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Geschichte der Herab
II
Nach dem Halemer Anskunftsbuch waren ca. 1217drei Söhne aus der zweiten Ehe des Grafen Wolfrad I.vorhanden.
Im J. 1220 tritt zum ersten Male der jüngereBruder Mangolds auf und zugleich erfahren wir, dassausser ihnen kein Sohn Wolfrads I. damals mehr amLehen war. Die Gebrüder Mangold und "Wolfrads Grafenvon Neuenbürg beurkunden, dass sie vor einigen Jahren,heim Tode ihres in Salem begrabenen Bruders Eberhard,dem Kloster einen halben Hof in Vellinchoven geschenkthatten., Auf einer Heise nach überseeischen Landeinbegriffen, sei Mangold, jedenfalls von Wolfrad begleitetin Salem eingekehrt und bei dieser Gelegenheit hättendie Brüder dem Kloster auch die andere Hälfte jenesHofes geschenkt. Die Siegelformel lautet: „Pro ha-bundanti vero cautela donationem ipsam s ig i 11 i no s triappensione roboravimus." Das Siegel, welches die Ge-brüder hier als „unser Siegel" bezeichnen, ist das obenbeschriebene des Grafen Mangold
Sehr wahrscheinlich reiste Graf Mangold im Ge-folge des Königs Friedrich II. (Ende August, 1220) nachItalien um an dem damals beabsichtigten Kreuzzugetheilzunehmen. Da jedoch der Letztere wiederholt ver-schoben wurde, so kehrte Mangold wieder in seineHeimath zurück. Im December 1222 befindet er sichin der Umgebung des Königs Heinrich. Am 19. Jan. 1223stellten die Gebrüder Grafen Mangold und Wolfradvon Neuenbürg eine Urkunde gemeinschaftlich aus undbesiegeln dieselbe wiederum mit dem Siegel Mangold's,das sie als „unser Siegel" bezeichnen.
Jm J. 1224 war eine Theilung zwischen den Brüdernerfolgt, Mangold hatte Neuenbürg, Wolfrad die halbeGrafschaft Veringen erhalten. Seitdem bedient sichWolfrad des oben erwähnten runden Siegels seinesgleichnamigen Vaters.
Wir haben erwähnt, dass die Grafen von Württem-berg, jedenfalls durch eine Vermählung mit der Erb-tochter des Grafen Heinrich I. die halbe GrafschaftVeringen erwarben. Dieses Besitzes wegen entstandenZwistigkeiten zwischen den Häusern Württemberg undVeringen, und gerade in deren Folge dürften die Grafenvon Württemberg zur öffentlichen Behauptung ihrerRechte, das Wappen der Grafen von Veringen ange-nommen haben. Man kennt von diesem Grafenhausekein älteres Siegel als das schildförmige des GrafenConrad von Grüningen vom .1. 1228 mit der Umschrift:f Si . . . omitis . Cu . . . . In Wirtenberc. Es ent-hält die drei Hirschhörner der Grafen von Veringen.
Conrad von Mure. - eine für Schwaben u n anfecht-bare Quelle— belehrt uns in seinem um 1250 gedichtetenClipearius in vier Zeilen, die eine unverkennbareHindeutung auf den Familienzwist enthalten, dass diebeiden Grafenhäuser damals ein nicht nur im Bildesondern auch in den Farben (schwarz in Gelb) überein-stimmendes Wappen geführt haben. Er sagt:VV i r t e m b e r g cervina tria nigra cornua defertin clipeo, ciui tincturain croceam tibi prefert.Veringen, gilvo cervi tria cornua nigrapretendit, nee in hoc tibi sit mens credere pigra.Bald darauf wird der Zwist, zwischen den beidenHäusern durch eine Ehestiftung beigelegt. Papst Inno-cenz ertheilte 1262 die Dispensation zu einer Heirathzwischen dem Grafen Hartmann von Grüningen undHedwig einer geborenen Gräfin von Veringen, die imvierten Grade verwandt waren, „um dadurch denschädlichen Zwiespalt zwischen diesen bei-den Häusern zu beseitigen" 1 ).
Es lässt sich annehmen, dass bei dieser Gelegenheitauch die Wappenfrage geordnet wurde und dass seit-dem die Grafen von Veringen die Hirschhörner roth in
Celli führen. Die Scheidung des Wappens Neuenbürg(blane Hirschhörner in Gelb) iiiay schon bei der um1224 bewirkten Theilung eingetreten sein. —
Als die (öafen von Sponbeim sich um 1230 in dieStarkenburge/ und die Kreuznacher Linie theilten,schieden sie auch ihr Wappen, den geschachten Schild.Die Starkenburger Grafen führten den Schild blau-gelb,die Kreuznacher roth-weiss geschaebt. —
Siegfried III. Graf von Blankenburg hinteiliessbei seinem Tode im J. 124G drei Söhne, von denen derjüngste Namens Albert abgefunden wurde. Sieg-fried erhielt einen Theil der Grafschaft unter derenursprünglichem Namen Blankenburg, Heinrich denandern Theil unter dem Namen Reinstein (Regenstein).Der älteste Bruder Siegfried behielt, als Wappen dasschwarze Hirschhorn im silbernen Felde. Heinrichänderte die Farbe des Hirschhorns in Roth 2 ). —
Die Edelherren von G und elf i ngen in Schwabenführten im goldenen Schild einen dornigen rothenSchrägbalken; ihre Stammgenossen die von Justingenund ein Zweig der letzteren, welcher sich von Wilden-stein schrieb' 1 ) führten dasselbe Bild weiss in Blau*).Eine dritte Linie die sicli von Steu s sli ngen 6 ) be-nannte, führte den Schrägdorn höchst wahrscheinlichweiss in Roth. —
Die v. Schwarzenberg und die Vogt v. Hunolts-stein sind eines Geschlechtes. Gerlach v. Schwarzen-berg nennt 1197 den Hugo von Hunoltsteinseinen Bruder 0 ).
Die v. Schwarzenberg führten zwei schwarzeBalken in Gold, die Vogt v. Hunoltstein zwei rotheBalken im goldenen, mit rothen Schindeln bestreutenSchilde.
In Fleiers Carel kommt ein interessanter Fall einerMinderung des Wappens vermittelst der Farben-gabe vor.
Eskilabon führt nämlich folgendes Wappen3407 sin schilt was von lazüre blä;
von arabischem g o 1 d e da
was drufe erhaben ein richer a r.
im truoc man im den heim dar
dar uf was gebunden
an derselben stunden
von arabischem golde
reht als er' selbe wolde3475 ein ar, sam er lebete
und ob dem helme swebete.Dagegen wird den Rittern Eskilabons folgendesWappen beigelegt:
Nach den fuor des wirtes schar
undr vier banieren lieht gevar:
die wären wiz snevar.
dar innen swebete ein z o b e 1 i n a r;
der riten ouch vier hundert man.
2. Die Vorkehrung der Figuren.
Als Wappen des Königreiches Anjou gilt den Dich-tern zu Anfang des 1;'.. Jahrhunderts ein schwarzesPantier in Silber. Gahmuret, der jüngere Sohn einesKönigs von Anjou, nahm, als er auf Abenteuer in ferneLande zog, einen schwarzen Anker in Silber als Wap-pen an (vergl. S. 128).
1) Locher, Regesten a. a. 0.
2) Kühnes Zeitschrift f. M.S.- u. W.-K. I. 376.
3) 12GS: Anshelmus de Justingen et Anshelmus deWildenstein; 1272: Anshelmus de J. et Anshelmuspatruelis ejus de Wildenstein.
4) Vergl. Züricher Wappenrolle No. 61 u. 151.
5) Egelolf v. Steusslingen 12(53.
6) v. Briesen, urkundl. Geschichte des Kreises Mer-zig im Regierungsbezirke Trier. Saarlouis 1863. S. 261.