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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. II. 5.

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Günther Burggraf von Nideck, wie er sich in sei-nem Siegel IV C. vom J. 1264 nennt (sonst auch vonErgersheim und von Osthofen beigenannt) führt einenSparren im Schilde. Ein Egenolf Burggraf von Ost-hofen, wahrscheinlich des Vorgenannten Sohn, führt inseinem Siegel von 1302 den Sparrenschild mit dem Bei-zeiten des Sternes im linken Obereck 1 )

Die von Hornberg führen auf einem Dreiberg zweiemporgerichtete, zugewendete Hiefhörner, mit demMundstück aufstehend. An einer Urkunde von 1370 imStadtarchiv zu Strassburg hängen die Siegel des RittersWernher v. Hornberg und seiner Söhne Heinrich, Bruno,Hanemann und Ulrich. Der Vater und der jüngsteSohn führen einen Halbmond, der älteste Sohn einenStern zwischen den Hörnern, Bruno und Hanemann denSchild ohne Beizeichen 2).

Die von Windstein (Elsass) führten in Gold eineschwarze Spitze. Friedrich v. Windstein Ritter 1306,ein anderer Friedrich 13^6 und die Gebrüder Friedrichund Kuntz 1349 führten in einem der Oherecken eineRose 3 ).

Bernhard von Broke (Broich, bei Mülheim an derRuhr) führt 1369 zu dem Wappen seines Geschlechtes,welches aus einem Schildchen besteht, im rechten Ober-eck ein e Rose *).

Das ursprüngliche Wappen der v. Rode (vaniueRode, v. Merode) im Cölnischen waren 5 (oder vier)rothe Pfähle in Gold.

Die vielen Verzweigungen des Geschlechtes haltensich theils durch verschiedene Helmzeichen, theils aberauch durch Beizeichen im Schilde. Wir erwähnen nurdie letzteren: 5 )

Ricalt v. Rode (Fahne giebt leider keine Jahres-zahl) fasste den Schild mit einem blauen gezacktenRande ein. . ...

Die Loch fügten oben rechts em blauen (treilie-genden) Stern hinzu. ..

Die v. Ludenstorff belegten die Pfahltheilungmit einem blauen gezackten Querbalken.

Die v. Merode-Viatten setzten ein linkes blauesOrt mit silbernem Stern hinzu. (Dieser Stern war dasW. der älteren v. Vlatten) 6 ).

Die Monenbach hatten ein rechtes Ort von Her-melin als Beizeichen.

Unter den figürlichen Beizeichen nimmt der Tur-nierkragen seiner Bedeutung nach die erste Stelleein. Eine erschöpfende Abhandlung über denselben HatL. Freih. v. Ledebur ^ geliefert. Derselbe sagt:

Gewöhnlich nimmt der Turnierkragen wenn quergelegt, den oberen Theil des Schildes ein, selten dieMitte und nur ausnahmsweise eine Stelle im bchiiues-fusse. Zuweilen vertritt auch der obere Schiidesranddie Stelle des Querbalkens, von welchem dann Mos dieLätzen in den Schild herabhängen. Die Drei-, vier-und Fünfzahl der Lätzen ist das Gewöhnliche .

Als die eigentliche Heimath des T.-K. dürfen wirdie Königreiche Belgien und der Niederlande betrach-ten; wir sehen ihn aber angewendet und verbreitetdurch ganz Frankreich, Engelland, Spanien und Italien,

1) Kindler v. Knobloch in der herald. Vierteljahrs-*c\rift v. 1880 S. 330 f. . 1R7 - 12g ff

2) Kindler v. Knoblooh im Herold 1878 B. IM n.

3) Kindler v. Knobloch im Herold 187Ö.

4) v. Ledebur, Adelsarchiv I S. 8 n.*hi*sh

5) Nach Fahne, Gesch. der Kölnischen etc. Geschlech-*«" I. 363 f.

T 7) S'Tetm "Schi, für deutsche Adelsgeschichte* Tbl. S. 1 u. ff.

in Deutschland jedoch beschränkt auf die Rheinlande,und zwar von der Schweiz bis zum Meere und auf West-falen".

Die willkürliche Behauptung Fahne's 8 ):Turnier-kragen, Sterne, Ringe sind ganz fraglos Zeichen derZweit-, Dritt-, Viert- u. s. w. Geburt" hat bereits v.Ledebur mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Wie beiden Beizeichen überhaupt, so ist auch bei dem Turnier-kragen die Verwendung eine willkürliche; bei manchenWappen ist er eine wichtige und bleibende, bei anderneine vorübergehende Zuthat.

Bei manchen Familien sehen wir den Turnierkragensystematisch zur Bezeichnung jüngerer Geburt ange-wendet. Bei anderen ist er unlösbar mit dem Wappenverbunden.

Es lässt sich demnach nicht reden von einer all-gemeinen Geltung des Turnierkragens, sondern nurvon Gewohnheiten der Familien in der Anwendung des-selben.

Die Beizeichnung geschieht sehr häufig nicht gegen-über anderen Linien desselben Geschlechtes, sonderngegenüber stammverschiedenen Familien, die dasselbeoder ein ähnliches Wappen führen.

Die Verwendung des Turnierkragens will ich nunin einer eng begrenzten Zahl von Beispielen, die inchronologischer und genealogischer Beziehung durch-sichtig sind, darlegen.

Die von Brakel Um Jülich'schen) führen im gelb-weiss (!) quergetheilten Schilde und zwar in der oberenHälfte ununterbrochen einen blauen Turnierkragen.

Im Bilde dasselbe Wappen, den Schild jedoch blau-weiss getheilt, führten die von Harff, Erbdrosten vonJülich.

Die Grafen von Cleve führten wie wir oben (S. 88)gesehen haben, ein 'rothes Schildchen in Weiss darüberden sogenannten Lilienhaspel. Theodericus dictusLouf de Cleve, Bruder des Grafen Dietrich des Erst-geborenen, führt 1264 das Schildchen ohne Lilienhaspel,dagegen von einem Turnierkragen überhöht. In dernächsten Generation führt den Beinamen L u f und denSchild mit dem Turnierkragen ein Neffe der vorher ge-nannten Brüder, ebenfalls Dietrich und Graf von Hil-kerode genannt, in seinem Reitersiegel von 1290; danndessen Söhne Dietrich Loyff von Cleve 1310, 1320 undSiegfried Domherr zu Münster, 1313. (Led. S. 9).

Ein im Bilde mit dem der Luf von Cleve überein-stimmendes Wappen führten dieEdelherren von Reif-fersoheid, welche sich zu einer Zeit, da die Wappennoch nicht erblich waren, von dem Stamme der Her-zöge von Limburg abgezweigt haben. Der erste Dynastvon Reifferscheid war Gerard Sohn des Herzogs Wal-ram II (1119- 1139) und der Jutta von Geldern (Toch-ter des Grafen Gerard).

Gerard hatte zwei Söhne Gerhard IL 1198 Herrnzu Reifferscheid und Philipp, Stammvater der Edel-herren von Wildenburg.

Die Edelherren von Reifferscheid führten (in Weiss)ein (rothes) Schildchen von einem Turnierkragen über-höht; so schon Reitersiegel des Heinricus de Ripper-sceide vom J. 1254 im Schild und auf der Pferdedecke.

Die Edelherren von Wildenberg führten nach Fahnelediglich das rothe Schildchen in einem Felde von Her-melin; doch weist v. Ledebur nach, dass sie im 13.Jahrhundert auch den Turnierkragen gebraucht haben,so 1254 Ritter Philipp von Wildenberg und 1264 Phi-lippus dominus de Wildenberg").

8) Gesch. d. Köln. etc. Geschlechter I, Vorwort, dieNote am Schluss.

9) v. Ledebur I S. 17 u. 21.