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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. II. 5.

zwei geohrten Stierhörnern, die aussen herum mit Federnbesteckt sind l ).

No. 335.

Die Schweriner. und die Wittenburger Linie derGrafen von Schwerin führten ein Heroldsbild, den ge-seilten Schild, (vergl. S 79; gemeinsam, jedoch mit be-sonderen Helmkleinoden 2 ).

Secretsiegel IV C. des Grafen Heinrich III. vonSchwerin (f 1344) an einer Urkunde von 1330. Um-schrift: „f 'S 1 Hinrici.Comitis. Zwerinensis." Der Schildist quergetheilt, der Helm trägt zwei quergetheilteFlügel.

No. 336.

Die Wittenburger Linie führte als Kleinod eingitterförmig durchbrochenes viereckiges Schirmbrett(vergl. 8. 111 Siegel Nr. 66).

Nach dem Erlöschen der Schweriner Linie (1344)fiel deren Erbe den Wittenburger Grafen zu. GrafNicolaus II. gen. Pyst, dem Beispiele des FürstenHeinrich von Meklenburg folgend, liess sich ein schon1315 vorkommendes Siegel stechen, in welchem diedie vollständigen Wappen von Schwerin und Wittenburgneben einander stehen 3 ).

No. 337.

1) Meklenburg. Urkuudenb. X S. 213.

2) D. F. Wigger, über die Stammtafel der altenGrafen von Schwerin. Jahrbücher des Vereins • fürMeklenb. Geschichte u. Alterthumsk. XXXIV. Meklen-burgisches Urkundenbuch. Die Cliches verdanke ichdem genannten Vereine.

3) Meklenb. ürkundenb. X 643 No. 236.

Er starb wahrscheinlich schon im Jahre 1349.

Von den Söhnen seines Bruders (Gunzelin VI.) erbteNicolaus III. durch seine Mutter die Grafschaft Teklen-burg und führte das Wappen derselben. (Vergl. S. 112Siegel No. 72j. Hier folge das Siegel IV. 0. seinesBruders des Grafen Otto I (f 1356, an einer Urkundevon 1344. Umschrift: f <S.' Ottonis Comitis Zwerinen-sis *). Der quergetheilte Sehild ist mit einem Kleeblatt-kreuz belegt; an dem Helm zwei Flügel.

No. 338.

Der Sinn dieser Zusammenstellung ist der: GrafOtto wollte den Wittenburger Schild mit dem Helm-kleinod der Schweriner Linie verbunden. Da aber beideLinien denselben Schild führten, so gab er dem Schilde,um ihn noch nachträglich von dem Schweriner zu unter-scheiden,' das Kleeblattkreuz als Zusatz.No. 339.

Siegel IV. C. des Beimbold von Etendorf, (Sohn desReimbold von Saarbrücken Herrn zu Hohenfels und derFrau Mene v. Etendorf) an einer Urkunde des J. 1352(Spitalarchiv Strassburg). Der Schild enthält das väter-liche, der Helm trägt das mütterliche Wappen 5 ). —

Eine eigentümliche, jedoch schwer definirbare Be-ziehung besteht zwischen Helm und Erbschaft oderBesitz, die indess keineswegs darin sich äussert, dassdem Helmschmuck eine hervorragende Bedeutung in derWeise eines Landeswappens beiwohne. Einer derartigenEntwicklung stand der Uniformschild als unübersteig-bares Hinderniss entgegen.

Der Ursprung jener Beziehung führt in alte Zeitenzurück, in welchen der Helm als Symbol der Uebergabe";

Major

4) Ebenda X 645 No. 248.

5) Die Zeichnung habe ich durch HerrnKindler von Knobloch freundlichst erhalten.

6) An die symbolische Uebergabe vermittelst desHelmes anschliessend, schreibt Hammel {de particulaDon S. 18:

„Quid enim illa in galeis clenodia aliud, nisi ima-gunculae cujusdam agri stipendiarii clientulis militibus-que concessi ? Hoc ipsa notatio verbi couincit. Diciturenim ejusmidi signum KIeuv(Db siue feodum paruum