Geschichte der Heraldik. II. 5.
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No. 346.
bemerkt i), dass die rittermässige Stellung hei Claus v.Bismarck durch Beifügung vou armiger ^Knappe) ur-kundlich seit 1353 anerkannt wurde. Unter Berück-sichtigung der damaligen Bräuche ist jedoch aus derBezeichnung armiger zu folgern, dass schon der Vater"es Claus Ritter gewesen ist. Denn nicht die Ritter-inässigkeit, sondern die Bitterwürde wurde damalsverliehen, die Rittermässigkeit wurde ausschliesslichöur durch die Ahstammung von einem Ritter erworben.Die Bezeichnung armiger beweist also klärlich, dassClaus schon von Gehurt rittermässig gewesen ist.
No. 347.
Die bürgerliche Linie der Bismarck führt ein Wap-pen, welches unverkennbare Anklänge an das Wappenihrer adelichen Stammgenossen aufweist, wie das obigeSiegel No. 347 des Bürgers Gerhard oder Gercke Bis-marck an einer Urkunde des Jahres 1409 darthut: ein Quer-balken, begleitet von drei (2,1) Kleeblättern. Auf demHelm zwei Hörner. Die ältesten Siegel der von Bis-marck sind auf Taf. 5 wiedergegeben. —
Die inneren Veranlassungen von Wappenänderun-Sen sind solche die aus der Entwicklung des Wappen-Wesens seihst entspringen. Die Vorliebe für Neuerun-gen z. B. für zusammengesetzte oder redende Wappenhat viele Änderungen veranlasst.
So bedeutungsvoll im Allgemeinen das ererbte Wap-pen für den Inhaber geworden war, so entschiedenmacht sich in einer nicht unbedeutenden Zahl von Päl-le n ein Ungenügen an demselben bemerkbar. Das Wap-Pen, welches für den Vater oder Grossvater, der es er-
fand, ein Spiegel seiner Denkungsart gewesen war,ist es für den Sohn oder Enkel nicht mehr. Und dochist das Bedürfniss nach solchen, den persönlichen Nei«gungen oder Verhältnissen angepassten Wappen nochstark vorhanden. Der Humor oder die Laune 2 ), dieNeigung zur Mitmachung herrschender Moden oder zurBenutzung neuer heraldischer Bilder heischte nach einerVeränderung des ererbten Wappens.
Die Entwicklung des Wappenwesens im Kleinenzeigt uns die Wappengeschichte des gräflichen HausesHenneberg zu der Zeit, da Graf PoppoVII. Regiererdesselben war. Dieser Herr war in zwei Fällen einerder Ersten, welche aus der allgemeinen Entwickelungdes Wappenwesens die Nutzanwendung für ihr Familien-wappen zogen.
Das Wappen, welches Graf Poppo VII. ererbt hattewar ein einfacher Adler. Da viele benachbarte Grafen-und Herrengeschlechter denselben Wappenvogel führten,ist es erklärlich, dass Graf Poppo geneigt war, das er-erbte Wappen neuzugestalten. Kaum waren die ge-theilten Schilde aufgekommen, da bediente sich derGraf, jedenfalls im Einverständniss mit seinem BruderOtto (dem bekannten Minnesänger) der sich meist vonBotenlauben nannte, jenes Hülfsmittels der Wappen-kunst. Graf Poppo führt zuerst in seinem runden 3 )Siegel 4 ) vom J. 1212 einen getheilten Schild, darin obenein wachsender Doppeladler, unten geschacht. 5 ) Das-selbe Bild enthält das schildförmige Sig IV A. 1. seinesBruders des Grafen Otto von Henneberg (Botenlanbenjan einer Urkunde des J. 1231 im Archiv Würzburg 0 ).
No. 348.
Dem ererbten Adler wurde also ein zweiter Kopfbeigesetzt. Dass die Schachirung das heraldische Bildvon Mauerwerk ist, habe ich oben (S. 166ff) dargethan.Merkwürdig ist nun, dass von dem Mauerwerk des
1) Siegel der Mark Brandenburg S. 13.
2) Im Elsass hatte man für dieses Bedürfniss eingutes Ventil dadurch geschaffen, dass man den Helm-schmnck der Willkur des Einzelnen freigab. Vergl.S. 258.
8) Auch in diesem Punkte ist er seinen Zeitge-nossen vorangeschritten. Vergl. was S. 73 über dieGeschichte der schildförmigen Siegel gesagt ist.
4) Abgebildet in Ledebur's Adelsarehiv. I. Taf. 5.
5) Conrad von Mure, welcher sagt:Hennenberg ruhet et candet, niveo quoque detur.IJigra biceps aquila, que dimidiata notetur
tingirt also den Doppeladler schwarz in Silber, dieSchachirung roth-weiss.
6) Fürst Hohenlohe, sphrag. Aphorismen. S 24',No. 72.Das Gliche verdanke ich Sr. Durchlaucht.