Druckschrift 
Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
Seite
266
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

266

Geschichte der Heraldik. II. 5.

Das neue Siegel des Burggrafen Courad ist dess-wegeu von besonderem Interesse, weil in der Umschriftdesselben der Titel com es in Zolre zum ersten Malefortgelassen ist. Es ist augenscheinlich mit derBestimmung hergestellt, dass es demnächst aufden gleich na migenjiingereren Sohn des Burg-grafen Conrad überzugehen habe, der denn auchdas fragliche Siegel in der Folge — wohl schon zuLebzeiten des Vaters — führt. Damit ist auf den Erbender Grafschaft Abenberg nicht das von dem BurggrafenFriedrich im J. 1246 angenommene geschmälerte, son-dern das volle burggräfliche Wappen übergegangen.Bald darauf wird sogar Conrad der Jüngere bis zuseinem im Jahre 1314 erfolgten Ende alleiniger In-haber dieses Wappens.

Burggraf Conrad I. traf im August 1260 Vorbe-reitungen 1 ), die darauf schliessen lassen, dass er seinEnde herannahen fühlte. Sein Nachfolger Friedrichhatte bis dahin bei seiner Gemahlin nur Töchter ge-wonnen und schien der Hoffnung auf männliche Nach-kommenschaft entsagt zu haben. Schon im Jahre 1262beginnen seine Bestrebungen, die Nachfolge in dieLehen seinen Töchtern mit Uebergehung seines BrudersConrad zu sichern, ein Vorhaben, das bezüglich derReiehslehen durch den trostlosen Zustand des Reichsnicht sehr begünstigt wurde.

Am 28. Mai 1267 war König Conradin mit seinemVormund Herzog Ludwig dem Strengen von Bayern inKadolzburg und beide ertheileu der Gräfin Maria vonOettingen, Tochter des Burggrafen Friedrich, die Even-tualbelehnung über das Burggrafthum, falls Friedrichohne männliche Erben sterbe.

König Conradin sagt: „tarn Burgraviatu, quamomnibus aliis feodis, que dictus Fr. Burgravius ab Iin-perio Romano tenet .... infeodavimus. . ."

Herzog Ludwig begründet seine Berechtigung frag-liche Lehen zu ertheileu wie folgt: „cum vacante Im-perio Romano omnes feudorum collationes sive ordina-ciones jure dignitatis officii nostri, quod ab Imperiotenemus, ad nos pertineant indifferenter." Beide Fürstendienen sich gegenseitig als Zeugen. Im Zusammenhangmit dieser Hauspolitik des Burggrafen Friedrich,der möglicherweise auch die Befürchtung hegte, dassdas bisherige den Hause der Hohenstaufen hauptsäch-lich entlehnte Wappen ihn als einen Vasallen des-selben erscheinen lassen könnte, bringe ich den Eut-schluss, das Löwenwappen ganz zu verlassen.

Zu berücksichtigen ist hiebei, dass Friedrich, ob-gleich er nur den Titel als Burggraf führte, durchweise Politik und die Gunst des Glückes über einenBeichthum und ein Gebiet verfügte, das an Umfang undBedeutung das Burggrafthum sehr weit überragte undmit diesem nicht zusammenhing. Auch dieser Umstandrechtfertigte das Aufgeben des unter anderen Umstän-den'angenommenen Wappens.

Burggraf Friedrich wählte den schwarz-weiss qua-drirten Schild, den sein Vetter Graf Friedrich vonZollern schon seit 1248 im Siegel führte.

gravius ejus filius et nobilis domina Elysabeth, ejusFrederici uxor etc." Die Sache, welche für die Diplo-niatik von Interesse ist, verdient näher erforscht zuwerden.

1) Eine Urkunde von diesem Jahre, gegeben inCastro A b e n b e r c h, in die sancti Oswaldi Regis be-sagt: Nos Cunradus Burggravius de Nuren-b e r c h . . . . attendentes quoque quod, nisi restituaturablatum, non dimittitur peccatum : . . . . dedimus ipsis(fratribus Monasterii Halsprunensis) cum consensu Cun-radi filii nostri, omnia bona nostra que habuimusin Veltbrech etc.

An Urkunden des Burggrafen Friedrich kommt derSchild 1265 2 ) zum ersten Male vor (Vergl. das späterunter No. 427 abzubildende Siegel).

Inzwischen lasse ich ein späteres, kunstvolleresSiegel desselben Burggrafen (an einer Urkunde des J.1290) hier folgen 8 ):

No. 343.

Merkwürdig ist es, dass schon Conrad von Murediesen Schild den Burggrafen von Nürnberg zueignet :Nurenberg quadripartiti presigne prioreAlbum preponens. sed nigrum subteriore.Dieser Wappen-Sammler hat wohl zum Theils Herolds-lieder und Sagen, mündliche Mittheilungen, benutztgrossentheils aber auch aus persönlicher Kenntniss wirk-licher Fahnen und Kampfschilde geschöpft. Besondersdas Gebiet der Grafen von Zollern lag seiner HeimathZürich so wenig entfernt, dass man ihm in seinen be-züglichen Anführungen kaum misstrauen darf. Wennman berücksichtigt, dass im Wappensiegel damals inder Regel nur ein Wappen zur Erscheinung kam, währendin der Wirklichkeit eine ganze Menge Wappen zur Schaugetragen werden konnten (Vergl. Abschn. 3 Capitel 8),so wird man wohl glauben, dass die Burggrafen schon

2) Erhalten ist es lediglich an der Urkunde vom28. Juli 1265, wodurch er und seine Gemahlin Elisabethihre Stadt Baierrut und ihre Veste Chadolspurch demStift Ellwangen zu Lehen auftragen mit der Clausel:„filiam nostram Mariam et coniugem suum Ludwicum,filium nobilis viri Comitis Lvdwici de Otingen, in omnieodem feodo heredes nobis instituentes".

Es kommt jedoch wahrscheinlich schon früher vor,denn der Nürnberger Geschichtsschreiber Johann Müllnersagt im Hinblick auf eine Urkunde vom 23. März 1265:

„zu vermuthen, dass Konrad dem Friedrich im Altervorgangen, sintemalen der Konrad in seinem Siegel,welches loco digniore angehängt, des BurggrafthumsWappen, nämlich den Löwen mit der roth and weissenFärb am Rand des Schilds, der Friedrich aber dasschwarz und weiss quartirte Zollerische Wappen führen.

Die Vermuthung Müllner's ist jedoch unbegründet.Konrad's Siegel hängt nur desshalb an erster Stelle,weil er Aussteller der Urkunde ist.

3) Manumenta Zollerana II, 201. — Das Glicheverdanke ich dem Kgl. Geh. Hausarchiv zu Berlin.