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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. II. 5.

Ursprünge und in seiner Entwicklung ist, so nahe istdoch, namentlich durch Vermittlung der dem Schildeangepassten Kleinode, der Zusammenhang mit demWappenwesen. Gerade dieser Umstand musste dazubeitragen, dem Helmkleinode von vornherein einen Gradvon Solidität zu geben, den sich das eigentlicheWappenwesen erst im Laufe von Generationen erringenkonnte. Das Helmkleinod ist von Anfang an selbstver-ständlich ohne Zwang vererblich; eine Grenzscheide vonannähernder Genauigkeit mag das Jahr 1230bilden,so zwar, dass bei allen vorher abgetheilten Linien einesGeschlechtes verschiedene Helmkleinode gebräuchlichsind.

Im Voraus will ich bemerken, dass in Bezug aufdas Helmzeichen der Elsass und angrenzende Theile derSchweiz eine ganz besondere Stellung einnehmen. Eskann in diesem Gebiet das Helmkleinod nicht als einvererbliches Emblem bezeichnet werden, denn es kommtdort als Regel vor, dass Vater und Söhne ganz ver-schiedene Heinizeichen führen.

Als einziges Beispiel folge das gemeinschaftlicheSiegel der Gebrüder Ulrich und Johann v. Rappoltstein!)vom J. 1343 (die nicht abgebildete Umschrift lautet:f Secretv. Vlrici. Et. Iohis. D. Rapoltstei.") ein Schildmit den verschiedenen Wappenhelmen der Siegel-Inhaber.

No. 329.

Die Entwicklung des Helmschmucks mag nun aneinem an Einzelheiten besonders reichen Fall dargethanwerden.

Graf Adolf IV. von Holstein-Schauenburg (entsagtder Regierung 1239* ist der Stammvater zweier Linien.Von dem älteren Sohne

I. Johann I. von Kiel (folgt 1239 f 1263) istein Helmschmuck nicht bekannt; dagegen führt seinSohn Adolf V. der Pommer2) in seinem ersten SiegelIII. B. 3. an einer Urkunde des Jahres 1273, auf dem

S. 54), dass mit den Helmsiegeln die Inhaber alsNachgeborene ihres Geschlechtes bezeichnet werden.Er schreibt:Niesert sagt freilich (ÜB V 274): DieHelmsiegel würden vom Erstgebornen geführt, allein dieStammtafel der Grafen von Dannenberg zeigt, dass dasHelmsiegel von den Angehörigen der nachgebomenLinien, das Wappenschild von denen der erstgebornenLinien gebraucht wurde. Es wird wahrscheinlich, dassauch Geistliche sich nach dieser sphragistischen Regelgerichtet haben "

Meiner Ansicht handelt es sich hier-um Siegeltypen,die bei den verschiedenen Familien durchaus verschiedensind. Es kann daher immer nur von dem Gebraucheeinzelner Familien hinsichtlich der Siegeltypen ge-sprochen werden.

1) Fürst Hohen'ohe, sphrag. Aphorismen S. 114Das Chliche verdanke ich Sr. Durchlaucht.

2) Er hatte Euphemia, Tochter des Herzogs Mest-WIn v I I'cnI on Hint erpommern zur Gemahlin. Mestwinstarb 1295 zu Danzig als letzter seiner Linie Deshinterlassenen Landes bemächtigte sich Primislav II vonPolen.

Topfhelm drei senkrecht aufgesteckte Fähnchen, welchedas Wappenbild j(Nesselblatt) wiederholen. Umschrift:S. Adolfi, Comitis Hölsacie et [Ducis] Pomeranor.

Ein späteres Siegel III. B 3 desselben Grafen, zu-erst 1280 vorkommend, zeigt den Helmschmuck in ver-schönerter Form : der Helm ist senkrecht mit vier Fähn-chen und wagrecht "vorn und hinten mit Pfauenbüschenbesteckt.

Sein Bruder Johann II. der Einäugige führt inseinen Reitersiegeln einen ungeschmückten Helm. Mitihm ist um 1321 die Kieler Linie erloschen.

Adolfs IV. zweiter Sohn

II. Gerhard I. von Itzehoe (folgt 1239 f 1290)führt in seinem Siegel III. B. 3. zuerst an einer Ur-kunde des Jahres 1257, auf dem Topf heim einen Spitz-hut, dessen Krempe mit vier (das Wappenbild wieder-holenden) Fähnchen besteckt ist. Denselben Helmschmuckführt sein erster Sohn, Graf Gerhard II. der Blinde(f 1312) in den Jahren 1274-1311.

Der zweite Sohn Adolf VI. führt sicher seit 1302 denHelmschmuck der Kieler Linie; der dritte SohnHeinrich I. dagegen wieder den väterlichen Helmschmuck.

Die Thatsache, dass Adolf VI. (Stammvater derLinie von Pinneberg und Schauenburg) im Gegensatzezu seinen Brüdern den Helmschmuck des Kieler Zwei-ges annahm, deutet auf persönliche freundliche Be-ziehungen zu den letzteren. Wir erhalten hierdurcheinen Fingerzeig zum Verständuiss jener bedauerlichenEreignisse, welche bald darauf die gewaltsame Vernich-tung des Kieler Zweiges herbeiführten

Graf Gerhard IL der Blinde von Plön starb imOctober 1312 und hinterliess zwei Söhne; der ältereGraf Gerhard IV. bekleidete als Dompropst zu Lübeckeine hohe Kirchenwürde, der jüngere Johann III. derMilde war 15. Jahre alt, daher noch nicht regierungs-fähig. Gerhard IV. machte sich schleunigst vom geist-lichen Stande frei, und übernahm die Regierung desväterlichen Erbtheils Bereits im Jahre 1312 bedienter sich eines Siegels von ganz weltlichem Gepräge(Gruppe IV. C) mit dem von zwei Armen gehaltenenHelmschmuck der Kieler Linie. Wenige Jahrespäter entstand der teuflische Plan, die Kieler Liniegewaltsam zum Aussterben zu bringen, welche, abge-sehen von dem 60jährigen Grafen Johann II dem Ein-äugigen, nur noch auf den Augen des Grafen Adolf vonSegeberg beruhte. Merkwürdig ist es dass der Toddes Grafen Adolf VI. von Pinneherg u. Schauenburg(t 13. Mai 1315) gleichsam das Signal zu dem blutigenSchauspiel gab.

Adolf von Segeberg wurde im August 1315 aufseinem Schloss Segeberg ermordet, und hei lebendigemLeibe seines Vaters schritten die Vertreter der LinienPlön und Rendsburg (letztere von Heinrich I. abstam-mend) 1310 zur Theilung der Beute, mit Uebergeh-ung der Pinneberg-Sc hauenburger Linie.

Mit Kiel wurde der jüngere Bruder Gerhards IV.(Johann III. der Milde) ausgestattet, während Segebergdem Grafen Gerhard III. von Rendsburg*) zufiel.

Diese blutbefleckte Erwerbung musste demnächstnoch gegen Adolf VII. von Schauenburg (Sohn Adolfs VI.)mit bewaffneter Hand behauptet werden. Die Ein-mischung desselben fiel durchaus unglücklich für ihn aus.

3) Die Cohn-Voigter sehen Stammtafeln (Taf. 105)lassen Segenberg irriger Weise zur Beute Gerhards IV.werden, welcher aber schon durch den Eintritt in dieungeschmälerte Erbschaft seines Vaters schadlos ge-halten war. Gerhard III. der Grosse giebt sich 1326durch Verpfändung der Herrschaft Segeberg als Be-sitzer derselben kund. Vergl. Dahlmann, Gesch. vonDänemark I S. 461.