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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. II. 5.

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Markward

Graf von Veringen.

f nach 1155.

Mangold I. Graf v. Veringen

lebt noch 1186.

beerbt um 1170 den Grafen

Eberhard v. Neuenbürg.

Heinrich I.zuletzt 1189.

Wolfrad I. Eberhard 1160 1171 Heinrich II.

1160 1216 f 12. Februar 1186. 1181 Domherr

zweimal verheirathet 1202 Bischof

1) Berche. v. Strassburg.

2) ?

Dietrich1202.

Markwald1210.

eine Tochter, Ge-mahlin einesGrafen v. Würt-berg.

1

Wolfrad II. Eberhard Maugold II. Wolfrad III. 1 jungCleriker f ca. 1217 verstorbener

1220 todt. Bruder.

Die hauptsächlichste Schwierigkeit in dein EntwürfeLochers 1 ) ist durch die nicht zutreffende Bestimmungeiniger nicht datirten Eintragungen in das SalemerAuskunftsbuch geschaffen worden.

Dieses letztere erwähnt, dass Heinrich Faber durchdie Hand seines Herrn, des Grafen Eberhard von Veringendem Kloster Salem ein Gut in Sundernach geschenkthabe.

Locher, welcher in dem oben gegebenen Abschnitteder Stammtafel nur einen Grafen Eberhard (f 1186)annimmt, verlegt die Thatsache demgemäss vor 1185.Das Ankunftsbuch benennt jedoch Zeugen, die sichurkundlich nachweisen lassen: Bertholdus de Butel-schiez et frater eins Albertus kommen 1214 und 1216;Berthold allein 1223; Burcard v. Jungiugen 1214 und1220, hier zugleich mit Waltherus de Buzechovenvor.

Es ist somit festgestellt, dass um 1216 ein jüngererGraf Eberhard gelebt hat, der jedoch bald darauf inItalien gestorben ist. Das Salemer Ankunftsbuch er-zählt: Predium in Vollinchoven Wolvradus clericusfilius predicti comitis (Wolfrad) pre remedio animefratris sui Comitis Eberhardi in Italia defuncti, in se-pultura predicti fratris sui, dedit prefate ecclesie.Fratres autem sui juniores, Comes Manigoldusvidelicet et alii duo, idem predium ecclesie nostrepredicte cum Matre ipsorum in Castro Nellinburg de-derunt

Das Ankunftsbuch bezeichnet ausdrücklich denCleriker Wolfrad, den verstorbenen Eberhard, den GrafenMangold und zwei ungenannte, jedenfalls in sehr jugend-lichem Alter stehende Brüder als Söhne eines vorher-genannten Grafen Wolfrad. Da die Mutter des GrafenMangold und seiner jüngeren Brüder damals noch lebte,während der Vater Graf Wolfrad als Stifter einesGutes zum Seelenheil seiner in Salem begrabenen Ge-mahlin Berche erwähnt wird, so ergiebt sich, dass derCleriker Wolfrad und Eberhard Söhne aus erster,Mangold und seine jüngeren Brüder Söhne aus zweiterEhe waren.

Dass zwischen den Söhnen des Grafen Mangold I.«ine Zweiteilung der Grafschaft Veringen stattgefundenhabe, ist nicht anzunehmen. Allerdings tritt Mangold1186 beim Begräbniss seines Sohnes Eberhard noch mitzwei Söhnen Wolfrad und Heinrich auf, aber Heinrichwar bereits seit 1181 Domherr in Strassburg, undWolfrad der einzige Erbe seines Vaters. Die Theilungm uss vielmehr zwischen Mangold I. und Heinrich I.stattgefunden haben.

Die zweite Hälfte der Grafschaft gelangte jeden-

1) Regesten der Grafen von Veringen. In denMittheilungen des hohenzollern'sehen Geschichtsvereins.II. Jahrg.

falls nach dem Tode der Grafen Dietrich und Markwaldan die Grafen von Württemberg: Jene erscheinen inUrkunden nur je einmal, Dietrich im J. 1202 hinterden Grafen Hartmann und Ludwig von Württemberg:Markwald im J. 1210 hinter dem ebengenannten GrafenHartmann.

Graf Wolfrad I. von Veringen urkundet im J. 1216am 23. Januar unter eigenem Siegel zum ersten undzum letzten Male. Sein grosses rundes Siegel mit derUmschrift: t Sigillum . Comitis. Wolfrati . De Verigenenthält einen Schild mit drei Hirschhörnern. DasSiegel kennzeichnet sich in jeder Beziehung als einNovum, man vergleiche dasjenige, was wir oben(S. 73 ff.) über die Geschichte der siegelformen mitge-theilt haben.

Der auffallende Umstand, dass Graf Wolfrad nochin seinem höheren Alter sich ein Siegel anschaffte, er-klärt sich wahrscheinlich durch den Umstand, dass esunter den schwäbischen Dynasten, deren Mehrzahl bisdahin seine Rechtsgeschäfte an öffentlicher Gerichts-stelle abzumachen pflegte, um jene Zeit zur Modewurde, Beurkundungen in eigener Person und untereigenem Siegel auszufertigen.

Zwischen dem 23. Januar und 13. Juli 1216 dürfteGraf Wolfrad I. gestorben sein. Sein Sohn Mangolderscheint nämlich am letzteren Tage in einer Urkundedes Königs Friedrich unter dem im Veringer Grafen-hause neuen Titel eines Gräfe n von Neuenbürg.Dies verweist auf eine Theilung zwischen den GebrüdernEberhard und Mangold, durch welche den ersteren dieGrafschaft Veringen zufiel.

In diese Zeit gehören zwei Schenkungen Veringen'scherMinisterialen an das Kloster Salem. die nach altemBrauche durch die Hand ihres Herrn, des Grafen Eber-hard, an öffentlicher Gerichtsstelle bewirkt wurden:1) die oben erwähnte Schenkung des Heinrich Faber,bei welcher u. a. die Gebrüder Walther und Burcardvon Beizkofen als Zeugen zugegen waren. 2) eineSchenkung des Kitters Walther v. Beizkofen und seinerdrei Brüder zum Seelenbeile ihres verstorbenen BrudersBurcard, der in dem Faber'schen Falle als Zeuge ge-dient hatte.

Graf Eberhard von Veringen wurde nach kurzerRegierung in Italien aus dieser Zeitlichkeit abgerufen.Seine Halbbrüder, von denen bis jetzt erst Mangoldurkundlich aufgetreten war, gelangen nun auch in denBesitz der halben Grafschaft Veringen. Mangold, ob-gleich er urkundlich immer als Graf von Neuenbürgbezeichnet wird, Hess sich ein schildförmiges Schildstechen dessen Umschrift lautet: f Manigoldus . Co. ... De Veringin').

2) In Lichtdruck abgebildet in v. Weech's Codexdiplom. Salemitanus Taf. IV. No. 13.