Geschichte der Heraldik. II.
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scheiden, theils auch, um eine Beziehimg des Wappenszum Burggrafthum herzustellen.
Diese Composition gefiel dem Grafen Friedrich vonZollern — des Burggrafen Bruder — so wohl, dass erdas Wappen der Grafschaft Zollern nach jenem Vor-bilde umformte. Wir sehen das erneuerte Wappen bereitsin einem Siegel (No. 342) des Grafen Friedrich vom Jahre12411), dann noch einmal 1251:
Die Farben dieses »Wappens hat uns der vortreff-liche Conrad von Mure in folgender Beschreibung auf-bewahrt :
Z Olren stat niveo rufus leo margine latoGilvis atque nigris octo spaciis variato.Der Lowe ist roth in Silber — das alte Erbwappender Grafen von Zollern — die Einfassung von Gelb undSchwarz gestückt.
Wir kehren nun zum Burggrafen Conrad zurück,■welcher wahrscheinlich durch seine Vermählung mit derErbtochter, seinem Hause die Grafschaft Abenberg imNordgau verschaffte. Hiemit stimmt vortrefflich, dassdes Burggrafen älterer Sohn Friedrich schon zu Leb-zeiten des Vaters, wahrscheinlich bei Gelegenheit seinerVermählung mit der Gräfin Elisabeth von Meran in denBesitz der Grafschaft Abenberg trat. Noch am 20. März1246 hatte Burggraf Conrad eine Urkunde mit seinemzweiten, seit 1240 nachweisbaren Siegel besiegeln lassen.Am 1. Mai 1246 gestatten Conradus et Fridericus deigratia Burgravii in Nurenberhc ihren Ministerialen 2 )und übrigen Leuten, an das Kloster Heilsbronn Ver-mächtnisse zu thun. An der betreffenden Urkunde hängtau erster Stelle das oben (S. ±6i No. 341) mitgetheiltedritte Siegel des Burggrafen Conrad; an zweiter Stelledas Siegel Friedrichs mit der Umschrift: „S. Bvrgravii(Fri)de(rici de Nvren)ierc et de Abinberc." Dasschildförmige Siegel enthält den gekrönten Löwen ohnegestückten Rand, das auf das Burggrafthumbezügliche Heroldsbild ist also aus dem WappenFriedrichs fortgelassen.
Die Aenderung, welche Burggraf Conrad mit seinemSiegel vornahm, dürfte veranlasst worden sein durchden Umstand, dass das ältere Siegel auch in den An-gelegenheiten der Grafschaft Abenberg verwenden wor-den war und zur nachträglichen Ausfertigung von Ur-kunden hätte benutzt werden können.
Als Herr der Grafschaft Abenberg wird BurggrafFriedrich durch eine Urkunde des Römischen KönigsHeinrich (Raspe) gekennzeichnet Im Lager bei Nürn-berg, Januar 1247 weist dieser dem Gottfried von Sulz-bürg jährlich 40 Mark Silber aus dem Amte Berngauan, quas ipssi Fridericus junior Burcgravius de Nuren-" e rg assignabit. Da der hohenstaufische Finanzbeamtein Nürnberg (Butigler) dem „Pfaffenkünig", welcherNürnberg vergeblich belagerte, nicht gehorchte, so über-trug er jenes"Geschäft dem Burggrafen Friedrich, weildas Amt Berngau in der Nachbarschaft der GrafschaftAbenberg geregen war.
Nach der im J. 1246 ersichtlich werdenden Erb-folge-Ordnung sollte ohne Zweifel der jüngere Sohn,der wie sein Vater Conrad hiess, nach dem Tode desLetzteren, in das Burggrafthum und den Besitz derHerrschaft Kadolzburg nachfolgen.
Diese Bestimmungen wurden durch den im J. 1248Juvermuthet eintretenden Tod des Herzogs Otto von■"leran, durch welchen sich seinem Schwager, dem Burg-
1) Monumenta Zollerana I. 63. — Das Gliche ver-danke ich dem Kgl. Geh. Hausarchiv zu Berlin.
2) Auch die Herrschaft Kadolzburg, die zur Graf-schaft Abenberg nicht gehörte, sondern alter, wahr-scheinlich schon von den Grafen von Ragze ererbterAUodialbesitz war, hatte zahlreiche Ministerialien.
grafen Friedrich die Aussicht auf eine reiche Erbschafteröffnete, durchkreuzt.
Burggraf Conrad Hess sich am 24. Februar 1249im Lager bei Ingelheim von dem Römischen KönigeWilhelm von Holland, die Reichslehen des verstorbenenHerzogs von Meran und des Pfalzgrafen Rapoto vonBayern (Schwiegersohn des Burggrafen Conrad) ertheilen.Als Erbtheil fiel dem Burggrafen Friedrich die Stadtund das Gebiet Bayreuth zu, deren Werth im J. 1251noch bedeutend erhöht wurde durch die Burg Creussen,mit welcher der erwählte Römische König Conrad aufBitten des Burggrafen Friedrich „eiusque uxoris, karis-sime neptis nostrae" jenen belehnte. Dieser bedeutendeGebietszuwachs, der dem Burggrafen Friedrich unmittel-bar zufiel, gab Veranlassung zu einer Aenderung derErbfolge. Die Grafschaft Abenberg wurde dem jüngeren,damals wahrscheinlich noch 'unmündigen Sohne Conrad,und Friedrich zum künftigen regierenden Burggrafenbestimmt.
Diese neue Ordnung wird schon im Jahre 1254 er-sichtlich. Burggraf Friedrich besiegelt in diesem Jahreeine Urkunde seiner Schwester Adelheid, der Wittwedes Pfalzgrafen Rapoto von Bayern mit dem oben (S. 94No. 48) mitgetheilten Siegel, welches den unge-schmälerten burggräflichen Schild enthält.
Im J. 1255 und 1256 wurde das Meranische Erb-theil in der Grafschaft Burgund realisirt. Bei diesenVerhandlungen ist Burggraf Conrad (der Vater) stetsin hervorragender AVeise betheiligt, was sich durch denUmstand erklärt, dass das Privilegium des Königs Wil-helm vom J. 1249 auf seinen Namen lautete.
Im Juli 1255 sind beide Burggrafen in Strassburgund verkaufen ihre Rechte in der Grafschaft Burgundund in Frankreich mit Ausnahme der Voglei von Bisanzfür 7000 Mark Silber an den Pfalzgrafen Hugo vonBurgund. Ein weiterer Theil ihrer Rechte wurde zurAussteuer von Friedrichs Tochter Alix bestimmt unddieselbe mit dem Sohn des Pfalzgrafen Hugo verlobt.
Diese Verlobung wurde 1256 wieder aufgelöst. DieBurggrafen entsandten in Folge dessen ihren Geheim-schi eiber (Notarius), den Cleriker Heinrich nach Metz,um ihre Restforderungen zu verwerthen 3 ). Die Ver-kaufsurkunden wurden demselben wahrscheinlich unbe-siegelt mitgegeben, weil bei dieser Gelegenheit zweineue jedenfalls für dieses Geschäft hergestellte Siegelauftauchen, ein grosses des Burggrafen Conrad, genaunach dem Siegel seines Sohnes (vergl. S. 94 No. 48) undein kleineres des Burggrafen Friedrich. Dem ClerikerHeinrich werden die Stempel anvertraut worden sein,um die Urkunden an Ort und Stelle nach dem Ab-schluss der Verhandlungen zu besiegeln 4 ).
3) In einer Urkunde vom October 1256 sagen dieBurggrafen Conrad und Friedrich: noveritis, quod cumHenricus clericus, dilectus noster notarius loco nostriet per preceptum nostrum vendiderit etquittaveritdilectis nostris, Viro potenti Hugoni Comiti BurgondiePalatino et nobili domine Alyz comitisse Burgondiepalatine et eorum heredibus, quicquid juris aut dominiireclamare potuissemus vel possemus in comitatu Bur-gondie.
4) Wäre Burggraf Friedrich persönlich in Metz ge-wesen, so würde er sein gewöhnliches Siegel, das erauch nach Strassburg mit sich geführt hatte, an dieUrkunden gehängt haben. Zudem wird seine Anwe-senheit in Cadolzburg am 21. Mai 1256 — einemwichtigen Datum hei den burgiuidisehen Verhandlungen— von den Aebten von Münchaurach, Slünchsteinachund Weissenohe bezeugt: „noveritis, quod in pre-sentianostraconstituti viri potentes Conradusburgravius de nuremberch senior, et Fredericus bürg-