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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. II. 5.

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rechte Erben das Kleinod führen sollen, ist augen-scheinlich im Interesse des Burggrafen gestellt.Diese Annahme bestätigt eine zweite, von Leutold vonRegensberg am 9. Septbr. 1317 ausgestellte Urkunde,worin er dem Burggrafen volle Gewalt giebt:zurechten um den Helm, dass ich ihm gunnen han, mitmir zu führen, als ob ich selber zugegen wäre, wennman darum rechten sollte, mit allen denen, die den Helmführen wollten wider Hecht." 1 )

Diese Urkunde klärt den Zweck des Kaufs, wenner nach den obigen Erläuterungen noch zweifelhaft seinkonnte, vollständig auf. Burggraf Friedrich IV. wargewillt, gegen diejenigen, welche das Brackenhauptwider Recht führen wollten, klagbar zu werden under Hess sich von Leutold v. Regensberg die Vollmachtgeben, dass er auch in dessen Namen klagen durle,als ob er selber zugegen wäre. .

Diess dürfte denn auch der Grund sein, aus demder Burggraf davon absah, eine beliebige andere Helm-zier aus freier Wahl anzunehmen. Es lag ihm daran,über den neuen Helmschmuck Brief und Siegel zuerhalten und klagb ar e s Rech t an denselben zu ge-winnen.. ,

In dem Kaufbriefe von 1317 ist die Tinctur desBrackenkopfs nicht angegeben, dagegen gilt als soicnespäter und noch heute: schwarz-weiss quadrirt. Uiess»t jedoch nicht die ursprüngliche Farbe. In der Zü-richer Wappenrolle ist der Brackenkopf von Gold mitrothen Ohren, genau so wie im Wappen der von

Krenkingen Nr. 147. Ebenso beschreibt Peter Su-chenwirt den Helmschmuck des Burggrafen Albrecniv °n Nürnberg (f J8H1). , .,

Von golde reich ein praken hauht

Sach man dar ob erscheinen

Tzway orn von rubeinen

Sein tzungen recht also gestalt.T Aus dem Siegel desselben Burggrafen Albrecht vomJ. 1348 2) ersehen wir übrigens, dass die Sphragistik über

NO. 428.

** interessanten Streit uns keine Aufschlüsse gewäh-^kann, weil hier der in W irklichkeit getunrin elin noch nicht aufgenommen ist.

1) Vergl. Urkunde No. 7. __ p Cllche

,*) Monumenta Zollerana II, !»' R «

'»danke ich dem Kgl. Geh. Hansarchiv zu Berlin.

Was den Fortgang dieser Sache betrifft, so über-springen die Urkunden einen Zeitraum von mehr als60 Jahren. Indess wissen wir aus anderen Quellen, dassdie bei dem Kaufe des Brackenhaupts getroffenen Vor-sichtsmassregeln unwirksam waren. Nicht bloss die Gra-fen von Oettingen, sondern auch die Abkömmlinge derBurggräfin Anna (Schwester Friedrich IV.) aus ihrerEhe mit dem Grafen Emicho von Nassau a ) und dieschwäbischen Grafen von Zollern eigneten sich das Bra-ckenhaupt an.

Bei der schwäbischen Linie kommt das Bracken-haupt zum ersten Male auf dem Helmsiegel des GrafenFriedrich von Zollern,den man nennet den JungenRitter" an einer Urkunde des J. 1354 vor. 4 )

Mit den Grafen von Oettingen (directen Nachkom-men des Grafen Ludwig V ) kam es wirklich zu Strei-tigkeiten. Dieselben zon-en sich bis zum J. 1381 hin,in welchem die Betheiligten den Spruch eines Schieds-gerichts ausbrachten, welches aus den Pfalzgraf'en Ste-phan. Friedrich und Ruprecht dein Jüngsten, Herzögenin Bayern und dem Landgrafen Johann v. Leuchten-berg bestand. Die Schiedsrichter fällten die Entschei-dung, dass die Grafen von Oettingen den Helm führensollten, wie bisher, jedoch mit dem Unterschied, dasssie auf den Ohren des Brackenkopfes den Schrägen,als sie im Schild gewappnet sind, sichtiglich unddass jeder strich des Schrägen völliglich eines Fingersbreit sei, ewiglich führen sollen 5 )

3) Oetter theilt im III. Vers. S. 198 ein Siegel mitder Umschrift S. Heinrici. Cumit De Nassavwe mit,welches sich im Ansbacher Archive befunden habe. Das-selbe zeigt den Nassauischen Schild, auf welchem derHelm mit einem Brackenkopfe steht. Graf Hein-rich ist der Enkel des Grafen Emicho von Nassau (f um1347), welcher mit Anna, Burggrafin von Nürnberg ver-heiratet war.

4, Vergl. Anmerkung 2 (I, 190).

6) Vergl. Urkunde No 31.

In v. Mayerfels Abc. S. 1B3 ist der Thatbestanddes Helmstreites zwischen den Burggrafen von Nürn-berg und den Grafen von Oettingen gänzlich falschvorgetragen. Der Anlass des Streites wird nämlich soangegeben, dass Graf Friedrich von HohenzollernseinHelmkleinod, den besagten Brackenkopf, im J. 1317 anLuthold von Regensberg und dessen Erben" verkaufthabewodurch zugleich ein arger Streit mit den Oet-tingen," welche heutzutage noch den nämlichen Bracken-ckenkopf führen angeregt wurde." Herr v. Mayerfehlhat also die (wie er selbst sagt)zumeist noch vorhan-denen Urkunden über die für die Heraldik gewiss höchstinteressante Streitigkeit" gar nicht gekannt und dochFolgerungen daraus gezogen! Selbstverständlich istAlles unrichtig, was er über diesen Punkt sagt. Mansieht daraus, wie gefährlich es ist, aus Urkunden Fol-gerungen zu ziehen, die man gar nicht kennt. v. M.beruft sich übrigens auf lief ers Siehmnchtr I. 12.