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Geschichte der Heraldik. II. 5.
No. 331.
perswil, aus welchem Geschlechte seine Mutter Elisa-beth stammte. —
Die Helmgenossenschaft zwischen den Grafen vonRieneck und den Herren von Hanau ist zurückzuführenauf die Vermählung des Ulrich Herrn von Hanau mitElisabeth Gräfin von Rieneck (Eheberedung vom Jahre1272!)). Bereits im Jahre 1321 sehen wir einen Sohndieses Ehepaares, Ulrich Herrn von Hanau einen wach-senden Schwan in seinem Reitersiegel auf dem Helmeführen 2 ). Diese Genossenschaft führte in späterenZeiten zu Zwistigkeiten zwischen den beiden Häusern.
Pfalzgraf Ruprecht der Aeltere, Erztruchsess, ent-scheidet zu Heidelberg am 21. März 1367 mit der Minneund der Parteien Willen solche Missheilunge, Zweiungund Ansprache, als Ulrich Herr zu Hanau der Jüngereden Grafen Ludwig von Rieneck angesprochen hat vondes Helms we^en. Ulrich von Hanau soliden halbenSchwan auf seinem Helm führen, wie sein Ahne undsein Vater den geführt und auf ihn gebracht haben.Graf Ludwig von Rieneck soll einen ganzen stehen-den Schwan führen, mit aufgethanen oder zugethanenFlügeln, wie er will»). —
Der von den älteren Heraldikern auf die GrafschaftUrach bezogene Helmschmuck der Grafen von Württem-berg, nämlich das rothe Hiefhorn mit gelbem Bande, istdurch eineHeirathin das Württembergische Wappengekommen.
Graf Eberhard der Erlauchte (regierte 1279-1325),welcher einen Pfauenspiegel auf dem Helm führte,hatte zur zweiten Gemahlin Mathilde Gräfin von Hohen-berg. Das Helmkleinod der Grafen von Hohenberg sindzwei silbern-roth getheilte Hiefhörner.
Die Nachkommen dieses Paares führen nun einrothes Hiefhorn mit gelbem Bande auf dem Helm, zuerstihr Sohn, Graf Ulrich III. in seinem Siegel an einerUrkunde von 1335«).
Nicht ohne Bedeutung ist es daher, wenn in derZüricher Wappenrolle die Wappen Hohenberg undWürttemberg») unmittelbar nebeneinander stehen! —
1) Archiv des historischen Vereins für den Unter-mainkreis III Bd. 3 Heft S 21.
2) Schannat, clientela Fuldensis S. 222.
3) Vergl. Urkunde No. 26.
4) Hohenlohe, sphragistisches Album Beilage A zuWürttemberg. 6
5) Nr. 25 und 26.
Wenn eine Familie über zwei Wappenbilder verfügte,,so wurden dieselben häufig auf Schild und Helm vertheilt.Nicht selten wurde das Bild des Helmes gelegentlichwieder dem Schilde einverleibt. Wurden Schild undHelm eines fremden Geschlechtes oder einer anderenLinie geerbt, so trat häufig einer Verbindung in derWeise ein, dass zu dem eigenen Schilde der fremdeHelm hinzugenommen wurde.
Eine Analogie haben wir schon im Capitel von denEinschildrittern kennen gelernt. Es ist dort nach-gewiesen, dass die Dienstmannen, wenn sie im Gefolgeihres Lehnsherrn zum Kampfe ritten, im Schild dasWappen des Lehnsherrn führten, während sie auf demHelm ihr Sonderwappen zur Schau tragen konnten.
Die Grafen von Hohenstein am Harz führten einengeschachten Schild (als Namenwappen), auf dem Helmzwei Hirschhörner. Die Hirschhörner sind jedenfallsdem Wappen der Grafen von Klettenberg entnommen,deren Gebiet die Grafen von Hohenstein im 13. Jahrb.erwarben. — Graf Friedrich von Klettenberg führt 1272in seinem runden Siegel IV A. 1. einen Hirsch. —
Hermannus Nobilis de Lobdaburg dictus de Luch-tenburg führt in seinem Siegel IV C. vom Jahre 1295im Schilde einen Schrägbalken, auf dem Helme einenwachsenden Pfauen mit ausgebreitetem Schwänze.Im Schild und Helm übereinstimmend ist das Siegel desAlbertus Nobilis de Lobdeburg dictus Luchtenbergvom nämlichen Jahre 1295. Im Siegelfeld Steht rechtsein Löwe, links eine Burg.
Dieser Pfau wird im Jahre 1360 als dasheimgestorbene Wappen des Albrecht vonLeuchtenberg bezeichnet!
In diesem Jahre nämlich verleiht Kaiser Carl IV.dem Dietrich von Porticz: armaturam . . . que ad noset Coronam Regni Boemie per mortem bone recordatio-nis Alberti de Leuchtemberg absque heredibus dece-dentis, est legittime devoluta, puta Pauonem sicut cumextensa cauda ... in campo albo. . . . Et ut armaturapredicta in Banderia, quam eis largimur, similiter inClipeo et super galea uti possint. . . . e ).—
An einer Urkunde vom 3. October 1253 hängen diegrossen Reitersiegel der zwei Brüder Waltherus Scul-tetus und Eberhardus Marscalcus Argentinensis aus dem,Mitte des 14. Jahrhundert erloschenen Geschlechte derDynasten von Huneburg. Beide sind nach rechts hinsprengend dargestellt, in der rechten Hand eine Lanzeam linken • Arm einen quergetheilten Schild haltend,dessen oberer Theil kreuzweise schraffirt (damascirt) ist,mit Pünktchen in den Vierungen. Helmzier bei beidenzwei abgewendete Schwanenhälse. Ebenfalls nur denquergetheilten Schild ohne Bild zeigen die Huneburg'-schen Siegel an einer Urkunde von 1288 im StadtarchivStrassburg: Waltherus de Huneburg, gener nobilis viridomini de Etendorf et Waltherus natus eins etc. Mitdem Vater siegeln dessen Bruder Waltherus gener ad-vocati de Wasselnheim und ihr Vatersbruder Ludewicusde Sarwerde. Letzterer hat auf dem Helm die zweiSchwanenhälse, die zwei anderen Siegel zeigen nur denSchild.
Fridrich, Herr Walthers seligen Sohn von Hune-burg siegelt 1297 mit einem quergetheiltenSchild, welcher oben zwei abgekehrte Schwa-nenhälse (die Helmzier) zeigt. So wurde nun-mehr das Wappen beibehalten 7 ).
Das Geschlecht scheint also zwei Wappen besessenzu haben, von denen ursprünglich das eine im Schild,das andere auf dem Helm geführt wurde. —
Die v. Ammensieben im Magdeburgischen (später
6) Qlafey Anecdotorum collectio S. 178 f.
7) Kindler v. Knobloch im Herold 1879 S. 85.