ich kann mich diesem Urtheil nicht anschliessen.Das Datum der Urkunde ist richtig, K. Ludwig befandsich am Himmelfahrtstage 1338 in Frankfurt, er zähltedamals das 24. Jahr seines Königthumes und das 11.des Kaiserthumes. Ebenso ist an der Existenz derBrüder Jacobus und Fenzius schwerlich zu zweifeln.Vom Standpunkte der Heraldik können gegen die Ur-kunde Bedenken nicht obwalten.

Vielleicht ist Böhmer durch sein offenbares Miss-verständniss der Urkunde gegen diese misstrauisch ge-worden. Es handelt sich in keiner Weise um diebayerische Herzogskrone, sondern um die rothe Kronedes bayerischen W appenthieres, des golde-nen Löwen.

Die rothe Krone wurde natürlich nicht (wie fälsch-lich angenommen wurde) dem Helme oder dem Schild,sondern dem Wappenthier, dem Löwen aufgesetzt.

Im Jahre 1344 bekennt Graf Johann von Nassauw,Graf Gerlachs Sohn, nachdem ihme Graf Johann zuKatzenelnbogen von Lieb und freundschaft wegen denKatzenelnbogischen Helm zu führen vergönnt, dass erdenselben allein sein Lebtag haben und führen solle unddass nach seinem Absterben seine Erben und Nachkom-men solchen Helm nimmermehr fuhren sollen ').

Siegel IV. B. 1 des Grafen Johann I. von Nassau-

zuweilen fehlgreifende Uebersetzung beigefügt. Die Ur-kunde ist aus allen äusseren Gründen für echt zu hal-ten. Ein Verdacht gegen den Inhalt ist zwar aus-gesprochen, aber nirgends begründet worden BöhmersUrtheil würde ohne Zweifel ganz anders ausgefallensein, wenn er das Original gekannt hätte.

2) Siehe Beilage No 12.

3) Begesten Kaiser Ludwigs des Bayern S. 119.

4) Helfrich Bernh. Wenck, hessische Geschichte Bd. I(Urkundenbuch) S. 177. Die Urkunde ist verloren ge-gangen. Derselbe Autor schreibt I (Geschichte) S. 457:

Das gute Vernehmen das hier noch zwischen den Gra-fen Johann I von Katzenelenbogen und Johann vonNassau bestanden zu haben scheint, änderte sich balddurch entgegengesetzte Staatsverhältnisse. Eben des-wegen muss es wohl Johann II von Katzenelenbogengewesen sein, der 1344 dem Grafen Johann von Nassaulebenslänglich den KatzenelenbogischenHelm zu führenvergönnte, vermuthlich, weil letzterer damals im Besitzder einen Hälfte des Schlosses Katzenelenbogen war.Diese Freundschaft gab bald darauf zu einem engernBündniss Anlass, wodurch die Brüder Johann und Adolfvon Nassau gedachtem Grafen von Katzenelenbogen dreiJahre lang gegen alle seine Feinde beizustehn verspra-chen (134G).