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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. II. 5.

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Grafen von Molise (Neapel) erhoben, überhaupt hat erfür sein Haus namhaftes Gut neu erworben.

In einer undatirten Urkunde ') treffen Conrad Wem-her von Hadstatt, Conrad der Guteman und Sifrit seinBruder von Hadstatt, endlich Wernher der Junge vonHadstatt folgende Vereinbarungen über die Führungihres Geschlechtswappens:

1) Conrad Wernher, der im Begriffe steht, eine Reiseüber das Meer anzutreten, soll, wenn Gott ihm wiederzu Land hilft, um Wernhers des Jungen willen, fallsderselbe Ritter wird, die alten Banier von Had-statt ohne alle Unterscheidung führen in demJahre nach seiner Rückkehr.

2) Wenn Wernher der Junge nicht Ritter wird,«oll Conrad Wernher um aller seiner Vettern von Had-statt willen die vorbenannten Banier führen.

Dem entgegen sollen

3) Cunrad der Guteman und sein Bruder Sifrit, so-wie Werner der Junge um ihres Vettern Conrad Wern-her willen in dem zweiten Jahre nach seiner Rückkehrdessen Schild und Banier führen, mit allen den Zeichen,wie er sie bisher geführt hat.

4) Nach Verlauf dieser zwei Jahre sollen alle Con-trahenten die alten Banier ohne alle Unterscheidungführen, es sei denn, dass sie mit gemeinem Rathschlüssig würden, es zu ändern.

5) Diese geschworenen Gelübde soll man anfangenzu leisten, wenn Conrad Wernher von seiner Reise zu-rückkehrt zwischen Basel und Strassburg.

<S) Wenn Conrad Wernher nicht zurückkommt, sol-len die übrigen .Contrahenten ihres Eides ledig sein(damit würde die unter 3) genannte Verpflichtung er-löschen.

7) Diese Urkunde darf nur dann geöffnet werden,wenn einer der Contrahenten stirbt; in diesem Fallesoll seinen etwaigen Kindern der Brief vorgelesen wer-den, damit sie sich erklären können, ob sie den getrof-fenen Vereinbarungen nachkommen wollen.

Das Datum des Vertrags lässt sich ziemlich genaubestimmen durch eine Urkunde des Spitalarchivs zuStrassburg2) vom J. 1267, in welcher alle obengenann-ten Contrahenten vorkommen. Aussteller der Urkundesind Conrad und Sifrid Gebrüder, genannt Guteman vonHadstatt. Unter den Mitsieglern erscheinen Herr Con-rad Wernher und Werner der Junge von Hadstatt.Wernher der Junge erscheint in einer Urkunde von1276 als Ritter. Unser Vertrag ist also unzweifelhaftzwischen 1267 und 1276 verfasst.

Wenn über die Ausführung dieses Vertrages, ^ des-sen Bestimmungen überwiegend vorübergehender Natursind, die Siegel auch keinen Aufschluss gewähren kön-nen, so reichen sie doch hin, den Anlass der Verein-harung- klar zu stellen. Das Hadstatt'sehe Wappen warein Schrägen oder Andreaskreuz (roth in Gelb). AlsZusatz führte Conrad Wernher 12G7 im oberen Winkeldes Schildes einen Stern (schwarz). An einer UrkundeJon 1281 hängt ein Reitersiegel des Conrad Wernher:der Schild enthält hier blos den Schrägen.

Die in Pnnct 7 des Vertrags vorbehaltene freieEntscheidung der Descendenten fiel nicht im Sinne dergetroffenen Vereinbarungen aus. Denn Conrad Wern-hers gleichnamiger Sohn führt 1312 wieder das Bei-zeichen des Sternes in seinem Schilde. In dieser Formsehen wir auch das Wappen in der Züricher Wappenrolle

dargestellt, mit dem Helmkleinod (Schirmbrett) welcheswir in dem Reitersiegel von 1281 wahrnehmen 3 ).

Unser Vertrag stellt einen förmlichen Geschlechts-beschluss über die Führung des Wappens dar, denn diein der Urkunde genannten Personen sind die vogtbarenVertreter aller Linien des Geschlechtes. Die Grossvä-ter Conrad Werners und der Brüder Conrad und Sifridsowie'der Urgrossvater Werners des Jüngern sind Brü-der, Söhne des urkundlich zuerst (1184) vorkommenden(Jonrad v. Hadstatt.

Im J. 1312 schloss Thilemann Herr von Schwarzen-berg. der sein neues Schloss 1307 von dem Erzbischofvon Trier zu Lehen genommen hatte, mit seinen Ver-wandten, den Gebrüdern Johann und Wilhelm vonSehwarzenberg und deren Bruderssöhnen einen Ver-gleich ab, wodurch den Gebrüdern anheimgestellt wurde,unter Verzicht auf das neue Haus Schwarzenberg sicheine Veste zu bauen. Zugleich wurde die Ueberein-kunft getroffen, dass beide T heile die vollenWappen von Schwarzenberg, wie solche vonihren Vorfahren auf sie gekommen, wenn sie wollen,führen können. 4 l

Die von dem'Grafen Adolf IV. von Berg (f nach 1159)abstammenden Häuser Altena und Berg haben sich be-reits zu einer Zeit getrennt, in welcher es erblicheWappen noch nicht gegebeben hat. Von den Söhnendes genannten Grafen, Eberhard I. Grafen v. Altena(f H80) und Engelbert I. Grafen von Berg (f 1189)sind Siegel nicht erhalten geblieben.

la. Des Grafen Eberhard I. Sohn Arnold von Al-tena (f 1204) führt in seinem Reitersiegel eine Hoseim Schild. Arnolds Sohn, der (im J. 122G wegen Er-mordung seines Vetters des Erzhischofes Engelbert vonCüln hingerichtete) Graf Friedrich von Altena, seit1220 von Isenberg, führt in seinem Reitersiegel 1220ebenfalls die Rose.

Dietrich I. Graf von Isenberg wurde nach Hinrich-tung seines Vaters, von Herzog Heinrich von Limburg,Grafen von Berg, dem Bruder seiner Mutter, erzogen.Er erbaute an der Lenne eine Burg, die er nach seinerzweiten Heimath Limburg benannte, 5 ) und nennt sich,zuerst im J. 1257, Graf von Limburg. Der Schild sei-nes Reitersiegels, sowie das Secretsiegel zu demselben(1262, 1283) enthalten eine Rose.

Dietrich I. hatte zwei Söhne, Johann I., welcherder Stammvater der Linie Hohenlimburg und Eber-

1) Vergl. Urkunde No. la.

2) Gütige Mittheilung des Herrn Majors Kindler« Knobloch ; die Siegelsammlung dieses besten Kennersder elsässischen Adelsgeschichte und Heraldik enthalt40 verschiedene Siegel der v. Hadstatt.

3) Sammlung des Herrn Major Kindler v. KnoLloch.

4) Vergl. Urkunde Nr. 5 a. v. Lcdebur, Adels-archiv I, 31 f. schreibt über das Wappen der v. Schwar-zenberg:

Die Flach, welche sich nach Besitzungen amHochwalde, die Flach von Schwarzenberg und Flach vonSoetern nennen, führten in Schwarz zwei goldene Quer-balken, oftmals vergesellschaftet mit einem Turnierkragen.

Dieses Beizeichen finden wir bereits 1203 bei Hugodominus de Swarcenbercb, dessen Siegel die Umschrifthat: S. Hngonis de Negroinonte Bei dem Ritter Wil-helm Flach von Sutren 1323 und bei dem Domherrenzu Mainz Wilhelm Flach von Schwarzenberg 1381 sehenwir einen silbernen Turnierkragen über zwei goldenenQuerbalken in Schwarz. Ebenso führten 1334 die Brü-der Wilhelm und Nicolaus den Turnierkragen, währendihr Vater Ritter Tilemann von Schwarzenberg denselbennicht hat.

Von den Gebrüdern Johann und Philipp von Schwar-zenberg, Söhnen Wilhelms des Flachen, bedient sich1351 nur der ältere des Turnierkragens, während derjüngere einen Stern im rechten Obereck führt."

5) v. Ledebur, Streifzüge S. 105.