Geschichte der Heraldik. II. 5.
263
von Besitz oder einer Erbschaft diente. Das bekanntesteBeispiel hievon ist das folgende.
Herzog Heinrich von Sachsen (wie er sich nennt)Pfalzgraf bei Rhein, setzte im J. 1223 seinen NeffenHerzog Otto von Lüneburg zu seinem Erben ein. DerPfalzgraf nahmseinenHelmvomHaupte (cupheo 1 )nostro a capite demto) und übergab unter diesem Sym-bol seinem Neffen, die Stadt Braunschweig mit allenMinisterialen und allen Schlössern und Gütern, die zu der-selben gehören, sowie all' sein übriges Erbe und Eigen-tum 2 ). -
Agnes, geb. Markgräfin von Brandenburg, seit 1319Wittwe Waidemars des letzten Markgrafen von Bran-denburg askanischen Stammes, heirathet noch »im Jahre1319 den Herzog. Otto den Milden von Braunschweig.Inj Jahre 13:25 führt sie ein Siegel, welches Gercken')wie folgt beschreibt:
„Sie ist darauf stehend abgebildet mit einer Artvon Krone auf dem Haupte und hält mit beidenHänden einen geschlossenen Helm,dem gegenihr überstehenden Herzog Otten vor, der mitder rechten Hand nach dem He Im greift, nach-dem er bereits mit der linken den Branden-burgischen Wappenschild vorzeiget; umhersteht: S. Agnes Dei gracia Brandenburgensis Lusacieet de Landesbergh Marchionissa."
Dieses merkwürdige Bild will ohne Zweifel besagen,dass die Markgräfin ihr Erbrecht an die Mark Branden-burg ihrem Gemahl Otto abtritt.
Von dieser symbolischen Uebergabe, die ursprüng-lich von dem Helmschmuck gänzlich unabhängig war,und vor diesem existirt haben dürfte, hat sich allerWahrscheinlichkeit nach jene ideelle Beziehung zu Erb-schaft und Besitz*) auf den Helmschmuck übertragen.
Woniam est veri praedii et maioris illius quasi in-diculus."
Sehr sinnreich, aber wohl nicht zutreffend.
1) Heinrich v. d. Türlin die Krone:9750 durch die coiphen ein starken schiel
sluoc er im ab dem houbet.
2) . . : . . „post multa obsequia expensas et labores,quas karissimus nepos noster, Otto Dux de Lune-borch propter nos pertulit incessanter, ei dilectionemdebitam non immerito duximus exhibere et communicatoudelium nostrorum consilio, tan qu a m heredi nostroe t legitimo successori, cupheo no stroa capitede m to, poreximus et in proprium dedimus Brunswichcivitatem, cum Omnibus ministerialibus et cum omnibuscastris et bonis pertineutibus ad eandem. AssignavimusQuoque et dedimus ei omnem hereditatem et proprieta-tem nostram tarn in aliis civitatibus, quam in castris
et villis, liberis seu porrectis,....." Hagemann,
kleine juristische Aufsätze II, 118 ff.
3) Anmerkungen über die Siegel I 54.
4) In Urkunden kommen nicht selten Hinweise aufdiesen sonst unerklärlichen Verband vor. So heisst es:
Ich Hanns von Tegenberg Erbhofmaister in Bayrn,ich Jacob von Tegenberg des obgenanten Hofmeisters*un, und ich Wigeleis von Tegenberg, bekennen mitfechten Wissen für uns, unser Sün, und all unl'er Erben,
die dann unfers Namens und Helmes sind,------
{Monumenta boica VI, 286)
Vor dem bnrggräflich Nürnberg'schen Lehenge-richte wurde im J. 1431 über einen Anspruch des Endres^°bel an das Schloss Wilpurgstetten verhandelt; das-selbe war seinem verstorbenen Bruder Dietz und dessenuiännlichen Leibeserben (sein Sohn Wilhelm starb jedochohne solche) als Lehen verliehen gewesen Endres Zobelbegründete seinen Anspruch damit: Es sei Schwäbisches
Die an den Markgrafen von Meissen verpfändeteReichs Stadt Chemnitz führte in ihrem grösseren, seit1328 vorkommenden Stadtsiegel ein Thor mit dreiThürmen, an deren mittlerem zwei Schilde mit dem(einfachen) Reichsadler schräg gegen einander ge-lehnt stehen. Ueber dem Thorbogen steht der thü-ringische Helm, um das Pfandrecht des Markgrafenzu bekunden. — Schon das zuerst 1410 vorkom-mende Secretsiegel zeigt in dem Wappenschild zurLinken den meissnischen Löwen 6 )
Thimo Herr von Kolditz erhielt die Stadt Görlitzvom Kaiser wegen 6C Schock jährlicher Zinsen zumPfände, im Jahre 1355. Daher führt der v. Kolditz aufdem Helme das Wappen von Görlitz (den Löwen undAdler). Ein Siegel der Art hängt an einer Urkundevon 1367, worin er der Stadt Rottweil die Reichssteuerquittirt. Original im K. Würtemberg. Archiv").
Die Herren von Abensberg erneuern 1450 mit demHaus Laber, gemäss alten löblichen Herkommens, Freund-schafts und gleichen Helms halber, die Verträgewechselseitiger Nachfolge').
6. Capitel.
%f' apften-Aenderuitffen.
Im Laufe des 13. Jahrhunderts und noch späterkommen Wappen-Aenderungen noch sehr häufig vor.Die Veranlassung derselben, die sich zuweilen aus denUmständen beurtheilen lässt, ist entweder eine äussere,oder eine innere.
1) Als äussere Veranlassungen bezeichneichsolche, welche in Veränderungen in Hinsicht auf den Besitzdes Wappenherrn bestehen. Nehmen Wappen in ihrerZusammensetzung Bezug auf einen bestimmten Besitz,so wird in einer Zeit, in welcher dieser Bezug nochverständlich ist, nicht selten zu einer Aenderung ge-schritten, wenn mit dem Besitze eine Aenderungvorgeht.
Eine andere äussere Veranlassung zur Wappen-Aenderung bildete nicht selten eine Rangerhöhung. —Wie durch die neueren Forschungen zur Evidenzerwiesen ist, heirathete der im Jahre 1183 zuerst ur-kundlich vorkommende Graf Friedrich von Zollern Sophia,die Erbtochter des Grafen Konrad von Ragze und Burg-grafen von Nürnberg. Friedrich kommt 119'2 zum ersten5iale als Burgravius de Nurenberg vor. Seine WittweSophia urkundet 1204 „longe post obitum mariti sui";damals schon hatte sie ihre Söhne zu Erben ihresPatrimoniums eingesetzt.
Diese Söhne sind Conrad und Friedrich. Erstererwird bereits 1204 als comes de Zoler erwähnt; eineUrkunde des Kaisers Otto bezeichnet ihn 1210 als Comesde Zolre qui et Burggravius de Nurenberg.
Friedrich erscheint 1210 und 1214 als Burggrafvon Nürnberg, im Uebrigen seit 1205 als Graf von Zolre.Diese Herren sind die Stammväter, Conrad derBurggrafen von Nürnberg, Friedrich der Grafen vonZollern Beide haben die Mitte des 13. Jahrhundertsüberlebt 8 ).
Landrecht, dass kein Lehen dam Herrn fällig würde,die weil des Helms mer wären (Rcitzenstein Reg.d. Grafen v. Orlamiinde S 222).
5) Codex dipl. Sux. Reg. II Hauptheil VI Bd.,Tafeln
6) Graf Stillfiied, Alterthümcr und Kunstdenkmaledes Hauses Hohenzollern
7; v. Lang, Bayerns Grafschaften S. 37.8; Für die Ansicht, dass der von 1205-1217 vor-kommende Graf Friedrich mit dem um 1226 vorkommen-