Geschichte der Heraldik. II. 5.
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Johann III. der Milde, der Erwerber von Kiel,welcher urkundlich bis 1317 ein Junkersiegel geführthatte, tritt 1319 mit einem Reitersiegel auf, in welchemer selbstverständlich mit dem Kieler Helmschmuck ge-ziert erscheint.
Wir haben nun noch die Entwickelung des Helm-schmucks in der Rendsburger Linie in Betracht zu ziehen.
Graf Gerhard III der Grosse, Sohn Heinnch's I.,führt zunächst in seinem Junkersiegel von 1304 und1310 den ererbten Helmschmuck, nämlich den mit Fähn-chen besteckten Spitzhut Im Jahre 1317 erscheint erplötzlich mit einem neuen Helmschmuck. In seinemgrösseren runden Siegel, welches in dem genannten Jahrezuerst vorkommt, ist er gewaffnet, zu Fuss, mit langemMantel abgebildet, mit der Rechten stützt er sich aufsein Schwert, am linken Arme trägt er den Nesselblatt-Schild. Der Topfhelm trägt zwei Hörner, von denendas rechte mit Pfauenfedern geschmückt, das linke mitFähnchen (die das Nesselblatt wiederholen., besteckt ist.- Der Helmschmuck allein erscheint in seinem i) sechs-eckigen Siegel vom nämlichen Jahre 1317.
Es ist dieser Helmschmuck augenscheinlich in An-lehnung und tbeilweiser Benützung des dänischenHelmkleinods (zwei mit Pfauenbüschen besteckte Hör-ner) entstanden, zu einer Zeit, wo es mit der Machtdes Königs Erich Menved mit Riesenschritten abwärtsging. Gerhard der Grosse konnte das Ziel seines Ehr-geizes ■schwerlich in klarerer Weise zum Ausdruckhingen! Es genügt hier die Anführung, dass Graf Ger-hard der Grosse 1326 nach der Entthronung des KönigsChristoph II. Reichsverweser von Dänemark und Herzogvon .Tütland, 1340 Herzog von Schleswig wurde. Imnämlichen Jahre endete sein thatenreiches Leben durchMeuchelmord. —
Der erste Herzog von Sachsen aus askamschem Cre-schlechte, Bernhard (t 1212) hatte zwei Söhne, Alb-recht I. (f 1261). welcher als Herzog von Sachsen nach-folgte, und Heinrich I. Fürsten von Anhalt (t 1251 oder1252).
Beide Brüder fühlten den gleichen Helmschmuck.Wir haben diesen bereits oben (Siegel No. 88 S. 118)kennen gelernt. Bei den Herzogen von Sachsen istdieses Kleinod allerdings nicht sphragistisch, wohl aberdurch das Zeugniss des Conrad von Würzburg nachge-wiesen, das ich an derselben Stelle mitgetheilt habe.
Diese auffallende Erscheinung kann nur auf einerVereinbarung der genannten Brüder beruhen. —
Die Linie des altbayerischen Geschlechtes der Frauen-berger, welche von den Gurren die Herrschaft Hagerbte — Syfridus de Vrowenberch wurde 1245 vonKaiser Friedrich IL belehnt — nahm in den Schild diesilberne Gurre (Mähre) in Roth. Alle Frauenbergeraber führten den gleichen Helm. —
Die alte Helmzier der Herzoge von Bayern, Pialz-grafen bei Rhein sind zwei (einfarbige) Stierhörner, dieaussen mit Lindenzweigen besteckt sind. Da sowohlLudwig der Strenge, wie sein Bruder Herzog Heinrichvon Niederbayern (1271) diese Helmzier führen, so istwohl anzunehmen, dass sie dieselbe von ihrem VaterHerzog Otto dem Erlauchten (f 1253) geerbt haben,derselbe mag das Kleinod von seinem leiblichen Vetter,dem Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen, welcherJ246 als Gegenkönig und Letzter Mann seines erlauchtenGeschlechtes gestorben ist, überkommen haben. —
„ 1) Im zweiten Heft der Siegel des Mittetalters aus*en Archiven der Stadt Mbeck Taf. 5 No. 24 ist dieses«> Text nicht erläuterte Siegel irriger Weise demtrafen Gerhard IV. beigelegt. Dieses achteckige >ecret-s ! e gel ist aber augenscheinlich zum Ersatz des JunKer-Sle gels des Grafen Gerhard III. geschaffen.
Der Helmschmuck hat die Eigenthümlichkeit, dasser ohne Rücksicht darauf, ob die vermittelnde Dameeine Erbtochter war oder nicht, in weiblicher Linievererbt.
Graf Heinrich v. Fürstenberg redet in einer Ur-kunde von 1254 von einer „halben Grafschaft, die ervon seiner Mutter ererbt." Er war der Sohn Eginosdes ersten Grafen von Freiburg aus dessen Ehe mitAdelheid v. Neufen. Graf Heinrich von Freiburg führtin seinem Reitersiegel vom Jahre 1284 auf dem Helmedie Neufen'schen Hiefhörner, welche in der Folgevon verschiedenen Descendenten des Grafen Egino ge-führt werden (vergl. das oben S. 208, No. 283 mitgetheilteSiegel der Gräfin Verena von Fürstenberg, GemahlinHeinrichs II. und Tochter des obengenannten GrafenHeinrich von Freiburg). —
Von den Töchtern Heinrichs I. Fürsten von Anhaltheirathete Jutta ca. 1231 Herrn Nicolaus I. von Rostock;Hedwig im J. 1243 Boleslav den Kahlen, Herzog vonLiegnitz.
Die von Nicolaus I. abstammenden Fürsten vonWerle führten auf dem Helme das Anhaltische Kleinod,zwei schräggekreuzte Stangen, die oben mit Pfauen-hüsehen besteckt sind. Für das 13. Jahrhundert istder Helmschmuck nur durch Frauen- und Städtesiegelbeglaubigt. Fürstin Sophie, Gemahlin des FürstenJohann I. zu Parchim (Sohn des F. Nicolaus I.) ist inihrem Siegel von 1284 rechts von ihrem väterlichen demgräflich Lindau'schen Wappen, links dem Wappen ihresGemahls begleitet. Der Helm trägt die Stangen mitPfauenwedeln. Besonders deutlich erscheint der An-haltische Helmschmuck auf dem Siegel der Werle'schenStadt Waren an einer Urkunde von 13442).
Von den Söhnen des Herzogs Boleslav I. von Lieg-nitz führt wenigstens Bolko I. den Anhaltschen Helm-schmuck zuerst in seinem Siegel IV. C. vom J. 1290 s ),
No. 830.
sodann, wie vorstehende Abbildung zeigt, auf Münzendes genannten Herzogs.
Sein Sohn Herzog Bolko II. von Münsterberg undFürstenberg führt auf dem Rücksiegel seines Reiter-siegels von 1336 den schlesischen Adler, welchem derobige Helm über den Kopf gestülpt ist.
Herzog Bolko III. von Fürstenberg und Schweidnitz(Enkel Bolkos I. durch dessen Sohn Bernhard) versetztdiesen Helmschmuck sogar in denSchild! SeinSiegel IV. C. von 1367 (im Archiv des Domcapitels zuKrackau) mit der Umschrift: t S. Bolkonis. Dvcis. Siesie.Et. Domini. Swidnicensis, zeigt im Schilde zwei schräg-gekreuzte Stangen, die oben mit Pfauenspiegeln besetztsind (folgende Seite, No. 331).
Die Todtenklage um Graf Werner v. Honberg'),(f 21. Mai 1320) giebt, in Uebereinstimmung mit derZüricher Wappenrolle (No. 24) dem genannten Grafenals Helmzier: zwei silberne Schwanenhälse, in den rothenSchnäbeln zwei goldene Fingerringe.
Es ist dies der Helmschmuck der Grafen von Rap-
2) Meklenburg. TJrkundenbuch IV, 585 No. 66- X649 No 266.
3) Pfotenhauer die schlesischen Siegel, S. 6, Taf. III
4) Vergl. S. 40.