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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. II. 5.

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sind: blau mit goldenen Schindeln bestreut, dazwischender goldene Löwe des Wappens Nassau.

No. 432.

Merkwürdig ist der Umstand, dass die Grafen esfür nöthig gehalten haben, sich diesen Helmschmuckverleihen zu lassen, da doch kein Grund abzusehenist, welcher die Grafen verhindern konnte, denselbeneigenmächtig anzunehmen, dass sie die Belehnungangenommen haben mit jener ganz ungewöhnlichen Ein-schränkung der Vererbung nach dem Rechte der Erst-geburt !

Da die Pfalzgrafen an dieser Einschränkung garkein Interesse haben konnten, so liegt die Vermuthungnahe, dass die Einverleibung dieser Einschränkung inden Lehenbrief auf den Wunsch der Grafen von Nassauselbst geschehen ist.

Gerade darum, weil der neue Helmschmuck demalten Stammwappen entnommen war, konnten die GrafenAdolf und Johann den anderen Linien ihres Geschlechtesgegenüber ein ausschliessliches Recht auf denselbennicht behaupten. Um das Kleinod an ihre Liniezu binden wählten sie die Form der Belehnung, diesich denn auch als wirksam erwiesen hat.

Wappenerwerb durch Schenkung.

Um das Ende des 13. Jahrhunderts besass das Bis-timm Gurk ein Wappen, welches uns in der ZüricherWappenrolle aufbehalten ist: in t-ilber auf rothem Schil-desfuss ein blauer Thurm.

Dem Bischof Heinrich von Gurk (1299-1326) wardieses Wappen zu bescheiden, er wandte sich an denRömischen König Albrecht um von diesem ein demSalzburg'schen ähnliches Wappen auszubringen. Derertheilte Wappenbrief dd. Wien 11. Januar 1303 1) sagtausdrücklich, dass die Gurker Kirche hucusque signumarmaturae minus notabile habuit; der König schenkt,gestattet und übergiebt lindulgemus, concedimus et tra-dimus) dem Bischöfe, dessen Nachfolgern und der Gur-ker Kirche armaturae signum inferius denotatum innostris et Sacri Romani Imperii expeditionibus et cu-riis et alibi, ubi fuerit opportunum, in vexillo et clipeodeferendum, videlicet elypeo et vexillo diametraliter di-viso, ita quod ad hastam sit leo aureus vel claucus innigra superflcie, et in parte reliqua sit color albus etruteus secundum latum aeqnaliter condivisus.

Die Urkunde ist in Ausdrücken verfasst, die derZeit durchaus angemessen sind 2 ); namentlich der Um-

1) Vergl. Urkunde No. 5.

2) Fürst Hohenlohe hat mit dem kurzen Böhmer'-schen Regeste vor sich und der Autorität dieses grossenGelehrten unbedingt folgend - die Urkunde für ge-fälscht gehalten. Auch ich habe vor ca. 11 Jahren undso lange später dieselbe Ansicht vertreten, bis ich fürden Zweck des vorliegenden Werkes einer Abschriftder Urkunde bedurfte. Die genaue Prüfung des Inhaltsund das Licht, welches das Schriftstück im Rahmen der

stand, dass das Wappen als Fahnenbild beschrie-ben (ad liastam!) ist, stellt eine charakteristische Ue-bereinstimmung mit der Züricher Wappenrolle her.

Das Salzburger Erzstiftswappen ist ersichtlich zumVorbild gewählt: die vordere Hälfte des Schildes zeigtjedoch das Widerwappen von Hohenstaufen, die hin-tere Hälfte ist auf die einfache Theilung zurückge-führt.

König Johann von Böhmen erklärt zu Breslau am9. August 1339:der ehrwürdige Vater, Herr Nicolaus,Bischof von Trient, unser geliebtester Freund hat unsvorgestellt, dass seine Kirche kein eigenes Wappen be-sässe, mit dem er im Bedürfnissfalle (necessitatis tem-pore) seine und der genannten Kirche edle Ministerialen,Ritter und Vasallen bewappnen und ein Banner auf-richten könnte. Darum hat uns der Bischof gebeten,dass wir ihm, seinen Nachfolgern und der Kirche Trientdas gegenwärtig vacante Wappen des heiligenMärtyrers Wenceslaus, des glorreichen Patrons unseresKönigreichs, schenken möchten."

Der König entspricht diesem Wunsche: er schenktdas niebesiegte Wappen des heil. Wenceslaus, wie esam Schlüsse des Privilegiums gezeichnet sei, in GottesNamen dem genannten Bischof, dessen Nachfolgern undder Kirche Trient. Und da die Kirche von Trient denEinfällen der Feinde ausgesetzt sei, wie die Fahne demPfeile (velut signum ad sagittam) und die Bischöfe invergangenen Zeiten durch die Gewaltthätigten der be-nachbarten Edlen und Machthaber geängstet wordenseien, so verspreche er dem Bischof und dessen Nach-folgern sowohl von wegen der Vogtei als des er-wähnten Wappens wegen seinen und seiner Nach-folger, Herzöge von Kärnthen und Grafen von TyrolSchutz 3).

Die Grafen von Tyrol waren Kirchenvögte vonTrient. somit hatte Böhmen als damaliger Inhaber derGrafschaft Tyrol die Vogtei, von welcher am Schlüsseder Urkunde die Rede ist. Bischof Nicolaus war eingeborener Unterthan des Königs von Böhmen. Mark-graf Karl von Mähren später Kaiser hatte alsRegent von Tyrol den Domdechanten Nicolaus von 01-mütz 1338 zum Bischof von Trient ernannt. Die An-hänglichkeit des Bischofs Nicolaus an das böhmischeKönigshaus, die Verehrung, die er für den Schutzheili-gen Böhmens hegte, erklärt hinreichend den Umstand,dass er sich um das vacante St. Wenzels-Wappen be-mühte: den brennenden schwarzen Adler im silberneuFelde *). Dieser Adler bildet denn auch bis heute dasWappen des Bisthums Trient

Ich schliesse hier diejenigen Fälle einer Wappen-schenkung an, die ersichtlich keineD andern Zweck ha-ben als den einer Ehrenbezeugung oder der Errichtungeines äusserJichen Zeichens eines abgeschlossenen Freund-schafts-Bundes.

Bischof Bruno von Brixen giebt am 2. Februar 128Gseinem Neffen Conrad, dem Sohne seines Bruders, desGrafen Konrad sei. von Kirch berg mit Zustimmungseiner Chorherren (Domcapitel) und Dienstmannen,un-ser Kleinod von unserm Helme, die weisse Infel mitzweien Zöpfen und jede Spitze geziert mit einem Buschvon Pfauenfedern, als wir sie in des Reiches Dienst undin unseres Gotteshauses Kriegen ohne Widerspruch ge-führt haben, 36 Jahre oder mehr." Zu einer Gezeug-

Entwicklung des ganzen Wappenwesens empfing, hatmich jene Ansicht als eine vollkommen irrige erkennenlassen. So manche ex lacuna geschöpfte Meinung hatzurücktreten müssen, seit sich im Laufe meiner For-schungen eine Lücke nach der andern schloss!

3) Vergl. Urkunde No. 13.

4) Vergl. S. 249.